Technische Frage zur VDS

Hallo. Afaik ist die Vorratsdatenspeicherung ja offiziell erstmal Geschichte. Ich gehe aber selbstverständlich (?) davon aus, dass sie in den nächsten Jahren doch noch zugelassen und eingesetzt wird. Da ich zur Paranoia neige und mir nicht sicher war, ob diese angemessen ist, habe ich jetzt mal ein wenig gegoogelt und auf Abgeordnetenwatch habe ich diese Info gefunden, die wohl schon ein wenig älter ist.

Kurzer Auszug um den es mir geht:

Konkret werden folgende Daten gespeichert:

  • Festnetz, Mobil- und Internetelefonie: Beteiligte Telefonnummern, Dauer, Datum und Uhrzeit der Gespräche.
  • Mobiltelefone: zusätzlich der Standort der Anrufer bei Gesprächsbeginn sowie SMS-Verbindungsdaten
  • Internet: IP-Adresse, der Anschluss, über den die Internet-Verbindung hergestellt wird, Dauer, Datum und Uhrzeit der Verbindung
  • E-Mail: Adressen, Ein- und Ausgangsdaten der Kommunikationspartner
Die Inhalte der Kommunikation und besuchte Internetseiten werden nicht gespeichert.

Sofern das nun zumindest in der Theorie immernoch so geplant wäre, vor allem der <b>-Satz....würde das bedeuten, dass dadurch zumindest mein Surf-Verhalten überhaupt nicht nachvollziehbar wäre? Jetzt mal abgesehen von den Zeiten, zu denen ich online bin. Oder wird der dicke Satz dadurch entkräftet, dass die unter "Internet" genannte IP sich sowohl auf meine, ALS AUCH auf die IP der angesteuerten Website bezieht?

Denn bisher hatte ich immer den Alptraum von: "Alle von mir in den letzten sechs Monaten besuchten Seiten sind dort erkennbar". (nichtmal so sehr wegen der Polizei, die wird an meinen Seiten eh kein Interesse haben. Eher im Falle eines Hacks und der veröffentlichung der Daten im Netz..)

Gruß, Forks

PS: Ich hoffe, das Thema passt in dieses Subforum. Geht mir ja um den technischen Aspekt.
 
Was Regierungen fordern und was die ausführenden Organe tun sind erfahrungsgemäss oft 2 Paar Schuhe. Wenn bei einer Hausdurchsuchung Rechner beschlagnahmt werden, solltest du sie nach Abschluss der Ermittlungen eigentlich auch wieder zurückbekommen können, was keineswegs immer der Fall ist. Es gab bereits Fälle, wo die Rechner dann als neue Arbeitsrechner bei der Polizei wieder aufgetaucht sind. Wenn auf deinem Rechner die sogenannte "verdeckte Onlinedurchsuchung" durchgeführt wird, darf man auch eine Screenshots deines ganzen Bildschirms und jeder besuchten Website machen. Tatsache ist aber, dass bereits nachgewiesen wurde, dass Spitzelprogramme der Polizei genau dies tun. Und wenn selbst jene, die die Einhaltung von Gesetzen durchsetzen sollen, diese brechen, wie hoch ist dann wohl die Wahrscheinlichkeit, dass ISPs sich an den gesetzlichen Rahmen halten?

Daher: Theoretisch bist du zumindest bei den Websites relativ "sicher" (was den Verbindungsnachweis angeht), die sich eine IP mit anderen Websites/Domains teilen, wie es bei den meisten Webhostern der Fall ist. In dem Moment, wo du aber Seiten auf Servern besuchst, die ausschliesslich einer Plattform dienen, kann man natürlich anhand der IP ermitteln welche Website du besucht hast. Allerdings kann man anhand der IP nicht ermitteln welche Seiten du auf einer Plattform/Webapp aufgerufen hast.
 
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