Warez per Post versenden -- Legal? Gefahren?

Im Gesetz mag zwar stehen dass die Polizei verschlossene Breife nicht öffnen darf, allerdings steht im gleichen Gesetz auch was von wegen "Schutz der Privatsphäre"... -> Wie war das mit dem "Bundestrojaner" doch gleich?

Außerdem gibt es noch den tollen "Gefahr im Verzug"-Zusatz...

Telefongespräche werden abgehört,
Seitenaufrufe im Internet mitgeloggt,
festgehalten wann und wo du deine Kreditkarte benutzt,
und, und, und...

Ich kann mich Bitmuncher nur anschließen:
Bei uns gibt es soetwas wie "Datenschutz" oder "Privatsphäre" schon lange nichtmehr...

Germany goes USA sag ich da nur...
 
innerdeutsch verschickte Post wird nicht durchsucht, viel zu großer Aufwand! Auslandspost wird auch nur stichprobenartig durchsucht. Sonst eben auf Verdacht!
... und wenn die CDs verschlüsselt sind! Kann dir niemand was!
 
Interessant ist doch auch die Frage, was passiert mit dem Brief unterwegs? Kommt er an oder wird er aufgrund seiner Abmaße und des fühlbaren Inhalts interessant für Angestellte oder Auftragnehmer der Post? Damit kommst du zwar in keine Schwierigkeiten, die CD/DVD allerdings auch nie an. ;)

Mir gings schon mal so bei sehr raren Konzertkarten (DeMo, waren bereits am 1. Tag online ausverkauft) - früh aufgestanden, bestellt, dort wurden sie abgeschickt, angekommen ist nichts. Nachdem ich mich nach 4 Wochen wunderte und nach einigem Briefwechsel mit dem kartenhaus einen Nachverfolgungsauftrag bei der Post aufgeben musste bakam ich immerhin nochmal 6 Wochen später mein Geld zurück - wäre lieber aufs Konzert gegangen!

Aber - zurück zum Thema - illegal sid Warez in Deutschland immer. Und zu der Meinung, was kann man dafür, wenn einem Warez gewchickt werden...Nichts! Allerdings katapultiert man sich damit sofort in den Fokus evtl. karrierefixierter Beamter, denen nur noch 2 oder 3 Striche zur Beförderung fehlen.
 
Das Briefgeheimnis für die relativ geringe Straftat einer Raubkopie zu verletzen wird wohl kein Richter veranlassen, bzw. es dürfte von höherer Instanz wieder einkassiert werden.

Anders sieht es bei gewerbsmäßigem Treiben aus. Aber auch da macht eine Postdurchsuchung wenig Sinn, da eine Wohnungsdurchsuchung/Beschlagnahme schneller und effizienter ist.
 
Original von blueflash
Das Briefgeheimnis für die relativ geringe Straftat einer Raubkopie zu verletzen wird wohl kein Richter veranlassen, bzw. es dürfte von höherer Instanz wieder einkassiert werden.

Auch da gab es schon Änderungsvorschläge im Bundestag, die den "Gefahr in Verzug"-Absatz auch für das Briefgeheimnis einführen sollen. Und wie sehr solche Klauseln von der Polizei ausgenutzt werden, dürfte wohl allgemein bekannt sein. Ich habe es in anderen Bereichen jedenfalls schon mehrfach erlebt.
 
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