Nach einer kurzen Pause (RL rules) beschäftigt sich das TdW heute mit einem Thema das in den letzten Tagen die Medien und den Bundestag beschäftigt hat: Sterbehilfe.
Die Sterbehilfedebatte ist nicht neu und wird auch nicht nur in Deutschland geführt - eigentlich beschäftigt sie das gesamte (ehemals?) christliche Abendland immer wieder. Wie bei den meisten Debatten gibt es mindestens zwei gegensätzliche Positionen: Die einen glauben ein Mensch hat das Recht über sein Leben und seinen Tod selbst zu bestimmen. Wer diesen Standpunkt vertritt ist der Meinung das z. B. Todkranke selbst bestimmen dürfen ob sie an ihrer Krankheit und möglicherweise unter Schmerzen oder Bedingungen, die sie selbst als unwürdig empfinden, sterben wollen - oder ob sie sich das ersparen wollen.
Die Gegner dieses Standpunkts argumentieren häufig mit der Heiligkeit des Lebens, also das Gott selbst das Leben geschenkt hat und der Mensch nicht das Recht hat dieses Geschenk einfach wegzuwerfen. Nach christlicher Auffassung ist Selbstmord eine schwere Sünde und so wurden Selbstmörder lange Zeit auch wie Sünder behandelt und durften weder auf Erlösung, noch auf ein christliches Begräbnis hoffen. Diese Vorstellung war im christlichen Abendland so verbeitet, dass Selbstmord auch von der weltlichen Justiz in vielen Ländern bis ins 19. Jahrhundert als Straftat gewertet wurde.
Neben diesem, eher religiösen Standpunkt, gibt es aber auch Gegner die gänzlich ohne religiöse Argumente auskommen und z. B. vor den Gefahren des Missbrauchs warnen. Denn sowohl Einzelne, als auch die Gesellschaft selbst könnten liberale Sterbehilfegesetze missbrauchen. So könnten z. B. Verwandte, die mit den finanziellen und / oder psychischen Belastungen der Pflege eines unheilbar erkrankten Familienmitglieds nicht mehr klar kommen, dieses zum Selbstmord drängen. Auch könnten sich Betroffene selbst, aufgrund des Wunsches niemanden zur Last zu fallen, zu diesem Schritt genötigt fühlen, wenn es diese Option erst einmal gibt. Und eine Gesellschaft, die immer mehr überaltert, könnte die Sterbehilfe missbrauchen, um die Ausgaben für Alten- und Krankenpflege zu senken. Undenkbar ist in diesem Zusammenhang im Grunde nichts, denn was heute freiweillig erfolgen kann, wird vielleicht übermorgen schon Pflicht, wenn man die Pflegekosten nicht mehr selbst tragen kann...
Gerade in Deutschland haben wir mit dem Missbrauch schon Erfahrung gemacht, denn unter dem Begriff "Euthanasie" wurden im NS-Regime Menschen ermordet, die von den Nazis als lebensunwert befunden wurden - z. B. geistig oder körperlich behinderte Menschen.
Vor diesem Hintergrund stellt das TdW heute die Frage: Sterbehilfe - gibt es ein Recht auf den eigenen Tod?
Mehr zum Thema:
Debatte über Sterbehilfe im Bundestag
Sterbehilfe-Debatte: Das Geschäft mit dem Tod gibt es schon heute | ZEIT ONLINE
Sterbehilfe: Ein Cowboy sagt Adieu | ZEIT ONLINE
Die Sterbehilfedebatte ist nicht neu und wird auch nicht nur in Deutschland geführt - eigentlich beschäftigt sie das gesamte (ehemals?) christliche Abendland immer wieder. Wie bei den meisten Debatten gibt es mindestens zwei gegensätzliche Positionen: Die einen glauben ein Mensch hat das Recht über sein Leben und seinen Tod selbst zu bestimmen. Wer diesen Standpunkt vertritt ist der Meinung das z. B. Todkranke selbst bestimmen dürfen ob sie an ihrer Krankheit und möglicherweise unter Schmerzen oder Bedingungen, die sie selbst als unwürdig empfinden, sterben wollen - oder ob sie sich das ersparen wollen.
Die Gegner dieses Standpunkts argumentieren häufig mit der Heiligkeit des Lebens, also das Gott selbst das Leben geschenkt hat und der Mensch nicht das Recht hat dieses Geschenk einfach wegzuwerfen. Nach christlicher Auffassung ist Selbstmord eine schwere Sünde und so wurden Selbstmörder lange Zeit auch wie Sünder behandelt und durften weder auf Erlösung, noch auf ein christliches Begräbnis hoffen. Diese Vorstellung war im christlichen Abendland so verbeitet, dass Selbstmord auch von der weltlichen Justiz in vielen Ländern bis ins 19. Jahrhundert als Straftat gewertet wurde.
Neben diesem, eher religiösen Standpunkt, gibt es aber auch Gegner die gänzlich ohne religiöse Argumente auskommen und z. B. vor den Gefahren des Missbrauchs warnen. Denn sowohl Einzelne, als auch die Gesellschaft selbst könnten liberale Sterbehilfegesetze missbrauchen. So könnten z. B. Verwandte, die mit den finanziellen und / oder psychischen Belastungen der Pflege eines unheilbar erkrankten Familienmitglieds nicht mehr klar kommen, dieses zum Selbstmord drängen. Auch könnten sich Betroffene selbst, aufgrund des Wunsches niemanden zur Last zu fallen, zu diesem Schritt genötigt fühlen, wenn es diese Option erst einmal gibt. Und eine Gesellschaft, die immer mehr überaltert, könnte die Sterbehilfe missbrauchen, um die Ausgaben für Alten- und Krankenpflege zu senken. Undenkbar ist in diesem Zusammenhang im Grunde nichts, denn was heute freiweillig erfolgen kann, wird vielleicht übermorgen schon Pflicht, wenn man die Pflegekosten nicht mehr selbst tragen kann...
Gerade in Deutschland haben wir mit dem Missbrauch schon Erfahrung gemacht, denn unter dem Begriff "Euthanasie" wurden im NS-Regime Menschen ermordet, die von den Nazis als lebensunwert befunden wurden - z. B. geistig oder körperlich behinderte Menschen.
Vor diesem Hintergrund stellt das TdW heute die Frage: Sterbehilfe - gibt es ein Recht auf den eigenen Tod?
Debatte über Sterbehilfe im Bundestag
Sterbehilfe-Debatte: Das Geschäft mit dem Tod gibt es schon heute | ZEIT ONLINE
Sterbehilfe: Ein Cowboy sagt Adieu | ZEIT ONLINE
Zuletzt bearbeitet: