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Auch wenn man das Audio nur für sich selbst nutzt, damit Notizen macht und dann wieder löscht?alles andere wäre ja illegal.
Nimmt solch eine App das Audio auf oder nur den Bildschirm?Auch eine Bildschirmaufzeichnungs-APP kann dies auch,
Telefongespräche mitschneiden erfordert auch die Erlaubnis der Beteiligten.Auch wenn man das Audio nur für sich selbst nutzt, damit Notizen macht und dann wieder löscht?
Schau doch einfach im Play Store. In der Regel vermutlich Beides und als Option noch dein Mikro.Nimmt solch eine App das Audio auf oder nur den Bildschirm?
Eindeutig ja. Bereits der Versuch ist strafbar.Auch wenn man das Audio nur für sich selbst nutzt, damit Notizen macht und dann wieder löscht?
Ich habe Mal geschaut und meistens steht geschrieben, dass solche Apps das interne Audio nur ab Android 10 aufnehmen können.In der Regel vermutlich Beides und als Option noch dein Mikro.
Wenn der Meeting im Ausland stattfinden, wo es kein Gesetz gibt, dass das verbietet, kann man dann von Deutschland aus aufnehmen?Eindeutig ja. Bereits der Versuch ist strafbar.
Strafgesetzbuch (StGB) § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Wenn der Meeting im Ausland stattfinden, wo es kein Gesetz gibt, dass das verbietet, kann man dann von Deutschland aus aufnehmen?
Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.
Guten Tag HerrSelbstredend
Aus diesem Grund genieße ich es, wenn Personen mit diplomatischer Immunität das Gesetz als Toilettenpapier nutzen.Das StGB gilt für alle Taten im Inland.
Glaube nicht alles was du denkst und dir in irgendwelchen Actionblockbustern als normal verkauft wird.wenn Personen mit diplomatischer Immunität das Gesetz als Toilettenpapier nutzen
Und du? Glaubst du an Korruption?Glaube nicht alles was du denkst und dir in irgendwelchen Actionblockbustern als normal verkauft wird.
Nein, ich weiß es gibt sie.Glaubst du an Korruption?
Ich denke es ist Beides.Eine Zoom-Meeting aufzunehmen ohne Berechtigung ist nicht illegal, sondern nicht erlaubt, denke ich.
Manchmal hilft es sein Denken mit der Realität abzugleichen.Eine Zoom-Meeting aufzunehmen ohne Berechtigung ist nicht illegal, sondern nicht erlaubt, denke ich.
Siehst du? Ich weiß auch, dass es Menschen gibt, die sich ungerechterweise Berechtigungen holen, die sie gar nicht haben dürfen...Nein, ich weiß es gibt sie.
Wie es auch das Strafgesetzbuch gibt und damit den Grund warum Zoom, zur Aufnahme, das Einverständnis einfordert.
Wolltest du mich wirklich dazu anregen? Oder wolltest du mich lediglich vor den anderen blöd stellen, was du mit deinen Augenzwinkern hin und wieder beweist?Ich wollte dich nur dazu anregen, hin und wieder, zu hinterfragen wie weit sich Glaube und Realität vereinbaren lassen.
Ich denke es ist Beides.
Selbstredend...Glaube nicht alles was du denkst
Manchmal hilft es sein Wunsch (, dass andere etwas nicht tun dürfen) mit der Realität abzugleichen.Manchmal hilft es sein Denken mit der Realität abzugleichen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Und jetzt? Blöd wenn euer Wunsch, dass andere etwas nicht tun dürfen sich mit den Nutzungsbedingungen nicht vereinbaren lassen, oder?Durch die Nutzung der Dienste berechtigen Sie Zoom, Aufzeichnungen zu speichern. [...]. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, aufgezeichnet zu werden, können Sie sich dafür entscheiden, die aufgezeichnete Sitzung zu verlassen.
