Zoom Meeting aufnehmen in Android

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engel lex

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Hallo zusammen,

wie kann ich in Android 8 ein Zoom Meeting aufnehmen ohne Admin Berechtigungen und ohne Root?


Danke und viele Grüße
 
Also die APP kann das schon, die Teilnehmer müssen halt zustimmen, aber alles andere wäre ja illegal.
Auch eine Bildschirmaufzeichnungs-APP kann dies auch, falls du eine bestimmte Qualität oder Format benötigst, wenn du zum Installieren keine Berechtigung hast müsste sie eben schon installiert sein.
Früher hat man mit einem externen Gerät einfach den Bildschirm abgefilmt.

Gruß
 
In der Regel vermutlich Beides und als Option noch dein Mikro.
Ich habe Mal geschaut und meistens steht geschrieben, dass solche Apps das interne Audio nur ab Android 10 aufnehmen können.

Kennst du eine App, du das auch in Android 8 kann?



Wenn der Meeting im Ausland stattfinden, wo es kein Gesetz gibt, dass das verbietet, kann man dann von Deutschland aus aufnehmen?
 
Wenn der Meeting im Ausland stattfinden, wo es kein Gesetz gibt, dass das verbietet, kann man dann von Deutschland aus aufnehmen?

Selbstredend. Das StGB gilt für alle Taten im Inland.

und: Strafgesetzbuch (StGB) § 9 Ort der Tat
Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Zoom-Meeting aufzunehmen ohne Berechtigung ist nicht illegal, sondern nicht erlaubt, denke ich.


Glaube nicht alles was du denkst und dir in irgendwelchen Actionblockbustern als normal verkauft wird.
Und du? Glaubst du an Korruption?

Übrigens: Was ich nicht glauben soll und was ich glauben soll, das sollst du schon mir überlassen. Kapiert? 😁
 
Glaubst du an Korruption?
Nein, ich weiß es gibt sie. ;)
Wie es auch das Strafgesetzbuch gibt und damit den Grund warum Zoom, zur Aufnahme, das Einverständnis einfordert.
Die Glaubensfreiheit ist ein hohes Gut und natürlich darfst du glauben was du willst. Ich wollte dich nur dazu anregen, hin und wieder, zu hinterfragen wie weit sich Glaube und Realität vereinbaren lassen. :D
Eine Zoom-Meeting aufzunehmen ohne Berechtigung ist nicht illegal, sondern nicht erlaubt, denke ich.
Ich denke es ist Beides. ;)
 
Nein, ich weiß es gibt sie. ;)
Wie es auch das Strafgesetzbuch gibt und damit den Grund warum Zoom, zur Aufnahme, das Einverständnis einfordert.
Siehst du? Ich weiß auch, dass es Menschen gibt, die sich ungerechterweise Berechtigungen holen, die sie gar nicht haben dürfen...


Ich wollte dich nur dazu anregen, hin und wieder, zu hinterfragen wie weit sich Glaube und Realität vereinbaren lassen. :D
Wolltest du mich wirklich dazu anregen? Oder wolltest du mich lediglich vor den anderen blöd stellen, was du mit deinen Augenzwinkern hin und wieder beweist?

Ich denke es ist Beides. ;)

Glaube nicht alles was du denkst
Selbstredend...


Manchmal hilft es sein Wunsch (, dass andere etwas nicht tun dürfen) mit der Realität abzugleichen.
Durch die Nutzung der Dienste berechtigen Sie Zoom, Aufzeichnungen zu speichern. [...]. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, aufgezeichnet zu werden, können Sie sich dafür entscheiden, die aufgezeichnete Sitzung zu verlassen.
Und jetzt? Blöd wenn euer Wunsch, dass andere etwas nicht tun dürfen sich mit den Nutzungsbedingungen nicht vereinbaren lassen, oder?
 
Na dann mal das Ganze.

AUFZEICHNUNGEN
Sie sind für die Einhaltung aller Gesetze verantwortlich, die das MONITORING oder die Aufzeichnung von Gesprächen als Host oder Telefon-Host regeln. Ein Host oder Telefon-Host kann wählen, ob er zum Beispiel Meetings, Webinare oder ein Telefonat aufzeichnet. Durch die Nutzung der Dienste berechtigen Sie Zoom, Aufzeichnungen zu speichern. Sie erhalten eine Benachrichtigung (visuell oder auf andere Weise), wenn die Aufzeichnung aktiviert ist. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, aufgezeichnet zu werden, können Sie sich dafür entscheiden, die aufgezeichnete Sitzung zu verlassen.
Upps.
Du bist für die Einhaltung der Gesetze, welche in deinem Land gelten, verantwortlich.
Du erlaubst Zoom die Aufzeichnung, nicht den Teilnehmern der Sitzung. Dürfte aus technischen Gründen, auf jeden Fall aufgrund rechtlicher Haarspalterei, notwendig sein (die APP muss ja die versendeten Videopakete wieder zusammensetzen).
Du wirst informiert, wenn aufgezeichnet wird, bleibst du in der Sitzung ist dies rechtlich eine Zustimmung durch konkludentes Verhalten. Dies ist dann wie wenn du an der Supermarktkasse bezahlst, dann hast du damit auch einen Kaufvertrag geschlossen und sogar die AGB des Verkäufers akzeptiert.

