Ok, lange habe ich versucht es zu vermeiden (vor allem da es bereits einen Wulff Thread gibt), doch das neue Thema der Woche beschäftigt sich mit der Causa Wulff: Nimmt die Justiz besondere Rücksicht auf den Bundespräsidenten?
Schon vor zwei Wochen hat der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim ein umfangreiches juristisches Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt Wulf habe die Grenze der Strafwürdigkeit eindeutig überschritten. Laut dem Autoren wurde sein Gutachten von zahlreichen Juristen und Staatsrechtlern geprüft und es wird Mitte Februar in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen sieht allerdings nach wie vor angeblich keinen Anfangsverdacht, der Ermittlungen gegen den Bundespräsidenten rechtfertigen würde.
Jetzt meldet sich auch der Bochumer Staatsrechtprofessor Klaus Bernsmann zu Wort und kritisiert die Haltung der Staatsanwaltschaft scharf:
Bernsmann hat dafür zumindest eine recht einfache Erklärung:
Schon vor zwei Wochen hat der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim ein umfangreiches juristisches Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt Wulf habe die Grenze der Strafwürdigkeit eindeutig überschritten. Laut dem Autoren wurde sein Gutachten von zahlreichen Juristen und Staatsrechtlern geprüft und es wird Mitte Februar in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen sieht allerdings nach wie vor angeblich keinen Anfangsverdacht, der Ermittlungen gegen den Bundespräsidenten rechtfertigen würde.
Jetzt meldet sich auch der Bochumer Staatsrechtprofessor Klaus Bernsmann zu Wort und kritisiert die Haltung der Staatsanwaltschaft scharf:
Mir, als juristischen Laien, stellt sich zumindest die Frage warum im Fall Glaeseker ein Verfahren eröffnet wird, während sein Ex-Chef Wulff bei den gleichen Vorwürfen über jeden (Anfangs)Verdacht erhaben ist? Handelt es sich vielleicht um ein Bauernopfer, dass den BP retten soll?Rein strafrechtlich liege gegen den Bundespräsidenten ein Anfangsverdacht wegen Vorteilsnahme vor. Christian Wulff habe sich zu Urlauben einladen lassen und kostenlose Upgrades bekommen, sagte Bernsmann dem SPIEGEL. Für eine Ermittlung brauche es gar keine besondere Gegenleistung des Amtsträgers. Bei den Vorwürfen gegen Wulff handle es sich um den "Klassiker der Vorteilsnahme".
Bernsmann hat dafür zumindest eine recht einfache Erklärung:
"Wenn es um einen Bürgermeister oder einen Landrat ginge, hätte ein Staatsanwalt kaum ein Problem, einen Korruptionsverdacht anzunehmen." Einen möglichen Hintergrund sieht Bernsmann in "einer Art feudalistischem Respekt" vor dem Amt des Bundespräsidenten.