Verkauf von Waren

Hallo,

ich hätte da mal eine rechtliche Frage. Ist es legitim, Ware online teurer zu verkaufen als man sie erworben hat? Konkretes Beispiel: ich habe bei Alternate diverse PC-Komponenten bestellt, finde für jene aber doch keine Verwenung. Um die Unkosten zu decken, wollte ich versuchen das ganze teurer bei eBay zu verkaufen.

Kann ich dies nur machen wenn ich beispielsweise bei einem Großhändler bestelle oder steht meinem Vorhaben nichts im Weg?

Ist dies eigentlich auch im großen Stil möglich?

Danke für eure Antwort!
 
Meiner Meinung nach dürfet es da keine Probleme geben,-, korriegiert mich wenn ich falsh liege.
Dein Problem wird nur das Ding zuverkaufen. :D
 
Solange es keinen Festpreis eines Artikels wie z.B. bei Büchern (ich glaub das nennt sich Buchpreisbindung oder so) gibt, dürfte da Rechtlich wenig dagegen sprechen. Ob du das Zeugs allerdings los wirst, ist die andere Frage. Aber ein paar DAUs gibts ja immer.
 
ich hab schon ne palette TFTs beim Penny geholt und mit 50% Aufschlag an nen Kunden verkauft.

Wenn du einen findest ders zahlt- greif zu :)
 
Aber soweit ich mich erinnerne (musst aber nich stimmen) musst du ein Gewerbe anmelden, wenn du Dinge kaufst um sie zu verkaufen oder große Stückzahlen anbietest. Da solltest du dich noch mal informieren. ;)
Hier ist auch mal was ganz nettes dazu *klick*


püppi
 
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