Es stand übrigens nie in meiner Absicht dich als dumm darzustellen. Die Zwinkersmileys sind nur eine Reaktion auf deine und wirklich nur als "Denk mal darüber nach" gedacht. Kein Problem für mich diese nicht zu nutzen, wenn du Gefahr läufst sie falsch zu interpretieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du erlaubst Zoom die Aufzeichnung, nicht den Teilnehmern der Sitzung.
Ja, hast Recht. Na gut, wenn alle Stricke reißen und ich in Zukunft wirklich es nicht lassen kann, ein Zoom-Meeting aufzuzeichnen, dann nehme ich die Strafe hin. Im Gericht zitiere ich halt nur den Satz, der mir gefällt:
Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, aufgezeichnet zu werden, können Sie sich dafür entscheiden, die aufgezeichnete Sitzung zu verlassen.
Sollte ich eine Geldstrafe bekommen, bezahle ich die einfach nicht. Sollte ich die Freiheitsstrafe bekommen, dann habe ich bis zu drei Jahren Urlaub, muss nicht mehr arbeiten, werde versorgt und kenne neue Menschen, die bestimmt viel Schlimmeres getan haben, als nur ein dämliches Meeting aufzuzeichnen... ¯\_(ツ)_/¯

Bevor es aber dazu kommt, gibt es andere Varianten:

Im Strafgesetzbuch steht geschrieben:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
Das Meeting, das ich aufzeichnen will ist öffentlich, aber nur für Programmierer...


Du erlaubst Zoom die Aufzeichnung, nicht den Teilnehmern der Sitzung.
Ist mit Zoom die App gemeint? Das steht nicht geschrieben. Wenn die App gemeint ist, dann kann man sie doch so modifizieren, dass sie ohne Berechtigung aufzeichnen kann. Dann erlaube ich Zoom (also die App) die Aufzeichnung.


Das StGB gilt für alle Taten im Inland.
Und im Ausland? Kann ich von Thailand aus unberechtigt ein deutsches Meeting aufzeichnen?

Aber dieser Alternative müsste nichts im Weg stehen:
Ich habe ein Computer und ein Handy. Ich möchte experimentieren und sehen wie so etwas funktionieren kann. Auf dem Computer hoste ich mein eigenes Meeting. Vom Handy aus betrete ich als Gast dem Meeting. Als Gast habe ich keine Berechtigung mein eigenes Meeting aufzuzeichnen, obwohl ich mir selbst diese Berechtigung geben kann. Aber das will ich nicht. Stattdessen möchte ich experimentieren, wie ich ohne Berechtigung mein eigenes Meeting aufzeichnen kann.


Die Zwinkersmileys sind nur eine Reaktion auf deine und wirklich nur als "Denk mal darüber nach" gedacht.
Mit "deine" meinst du es plural und das stimmt nicht. Meine Lehrer haben normalerweise das "Denk mal darüber nach" mir persönlich gesagt und nicht vor der ganzen Klasse. Ich weiß, nicht alle müssen so sein, aber du darfst so sein.


Kein Problem für mich diese nicht zu nutzen, wenn du Gefahr läufst sie falsch zu interpretieren.
Du darfst sie weiterhin nutzen, jetzt sowieso wo ich weiß, dass deine Absicht nicht die war, die ich befürchtete...
 
Ansonsten wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn du es nicht bei YT oder sonst wo für Geld veröffentlichst und keine Werbung damit machst, wird sich vermutlich weder ein Kläger noch ein Richter finden. Höchstens ein Staatsanwalt, der das Verfahren gegen eine Geldbuße einstellt.
Ich würde sie bezahlen, außerhalb einer JVA gibt es deutlich mehr und schönere Gelegenheiten neue, nette Menschen kennen zu lernen.
Mit "deine" meinst du es plural und das stimmt nicht.
:D
Willst du mich jetzt dafür vor allen bloßstellen, obwohl du nicht mal wissen kannst, ob ich das fehlende "n" nur vergessen habe, meine Tastatur hängt oder ich tatsächlich nicht nachgezählt habe wie viele Smileys du in diesem Thread benutzt hast. Eventuell habe ich sogar eine Rechtschreibschwäche.
:D
 
:D
Willst du mich jetzt dafür vor allen bloßstellen, obwohl du nicht mal wissen kannst, ob ich das fehlende "n" nur vergessen habe, meine Tastatur hängt oder ich tatsächlich nicht nachgezählt habe wie viele Smileys du in diesem Thread benutzt hast. Eventuell habe ich sogar eine Rechtschreibschwäche.
:D
Nein, so was wollte ich nicht beabsichtigen. Ich wollte nur schreiben, dass ich dir ein Smiley gezeigt habe und und du mehr als einen. Das war alles.

Sind wir noch Kumpels? Nein?

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Könnt ihr bitte einfach aufhören zu streiten und es beim Thema belassen? Fakt ist, dass die AGB auf die Rechtsgrundlage verweisen, weil sich diese je nach Land unterscheiden können. Fakt ist auch, dass in Deutschland eine Aufzeichnung verboten ist, wenn nicht alle Teilnehmer zustimmen. Das nennt sich „Recht am eigenen Bild“. Eine Umgehung dieses Rechts ist per se erstmal strafbar und wird daher hier nicht weiter diskutiert.
 
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