_fux_
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obwohl ich vielleicht mal 5%* von dem wissen der menschheit gelernt hab
* zahl ist nur beispielhaft
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obwohl ich vielleicht mal 5%* von dem wissen der menschheit gelernt hab
Original von CrAc
Ich erlange nach den Prüfungen die Hochschulreife.
Hochschulreife lässt sich nocheinmal aufteilen in spezielle und allgemeine Hochschulreife. Mit der speziellen, bzw. der Fachhochschulreife, kannst du idR NICHT an Unis studieren. Bisher ist mir nur Hessen bekannt, dessen Universitäten auch Absolventen von FOS aufnehmen.wikipedia
Die Fachoberschule[1] (FOS) ist eine Schulform, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach der 12. Klasse mit der Fachhochschulreife und bei Einrichtung einer 13. Klasse auch mit der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife abschließt.
WarumMuss ich mich wohl oder übel mal an diverse Unis wenden![]()
Die Frage ist, ob die geile Blondine klug ist und sich einen Mann mit Niveau und Wissen sucht, oder einen Möchtegern-Macho mit nem Pärchen Socken in der HoseOriginal von weau
Als TI`ler hängst du halt die ganze Zeit im Keller und bist am programmieren oder bastelst an Schaltkreisen rum. Wir WI`ler fahren im 6er BMW zu Kunden und handeln Verträge aus.
Wer die geile Blonde bekommt ist damit auch klar oder? 8)
Original von CrAc
"Sie schließen Ihre Ausbildung in der FOS -Wirtschaft- am Ende der Klasse 12 mit einer
Prüfung ab. Durch das Abschlusszeugnis erhalten Sie die allgemeine Fachhochschulreife,
also die Berechtigung zum Studium jeder Fachrichtung an allen Fachhochschulen in der
Bundesrepublik Deutschland."
(2) Die Qualifikation für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird nachgewiesen durch:
1. die allgemeine Hochschulreife,
2. die fachgebundene Hochschulreife,
3. die Fachhochschulreife,
4. die Meisterprüfung.
Der Nachweis nach Nr. 1 oder 4 berechtigt zum Studium an allen Hochschulen, der Nachweis nach Nr. 2 in der entsprechenden Fachrichtung, der Nachweis nach Nr. 3 zu einem Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität.(Ann.: gestufter Studiengang = Bachlor/Master) Andere Bildungsnachweise berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Hierüber entscheidet bei inländischen Nachweisen das Kultusministerium, im Übrigen das Ministerium; es kann die Zuständigkeit auf die Hochschulen übertragen. Das Nähere wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt.