Diesmal beschäftigt sich das TdW weniger mit einem konkreten Thema, sondern eher mit einer grundsätzlichen Frage: Dürfen Demokratien, bzw. Gesellschaften die sich selbst als freiheitlich definieren, kategorische Verbote erlassen?
Konkrete und recht aktuelle Beispiele in Deutschland sind unter anderem das Rauchverbot in der Gastronomie oder der neuerliche Versuch die NPD verbieten zu lassen. Hat eine "freie" Gesellschaft das Recht allen Wirten ein Rauchverbot in ihren Gaststätten aufzuzwingen? Hätten nicht viel eher die Wirte das Recht, frei zu entscheiden ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben wollen? Haben die Gäste nicht das Recht frei zu wählen, ob sie den Abend in einem Raucher- oder Nichtraucherlokal verbringen wollen?
Und wie rechtfertigt eine "freie" Gesellschaft das Verbot einer Partei - auch wenn sie so abstoßend wie die NPD ist? Welche Gefahr für die Gesellschaft geht von der NPD aus, die in den letzten 40 Jahren bei Bundestagswahlen nicht einmal 2% (meist nicht einmal 1%!) Zustimmung erlangt hat? Die afaik derzeit auch nur in zwei Landtagen vertreten ist? Die politisch im Abseits und finanziell am Abgrund steht?
Die grundsätzliche Frage lautet also: Darf eine freie Gesellschaft kategorische Verbote aussprechen?
Konkrete und recht aktuelle Beispiele in Deutschland sind unter anderem das Rauchverbot in der Gastronomie oder der neuerliche Versuch die NPD verbieten zu lassen. Hat eine "freie" Gesellschaft das Recht allen Wirten ein Rauchverbot in ihren Gaststätten aufzuzwingen? Hätten nicht viel eher die Wirte das Recht, frei zu entscheiden ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben wollen? Haben die Gäste nicht das Recht frei zu wählen, ob sie den Abend in einem Raucher- oder Nichtraucherlokal verbringen wollen?
Und wie rechtfertigt eine "freie" Gesellschaft das Verbot einer Partei - auch wenn sie so abstoßend wie die NPD ist? Welche Gefahr für die Gesellschaft geht von der NPD aus, die in den letzten 40 Jahren bei Bundestagswahlen nicht einmal 2% (meist nicht einmal 1%!) Zustimmung erlangt hat? Die afaik derzeit auch nur in zwei Landtagen vertreten ist? Die politisch im Abseits und finanziell am Abgrund steht?
Die grundsätzliche Frage lautet also: Darf eine freie Gesellschaft kategorische Verbote aussprechen?