Tool soll Filme-Raubkopierer aufspüren

'Ranger', so heißt das Tool, das Raubkopierer aufspüren soll, die über Tauschbörsen illegal Filme kopieren. Der Verband der US-Filmindustrie will damit Nutzern dieser Tauschbörsen den Kampf ansagen.

Das Tool durchsucht die Online-Dienste und die darin angebotenen Filme mit den IP-Adressen der Nutzer.

Mit den ermittelten Daten will sich dann die Filmindustrie an die jeweiligen Provider wenden, die ihre Kunden auffordern sollen, die fraglichen Files, bei Strafandrohung, zu löschen.

Quelle
 
bevor die bei mir klingeln können sind die dinger eh gebrannt .. ICh lösche die dann auch gerne von der Platte!
 
Wie zum Henker wollen die das genau machen? Viele sind doch sowieso mit einer wechselnden IP unterwegs. Ausserdem sind das nicht nur hundert sondern hundert tausende von Menschen die dann gescannt werdem müssten -- ich halte das, wie so viele der anderen anti-share-projekte, für völlig irreal!
 
Zitat der "Quelle":
Diese sollten dann die Nutzer auffordern, die fraglichen Inhalte vom Netz zu nehmen. Ansonsten müssten sie nach einer Frist von 24 Stunden nach Erhalt der e-mail mit der Abschaltung des Accounts rechnen.

Das ist ja direkt noch nett, erst wird man - mehr oder weniger - gewarnt, bevor etwas passiert.

Wie zum Henker wollen die das genau machen? Viele sind doch sowieso mit einer wechselnden IP unterwegs.

Das ist nicht mal so schwer. Die ersten Teile einer IP stehen für den Provider. Anrufen --> Fragen: Wer hatte zu dem Zeitpunkt X diese IP? fertig.
Bei einer wechselden IP ändern sich nur die Zahlen der letzten "zwei Spalten".

Ich halte von diesem "Projekt" nichts. Es giebt meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit das sharen von illegalen Dateien zu unterbinden; in dem man bei der Wurzel anfängt -> Den P2P Programmen.
Aber selbst dies erweist sich, wie bekannt, als schwierig... wenn nicht schon unmöglich.
 
Brauchen diese Firmen dann nicht sowas wie einen Durchsuchungsbefehl bei den Provider, damit sie wissen welecher Nutzer zur Ip gehört?
Wenn ja, dann ist das mir doch völlig egal wenn der Provider bei mir anfunkt und mich auffordert keine Filme mehr zu laden. Denn dann dauerts sowieso ewig bis die einen Durchsuchungsbefehl haben(wenn sie überhaupt einen kriegen) und das müßten die dann noch bei jedem machen der Filme runterläd, und noch dazu in den verschiedensten Länder....
Ich finde das ist nicht durchführbar.
 
Vor ein paar Monaten gabs doch mal das Theater mit den Briefen von der Telekom, in welchem stand, das wenn nicht sofort aufgehört wird Dateien zu sharen, das die Verbindung dann gekappt wird (oder so ähnlich).
Eigentlich darf die Telekom die Verbindungsdaten nicht herausgeben (fällt glaub unters Datenschutzgesetz). Fakt ist, das sie diese 1 Jahr lang speichern muss.
 
Original von Brabax
Wie zum Henker wollen die das genau machen? Viele sind doch sowieso mit einer wechselnden IP unterwegs.

Das macht einen nicht ein bischen anonymer sofern Datum, Uhrzeit und IP-Adresse in Kombination bekannt sind.

Original von PeaceTreaty
Brauchen diese Firmen dann nicht sowas wie einen Durchsuchungsbefehl bei den Provider, damit sie wissen welecher Nutzer zur Ip gehört?

Provider sind im Zweifelsfalle verflichtet die Daten an Ermittlungsbehoerden weiterzuleiten. In der Praxis sah das bisher so aus das die Behoerden sich per Fax gemeldet haben und die Daten innerhalb kurzer Zeit bekamen. Neuere Rechtssprechung sieht vor das die Ermittlungsbehoerden die Daten zugreifen sollen ohne das Provider davon Kenntnis haben duerfen.

Da die Musikindustrie allerdings zunaechst ohne das Einschalten der Emittlungsbehoerden vorgehen moechte bleibt es fraglich wie die Provider reagieren werden.

Wenn ja, dann ist das mir doch völlig egal wenn der Provider bei mir anfunkt und mich auffordert keine Filme mehr zu laden.

Wenn dich dein Provider nach der zweiten berechtigten Beschwerde jedoch kuendigt sollte es aufhoeren egal zu sein.

