[TdW 38] Dienen unsere Politiker zwei Herren?

Durch die Nominierung von Peer Streinbrück zum Kanzlerkandidaten ist das Thema Nebeneinkünfte von Politikern wieder in den Focus geraten - und im Zuge dessen das, für Deutschland, recht peinliche Thema der Politikerbestechung. In Deutschland, wo es gängigen Vorurteilen zufolge, für alles strenge Vorschiften gibt, ist es beschämend leicht legal Politiker zu bestechen.
Grund dafür ist die enge Definition der Beamtenbestechung des zuständigen §108e aus dem StGB:
§ 108e
Abgeordnetenbestechung


(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
Daraus folgt das nur der Stimmenkauf in Vollversammlungen oder Ausschüssen strafbar ist - Politiker ganz allgemein mit Geld- oder Sachgeschenken gewogen zu stimmen, bleibt dagegen straffrei.
Organisationen wie Transparency International fordern seit Jahren eine schärfere Gesetzgebung, selbst die deutsche Wirtschaft klagt darüber das die lasche Gesetzgebung ihren Geschäften schade und der Bundesgerichtshof bezeichnete den §108 schon vor Jahren als "praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung", die nicht "alle strafwürdigen korruptiven Verhaltensweisen" erfassen könne. (Quelle: Zeit)

Es gibt auch eine UN-Konvention zum Thema Korruption, die Deutschland bereits seit 2003 unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert hat. Die Ratifizierung scheitert im wesentlichen an einer Neuregelung der Gesetzgebung zur Politikerbestechung. Zwar bringen Oppositionsparteien regelmässig Gesetzesvorschläge ein, ebenso regelmässig werden sie von der Regierung abgeschmettert:
In Deutschland scheitert die Ratifikation derzeit an einem wirksamen Gesetz zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung. Entsprechende Gesetzesinitiativen, die hier nachbessern sollen, werden regelmäßig von den Oppositionsparteien in den Bundestag eingebracht, zuletzt von der SPD. Ebenso regelmäßig werden diese Anträge dann von den Regierungsfraktionen zurückgewiesen.
(Quelle: heise)

Es gibt in allen Parteien Befürworter einer Neuregelung, doch ebenso scheint es in allen Parteien Widerstand zu geben (als Regieungsparteien haben auch SPD und Grüne keine Gesetzesänderung beschlossen). Da stellt sich doch die Frage ob unsere Politiker sich deswegen mit Zähnen und Klauen gegen eine Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte und eine Verschärfung der Gesetzgebung wehren, weil viele von ihnen genau wissen, dass sie sich im Umgang mit Wirtschaftslobbyisten und Konzernen derzeit rechtlich in einer Grauzone bewegen - eine Neuregelung könnte ihr Verhalten aber ganz plötzlich strafwürdig machen. Daher die Frage: Dienen unsere Politiker zwei Herren?
 
Es gibt auch eine UN-Konvention zum Thema Korruption, die Deutschland bereits seit 2003 unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert hat. Die Ratifizierung scheitert im wesentlichen an einer Neuregelung der Gesetzgebung zur Politikerbestechung.

Das sagt doch im Grunde schon alles ;)

Ich hätte viel lieber ein schwedisches Modell - und zwar ganz besonders für Politiker - denn immerhin sind es in gewisser Weise unsere Angestellten.

Also zu deiner Frage: Ja.

Aber sie koennten, wenn sie das schon nicht wollen, mal anfangen etwas in unsere Sozialkassen beizusteuern...
 
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