Upps.AUFZEICHNUNGEN
Sie sind für die Einhaltung aller Gesetze verantwortlich, die das MONITORING oder die Aufzeichnung von Gesprächen als Host oder Telefon-Host regeln. Ein Host oder Telefon-Host kann wählen, ob er zum Beispiel Meetings, Webinare oder ein Telefonat aufzeichnet. Durch die Nutzung der Dienste berechtigen Sie Zoom, Aufzeichnungen zu speichern. Sie erhalten eine Benachrichtigung (visuell oder auf andere Weise), wenn die Aufzeichnung aktiviert ist. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, aufgezeichnet zu werden, können Sie sich dafür entscheiden, die aufgezeichnete Sitzung zu verlassen.
Ja, hast Recht. Na gut, wenn alle Stricke reißen und ich in Zukunft wirklich es nicht lassen kann, ein Zoom-Meeting aufzuzeichnen, dann nehme ich die Strafe hin. Im Gericht zitiere ich halt nur den Satz, der mir gefällt:Du erlaubst Zoom die Aufzeichnung, nicht den Teilnehmern der Sitzung.
Sollte ich eine Geldstrafe bekommen, bezahle ich die einfach nicht. Sollte ich die Freiheitsstrafe bekommen, dann habe ich bis zu drei Jahren Urlaub, muss nicht mehr arbeiten, werde versorgt und kenne neue Menschen, die bestimmt viel Schlimmeres getan haben, als nur ein dämliches Meeting aufzuzeichnen... ¯\_(ツ)_/¯Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, aufgezeichnet zu werden, können Sie sich dafür entscheiden, die aufgezeichnete Sitzung zu verlassen.
Das Meeting, das ich aufzeichnen will ist öffentlich, aber nur für Programmierer...(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
Ist mit Zoom die App gemeint? Das steht nicht geschrieben. Wenn die App gemeint ist, dann kann man sie doch so modifizieren, dass sie ohne Berechtigung aufzeichnen kann. Dann erlaube ich Zoom (also die App) die Aufzeichnung.Du erlaubst Zoom die Aufzeichnung, nicht den Teilnehmern der Sitzung.
Und im Ausland? Kann ich von Thailand aus unberechtigt ein deutsches Meeting aufzeichnen?Das StGB gilt für alle Taten im Inland.
Mit "deine" meinst du es plural und das stimmt nicht. Meine Lehrer haben normalerweise das "Denk mal darüber nach" mir persönlich gesagt und nicht vor der ganzen Klasse. Ich weiß, nicht alle müssen so sein, aber du darfst so sein.Die Zwinkersmileys sind nur eine Reaktion auf deine und wirklich nur als "Denk mal darüber nach" gedacht.
Du darfst sie weiterhin nutzen, jetzt sowieso wo ich weiß, dass deine Absicht nicht die war, die ich befürchtete...Kein Problem für mich diese nicht zu nutzen, wenn du Gefahr läufst sie falsch zu interpretieren.
Wenn du es nicht bei YT oder sonst wo für Geld veröffentlichst und keine Werbung damit machst, wird sich vermutlich weder ein Kläger noch ein Richter finden. Höchstens ein Staatsanwalt, der das Verfahren gegen eine Geldbuße einstellt.Ansonsten wo kein Kläger, da kein Richter.
Mit "deine" meinst du es plural und das stimmt nicht.
Nein, so was wollte ich nicht beabsichtigen. Ich wollte nur schreiben, dass ich dir ein Smiley gezeigt habe und und du mehr als einen. Das war alles.
Willst du mich jetzt dafür vor allen bloßstellen, obwohl du nicht mal wissen kannst, ob ich das fehlende "n" nur vergessen habe, meine Tastatur hängt oder ich tatsächlich nicht nachgezählt habe wie viele Smileys du in diesem Thread benutzt hast. Eventuell habe ich sogar eine Rechtschreibschwäche.