Was mir nicht am Arsch vorbei geht ist ein Minister mit einer so dämlichen Einstellung.Und Ja, ich weiss auch, dass er jetzt tot ist und das es mir am Arsch vorbei geht, was er früher einmal war.
Nur um dir das Beispiel zu erläutern: wenn die Atomgesetze auf der gleichen Informationsgrundlage wie dieses Gesetz zur Computersicherheit entworfen worden wäre, dann wäre inzwischen mindestens ein Meiler in die Luft geflogen...Ach, der Herr Bundesumweltminister oder Energieminister muss wissen, wie jetzt im genauen ein Atomkraftwerk funktioniert? Wofür ist dieser Knopf? Nein. Er muss nur wissen, dass es Sicherheitsvorkehrungen gibt, die im Falle alle Fälle den Reaktor abschalten können. Wie diese Sicherheitsvorkehrungen ablaufen muss er nicht wissen, er muss nur wissen, dass diese Sicherheitsvorkehrungen einen Unfall zu 99% verhindern können.
Dein Beispiel lässt stark zu wünschen übrig. Was soll man über das Internet bei genau diesen Entscheidungen groß wissen? Alles, was man wissen muss, ist, dass das internet ein zum großen Teil rechtsfreier Raum ist, in dem sich alle Leute tummeln, und indem auch möglicherweise Anschläge geplant werden können.
Warum soll Herr Stäuble wissen, wie eine Firewall funktioniert? Warum soll Herr Stäuble wissen, wie Computersicherheit funktioniert? Programmiert er den Trojaner? Nein. Und dem Gesetz ist es scheiss egal, ob der Täter eine Firewall besitzt oder nicht. Das sagt nur, dass Online-Durchsuchungen erlaubt sind und das der Bundestrojaner angewendet werden darf. Inwiefern sich das Gesetz anwenden lässt ist davon NICHT abhängig.
Jeder Experte im BKA und auch unsere Justizministerin sagen Schäuble dass eine "Online-Durchsuchung" sinnlos ist.
1. Wie trenne ich den Kernbereich der Privatssphäre vom Rest vom Computer?
-> Viele Menschen tuen am PC Dinge die ganz klar Schützensswert sind, beispielsweise Kontoführung, Einkäufe und mehr, sie bereden Dinge über das Internet die selbst bei Telefonüberwachung nicht aufgezeichnet werden dürften.
2. Wie setze ich das technisch um?
-> Personen die man überwachen müsste sind in der Lage sich durch einfache technische Mittel vor einer Überwachung zu schützen.
Bei der Gegenwärtigen Gesetzeslage in Deutschland brauchen wir bestimmt noch ein Rudel neuer Gesetze die nicht mal umsetzbar sind.
Und was soll das jetzt? Ich versteh nicht, worauf die in Bezug auf den Bundestrojaner raus willst. Bei dir geht es wieder darum, dass jeder Mensch und die gesamte Bevölkerung einer Überwachung wie in 1984 ausgesetzt wird, was einfach nur Schwachsinn ist! Wiederum wirst du dir keinen Bundestrojaner "einfangen", nur weil du dich gegen die Politik äusserst. Die Meinungsfreiheit und die Freiheit auf freie Entfaltung der Person wurden/werden insofern (noch) nicht beschränkt!
-> Zitat aus dem Volkszählungsurteil des BVerfGH 1983
? Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. [?] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. ?
Wenn du das verstanden hast erübrigt sich dein Einwand.
Denn was ist die Antwort auf zu wenig Personal?
Automatische Durchsuchung der bestehenden Daten (also auch der Online-Datenspeicherung) -> Rasterfahndung.
Und wer halt zufälligerweise einen oder mehrere Punkte des Rasters erfüllt hat Pech gehabt!
Was mich am meisten aufregt: seit mehr als 20 Jahren (bald ein viertel Jahrhundert) ist es klar, dass zur Wahrung der Menschenrechte die in Artikel 1 und 2 garantiert sind man die Daten aller Bundesbürger und aller Menschen schützen muss!
Was Schäuble hier macht ist eine systematische Unterhöhlung der Artikel 1 und 2, wenn er dann noch hinsteht und Grundgesetzänderungen fordert bin ich verdammt froh dass diese beiden Artikel nicht geändert werden dürfen!
Hier gehts nur nicht mehr nur um den Artikel 13! (s.o.)Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,479481,00.html
Schäuble sprach sich für eine Grundgesetzänderung aus, um Online-Durchsuchungen auf eine rechtsstaatliche Basis zu stellen. Es brauche eine eigene Rechtsgrundlage, das sei keine Frage, sagte der CDU-Politiker im Bundestag. Wie diese gestaltet werde, "muss man sorgfältig überprüfen". Aber wenn es nötig sei, müsse eben auch der Grundgesetzartikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) geändert werden.
Grade die hier anwesenden sollten wissen was mittels "Data-Mining" (wie es so herrlich euphemistisch im EU-Papier heisst) angerichtet werden kann.
Dagegen ist die Rasterfahndung die heute schon praktiziert werden darf ein echter Treppenwitz.
Ich poste dann gleich noch ein Video, eine kleine Satirische Einlage von Volker Pispers, damit du ein bischen Einsicht in Herrn Schäubles Verhalten kriegst, fetzer...
Imrahil
*EDIT*
http://www.youtube.com/watch?v=EnFm7Hp5pBQ Volker Pispers bis Neulich