Hallo,
Ein Freund von mir hat einen Schulverweis wegen "hackens" im Schulnetz bekommen.
Dabei hat er sich nur in gutem Sinne im Schulnetz umgesehen, und wollte/hat keinen
Schaden angerichtet.
Dabei ist ihm sogar noch aufgefallen, dass das Netz nicht nur leicht, sondern teis garnicht gesichert ist (Lehreraccounts ohne Passwort, schlecht geconfter Domaincontroller, und so...).
Das ganze hatte er in seinem eigenen kleinen Forum versehentlich öffentlich ersichtlich gepostet.
Dort tummelten sich auch nur Freunde der selben Schule und z.B. ich.
Er wollte dann die entdeckten Lücken auch dem zuständigen Admin kommunizieren,
fragte im Forum aber nochmal nach, wie er es dem Admin beibringen soll...
Nu hat er an einem Tag dummerweise seinen USB-Stick an einem Tag im PC-Raum der schule liegen lassen, und auf diesem befand sich der Link zum Forum.
So sind die Lehrer auf die Seite mit dem Post gekommen.
Für mich ist dieser Teil bereits fraglich, da es doch eigentlich laut Datenschutz für die Lehrer absolut nicht erlaubt ist den Datenträger auszulesen, geschweige noch die Daten zu verwerten(an andere Lehrer weiterzugeben).
Es wurde ihm also vorgeworfen diese "Straftat" öffentlich gemacht zu haben,
wobei er ja nur die Tatsachen ohne Anleitung/Details ins Forum gestellt hat.
Bis heute hat er seinen Stick noch nicht wieder bekommen.
Er hat einen schriftlichen Verweis von seiner Klassenleherin und Rektorin bekommen, und die Androhung eines Schulverweises bei der kleinsten Angelegenheit.
Er wurde von vielen Lehrern als "Böser Hacker"(solche ungebildete Lehrer) naja, beschimpft ist vielleicht hier falsch aber immerhin wurde er so hingestellt.
Zum Verweistext:
Ich möchte Sie hiermit über die Erteilung einer Ordnungsmaßname gegen Ihren Sohn XXX in Kenntnis setzen.
Entsprechend § 64 des Bgb SchulG, erhält XXX wegen groben Verstoßes gegen die Schul- und Hausordnung auf Antrag der Schulleiterin einen Schriftlichen Verweis durch die Klassenlehrerin.
Zur Begründung:
In unserem Gespräch am XXXX gemeinsam mit ihrem Sohn XXX -informierte ich Sie darüber, dass XXX unerlaubter Weise und mit illegalen Mitteln im Computersystem des XXX Gymnasiums "gearbeitet" hat. Dies stellt einen groben Verstoß gegen die Hausordnung dar und könnte als Straftat angezeigt werden. Aufgrund der Umstände sehe ich von einer Anzeige gegen Ihren Sohn ab.
Sollte XXX zukünftig nochmals in irgend einer Art und Weise gegen die Schul- und Hausordnung verstoßen, sehe ich mich gezwungen, ihn der Schule zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Klassenlehererin und Schulleiterin
Ich wollte euch mal fragen, was ihr davon haltet, und ob das alles so rechtens ist, wie das gelaufen ist...
Gruß
tec
Ein Freund von mir hat einen Schulverweis wegen "hackens" im Schulnetz bekommen.
Dabei hat er sich nur in gutem Sinne im Schulnetz umgesehen, und wollte/hat keinen
Schaden angerichtet.
Dabei ist ihm sogar noch aufgefallen, dass das Netz nicht nur leicht, sondern teis garnicht gesichert ist (Lehreraccounts ohne Passwort, schlecht geconfter Domaincontroller, und so...).
Das ganze hatte er in seinem eigenen kleinen Forum versehentlich öffentlich ersichtlich gepostet.
Dort tummelten sich auch nur Freunde der selben Schule und z.B. ich.
Er wollte dann die entdeckten Lücken auch dem zuständigen Admin kommunizieren,
fragte im Forum aber nochmal nach, wie er es dem Admin beibringen soll...
Nu hat er an einem Tag dummerweise seinen USB-Stick an einem Tag im PC-Raum der schule liegen lassen, und auf diesem befand sich der Link zum Forum.
So sind die Lehrer auf die Seite mit dem Post gekommen.
Für mich ist dieser Teil bereits fraglich, da es doch eigentlich laut Datenschutz für die Lehrer absolut nicht erlaubt ist den Datenträger auszulesen, geschweige noch die Daten zu verwerten(an andere Lehrer weiterzugeben).
Es wurde ihm also vorgeworfen diese "Straftat" öffentlich gemacht zu haben,
wobei er ja nur die Tatsachen ohne Anleitung/Details ins Forum gestellt hat.
Bis heute hat er seinen Stick noch nicht wieder bekommen.
Er hat einen schriftlichen Verweis von seiner Klassenleherin und Rektorin bekommen, und die Androhung eines Schulverweises bei der kleinsten Angelegenheit.
Er wurde von vielen Lehrern als "Böser Hacker"(solche ungebildete Lehrer) naja, beschimpft ist vielleicht hier falsch aber immerhin wurde er so hingestellt.
Zum Verweistext:
Ich möchte Sie hiermit über die Erteilung einer Ordnungsmaßname gegen Ihren Sohn XXX in Kenntnis setzen.
Entsprechend § 64 des Bgb SchulG, erhält XXX wegen groben Verstoßes gegen die Schul- und Hausordnung auf Antrag der Schulleiterin einen Schriftlichen Verweis durch die Klassenlehrerin.
Zur Begründung:
In unserem Gespräch am XXXX gemeinsam mit ihrem Sohn XXX -informierte ich Sie darüber, dass XXX unerlaubter Weise und mit illegalen Mitteln im Computersystem des XXX Gymnasiums "gearbeitet" hat. Dies stellt einen groben Verstoß gegen die Hausordnung dar und könnte als Straftat angezeigt werden. Aufgrund der Umstände sehe ich von einer Anzeige gegen Ihren Sohn ab.
Sollte XXX zukünftig nochmals in irgend einer Art und Weise gegen die Schul- und Hausordnung verstoßen, sehe ich mich gezwungen, ihn der Schule zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Klassenlehererin und Schulleiterin
Ich wollte euch mal fragen, was ihr davon haltet, und ob das alles so rechtens ist, wie das gelaufen ist...
Gruß
tec