Jeder compiler hat seine eigenarten, somit ist bei einem grossteil der Programme nichts 'vertuscht' worden. Des weiteren ist mir nichts derartiges bekannt, dass jedes mit xy Kompiliertes Programm ausgeben muss, dass es mit xy kompiliert wurde, falls es doch so einen Kompiler gegeben hat / geben wird, wird dieser sich sicherlich nicht durchsetzen.
Bei einem Programm, wie cheat engine vermute ich mal, dass man den Autorenhinweis beibehalten soll, auch, wenn es nicht in der agb o.ae. steht, denn der Autor hat das Programm erstellt und auch einen eindeutigen hinweis hinterlassen, dass das soeben erstellte Programm mit seiner Software erstellt wurde.
Wie sieht das denn mit der rechtlichen lage aus? Darf man ein Programm nachtraeglich veraendern, um die Spuren des Original Autors zu verwischen, sofern, dass nicht ausdruecklich in einer agb erwaehnt wurde? Oder darf man, dann sogar behaupten, dass man die software selbst erstellt hat?
(Sicherlich nicht, oder inetwa doch?)
PS.: Bin der gleichen meinung wie nomatter, du versuchst einfach vor wem auch immer zu behaupten, dass du das Programm gemacht hast, und versuchst dich nun rauszureden, mit irgendwelchen wirren argumentationen, oder inetwa nicht?
