Egal wie die Rechtslage ist, es stimmt das die Polizei weder die Mittel, die Leute noch die Zeit hat, auf verschlüsselten Rechnern nach Beweismitteln zu suchen.
Aktuelle Ausgabe der Fachzeitung " Der Kriminalist" BDK Bund Deutscher Kriminalbeamter beklagt, das jeder Kinderschänder heute zig Verschlüsselungsprogramme einsetzt und die Polizei schlicht nicht in der Lage ist, diese zu knacken, in vertretbarer Zeit.
Somit die Rechner mitsamt Inhalt zurückgegeben werden müssen, soweit die Zeitschrift.
Originaltext:
Der bayerische Ministerialdirigent Kindler beklagte das Material auf beschlagnahmten Rechnern nicht ausgewertet werden kann, weil Straftäter eine ganze Anzahl von kryptographischen Programmen nutzen und auch die Steganographie um beweisrelevante Daten in unverdächtigen Datenpaketen zu verpacken.
Ministerialdirigent Kindler hatte Verständniss für die Sicherheitsbedürfnisse des Bürgers, seine Bankgeschäfte über Kryptographieanwendungen abzuwickeln und seine private Email Kommunikation zu schützen.
Es gebe auch den Bedarf, Betriebsgeheimnisse und sensible Datenübermittlungen in der Wirtschaft und Verwaltung so abzusichern.
Der Gedanke, das in diesem geschlderten Fall aufgrund der Verschlüsselung von beweisrelevanten Daten diese unverändert an die Täter zurückgegeben werden müssten, sei für ihn unerträglich.
Herr Kindler unterbreitete deshalb den sehr interessanten vorschlag, ein sogenanntes Trustcenter einzurichten, in dem die Schlüssel für die entschlüsselung kryptographischer Programme vorhanden sind und von dem solche verschlüsselten Dateien sichtbar gemacht werden können.
Er hält die Kontrolle des Internets durch die Polizei für erforderlich, da sonst die Gefahr der Enstehung rechtsfreier Räume bestehe.
Auch die Provider seien allerdings mitverantwortlich für die Inhalte und müssten helfen, dass strafrechtlich relevante Internetseiten nicht eingestellt werden.
Geeignet dazu seien auch Filtersysteme, die weiter verbessert werden müssten.
Er wies auch darauf hin, das die Nutzung von Prepaid Handys durch Straftäter die Polizei ebenfalls vor große Probleme stellt.
70% der Bevölkerung besitzt mittlerweile ien Handy. Viele Straftäter nutzen Prepaid Karten.
Die Polizei weiß nicht, welche Karten von wem genutzt werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10..2003, das die Provider nicht verpflichete, den Verbleib von Prepaid Karten nachzuweisen, kritisierte Herr Kindler. Er forderte den Bundesgestzgeber auf, die Speicherung und Erhebung solcher personenbezogener Daten zu regeln.
Für den zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kommunikationsdaten plädierte er für eine Verlängerung der Speicherfrist auf 12 Monate.
Der Terroranschlag in New York und die aktuelle terroristische Bedrohungssituation forderten die Polizei auf, Maßnahmen zur Verhütung solcher Straftaten zu schaffen.
Deshalb sei es notwendig, Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auch auf gefahrenabawehrende Zwecke auszuweiten. Und eine entsprechende Bestimmung in die Polizeigesetze aufzunehmen, was Bayern aktuell in Angriff genommen hat.
Aktuelle Ausgabe der Fachzeitung " Der Kriminalist" BDK Bund Deutscher Kriminalbeamter beklagt, das jeder Kinderschänder heute zig Verschlüsselungsprogramme einsetzt und die Polizei schlicht nicht in der Lage ist, diese zu knacken, in vertretbarer Zeit.
Somit die Rechner mitsamt Inhalt zurückgegeben werden müssen, soweit die Zeitschrift.
Originaltext:
Der bayerische Ministerialdirigent Kindler beklagte das Material auf beschlagnahmten Rechnern nicht ausgewertet werden kann, weil Straftäter eine ganze Anzahl von kryptographischen Programmen nutzen und auch die Steganographie um beweisrelevante Daten in unverdächtigen Datenpaketen zu verpacken.
Ministerialdirigent Kindler hatte Verständniss für die Sicherheitsbedürfnisse des Bürgers, seine Bankgeschäfte über Kryptographieanwendungen abzuwickeln und seine private Email Kommunikation zu schützen.
Es gebe auch den Bedarf, Betriebsgeheimnisse und sensible Datenübermittlungen in der Wirtschaft und Verwaltung so abzusichern.
Der Gedanke, das in diesem geschlderten Fall aufgrund der Verschlüsselung von beweisrelevanten Daten diese unverändert an die Täter zurückgegeben werden müssten, sei für ihn unerträglich.
Herr Kindler unterbreitete deshalb den sehr interessanten vorschlag, ein sogenanntes Trustcenter einzurichten, in dem die Schlüssel für die entschlüsselung kryptographischer Programme vorhanden sind und von dem solche verschlüsselten Dateien sichtbar gemacht werden können.
Er hält die Kontrolle des Internets durch die Polizei für erforderlich, da sonst die Gefahr der Enstehung rechtsfreier Räume bestehe.
Auch die Provider seien allerdings mitverantwortlich für die Inhalte und müssten helfen, dass strafrechtlich relevante Internetseiten nicht eingestellt werden.
Geeignet dazu seien auch Filtersysteme, die weiter verbessert werden müssten.
Er wies auch darauf hin, das die Nutzung von Prepaid Handys durch Straftäter die Polizei ebenfalls vor große Probleme stellt.
70% der Bevölkerung besitzt mittlerweile ien Handy. Viele Straftäter nutzen Prepaid Karten.
Die Polizei weiß nicht, welche Karten von wem genutzt werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10..2003, das die Provider nicht verpflichete, den Verbleib von Prepaid Karten nachzuweisen, kritisierte Herr Kindler. Er forderte den Bundesgestzgeber auf, die Speicherung und Erhebung solcher personenbezogener Daten zu regeln.
Für den zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kommunikationsdaten plädierte er für eine Verlängerung der Speicherfrist auf 12 Monate.
Der Terroranschlag in New York und die aktuelle terroristische Bedrohungssituation forderten die Polizei auf, Maßnahmen zur Verhütung solcher Straftaten zu schaffen.
Deshalb sei es notwendig, Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auch auf gefahrenabawehrende Zwecke auszuweiten. Und eine entsprechende Bestimmung in die Polizeigesetze aufzunehmen, was Bayern aktuell in Angriff genommen hat.