Strafe bei Verbreitung von Schadsoftware

Hallo!

Als Vorbereitung zur Matura (== Abitur) hat unsere Gruppe aus vier Leuten das Thema Schadsoftware ausgesucht.
Nun kommen wir zu dem Kapitel Rechte & Gesetze und hier findet man viele, wirklich sehr viele Varianten, welche Strafen es für dies und das gibt.

Wir stellen uns nun die Frage:
Welche Strafe bekommt ein Programmierer, der eine Software geschrieben hat, die selbst von Anwender benutzt werden kann, um Opfer auszuspionieren und Daten von seinem PC zu klauen und diese Software im Internet verbeitet.

Fällt die Verantwortung auf die folgenden Anwender oder auf den Hersteller der Software? Und welche Strafe kann einen drohen? (Nur für die Verbreitung)
 
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Die grundlegende Frage dabei ist, ob die Software mit der Absicht, dass damit Straftaten begangen werden, veröffentlicht wurde. Diese Absicht lässt sich in den meisten Fällen kaum nachweisen, es sei denn der Programmierer der Software äussert sich (z.B. auf einer Homepage oder in einem Forum) entsprechend oder die Software ist direkt darauf ausgelegt (z.B. ein Virus, der sofort bei der Ausführung Daten ungefragt vernichtet oder ausspioniert und an den Entwickler sendet). Da die meiste Schadsoftware aber auch geeignet ist, damit Systeme auf Sicherheitslücken zu testen, gehen Entwickler solcher Software zumeist straffrei aus.

Wenn also die Software lediglich dazu benutzt werden KANN Straftaten zu begehen, aber nicht zwingend dazu benutzt werden muss, wird nur derjenige bestraft, der die Software zur Begehung einer Straftat einsetzt. Ist es der Entwickler selbst, der die Software für eine Straftat einsetzt, ist die Entwicklung der Software kein Einzelvergehen. Das Strafmaß ergibt sich dann aus diversen anderen Gesetzen, die sich auf die Straftat selbst beziehen, und der Höhe des angerichteten Schadens. Daher kann man nicht sagen, welches Strafmaß die reine Entwicklung der Software hat. Es gilt aber als Richtlinie § 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, also Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
 
@jutschin

Falls Euch das im Abitur bisher nicht über den Weg gelaufen ist: Wenn Menschen böse Sachen machen, gibt es ein Urteil, sofern vor Gericht verhandelt.
Diese sog. Urteile kann man recherchieren. Wie bitmuncher schon angedeutet hat, ist das Thema sehr "nebulös" und jeder Anwalt kommt bei dem Thema ins schwitzen. Meistens werden solche Straftaten anhand des entstandenen Schadens, bzw. des angenommenen Schadens gemessen.

Spannend sind hier entwickelte "Leitsätze", die eine Art Präzedenzfunktion haben. In eben diesen stecken die möglichen Punkte deines, äh, deiner Matura.
 
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