Denn dann dauerts sowieso ewig bis die einen Durchsuchungsbefehl haben(wenn sie überhaupt einen kriegen) und das müßten die dann noch bei jedem machen der Filme runterläd, und noch dazu in den verschiedensten Länder....

Ein Durchsuchungsbefehl sollte hier das kleine Problem darstellen. Wenn man sich lapidare Begruendungen ansieht wird die Durchsetzung mit Vermerk "Gefahr im Verzuge" wohl die Regel sein. Ist im Prizip auch irrelevant da man voher keine Kenntnisse ueber die Ermittlungen hat und sowieso nicht weis, wann *sie* vor der Tuer stehen.

Ich finde das ist nicht durchführbar.

Es bleibt fraglich wie die Provider reagieren. Ich denke wenn sie sich zu sehr straeuben wird die Musikindustrie die Massnahmen insofern verschaerfen, alsdas sie sofort entsprechend kostenpflichtig abmahnt.

Mir sind Faelle bekannt in denen Provider Kunden aufgrund von Copyrightverstoessen abgemahnt und gekuendigt haben. Ob das nun daran liegt das ein Provider i.d.R. nicht daran interessiert ist mehraufwand mit einem Kunden zu haben an dem er sowieso kaum verdient, oder ob die Provider keine Lust mehr auf dem Schaden in Form von staatlichen Sanktionen[1] bleibt zu diskutieren.


[1] Ja, die Provider muessen viel teure Technik einkaufen um den Forderungen des Staates gerecht zu werden.
 
Original von YoDa:
... Durchsetzung mit Vermerk "Gefahr im Verzuge" wohl die Regel sein. ...
Meines Wissens nach, bedeutet "Gefahr im Verzuge" nur das diese Regelung im Falle einer wirklichen Gefahr gild. Ich glaube kaum das man bei Verstößen von Copyrigts von einer "Gefahr" sprechen kann.

Provider sind im Zweifelsfalle verflichtet die Daten an Ermittlungsbehoerden weiterzuleiten. In der Praxis sah das bisher so aus das die Behoerden sich per Fax gemeldet haben und die Daten innerhalb kurzer Zeit bekamen.

Ohne jeglichen Richterlichen Beschluss?
Das sollte doch eigentlich nicht gehen. Schließlich giebt es sowas wie Datenschutz... Ok, ist das meiner Meinung nach nicht!

Die Frage ist nun wirklich die, wie die Provider bzw. die Filmindustrie reagieren werden, wenn jemand bei einer derartigen Straftat erwischt wird...
cu,
little_Newbie
 
Original von little_Newbie
Original von YoDa:
... Durchsetzung mit Vermerk "Gefahr im Verzuge" wohl die Regel sein. ...
Meines Wissens nach, bedeutet "Gefahr im Verzuge" nur das diese Regelung im Falle einer wirklichen Gefahr gild. Ich glaube kaum das man bei Verstößen von Copyrigts von einer "Gefahr" sprechen kann.

Das wird dann damit begruendet das die Gefahr besteht das Beweismaterial vernichtet werden koennte. Auch wenn es laut neuer Rechtssprechung Gefahr im Verzuge nicht mehr so leicht durchzusetzen sein sollte, reichen solch lapidare Begruendungen wie in diesem Beispiel:

"Der Beschuldigte studierte Informatik und ist in Besitz eines Computers. Daher hat er die Kenntnisse und Moeglichkeiten in den Besitz von Kinderpornographie zu bekommen. Um eine Vernichtung von Beweisen und Spuren zu verhindern wird die Durchsuchung der Raeumlichkeiten XXXXXXXXX ohne richterlichen Beschluss vorgenommen"[1]

Provider sind im Zweifelsfalle verflichtet die Daten an Ermittlungsbehoerden weiterzuleiten. In der Praxis sah das bisher so aus das die Behoerden sich per Fax gemeldet haben und die Daten innerhalb kurzer Zeit bekamen.

Ohne jeglichen Richterlichen Beschluss?
Das sollte doch eigentlich nicht gehen. Schließlich giebt es sowas wie Datenschutz... Ok, ist das meiner Meinung nach nicht!

Ich habe in meiner Firma zwei Monate lang solche Faxe beantwortet. Die Gesetze sehen vor das die Ermittlungsbehoerden im Falle von Ermittlungen zugriff auf die Daten bekommen muessen. Neuerdings ist es sogar vorgesehen das der Staat jederzeit die Daten zugreifen kann ohne das der Provider Kenntniss davon haben darf. Das Risiko des Missbrauch der Daten ist natuerlich enorm.


[1] Der Beschuldigte war unschuldig und wartet noch immer auf Rueckgabe eines Beschlagnahmten Computers.
 
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