Die schöne neue Welt, nur mal so aktuell

Egal wie die Rechtslage ist, es stimmt das die Polizei weder die Mittel, die Leute noch die Zeit hat, auf verschlüsselten Rechnern nach Beweismitteln zu suchen.
Aktuelle Ausgabe der Fachzeitung " Der Kriminalist" BDK Bund Deutscher Kriminalbeamter beklagt, das jeder Kinderschänder heute zig Verschlüsselungsprogramme einsetzt und die Polizei schlicht nicht in der Lage ist, diese zu knacken, in vertretbarer Zeit.
Somit die Rechner mitsamt Inhalt zurückgegeben werden müssen, soweit die Zeitschrift.
Originaltext:
Der bayerische Ministerialdirigent Kindler beklagte das Material auf beschlagnahmten Rechnern nicht ausgewertet werden kann, weil Straftäter eine ganze Anzahl von kryptographischen Programmen nutzen und auch die Steganographie um beweisrelevante Daten in unverdächtigen Datenpaketen zu verpacken.
Ministerialdirigent Kindler hatte Verständniss für die Sicherheitsbedürfnisse des Bürgers, seine Bankgeschäfte über Kryptographieanwendungen abzuwickeln und seine private Email Kommunikation zu schützen.
Es gebe auch den Bedarf, Betriebsgeheimnisse und sensible Datenübermittlungen in der Wirtschaft und Verwaltung so abzusichern.
Der Gedanke, das in diesem geschlderten Fall aufgrund der Verschlüsselung von beweisrelevanten Daten diese unverändert an die Täter zurückgegeben werden müssten, sei für ihn unerträglich.
Herr Kindler unterbreitete deshalb den sehr interessanten vorschlag, ein sogenanntes Trustcenter einzurichten, in dem die Schlüssel für die entschlüsselung kryptographischer Programme vorhanden sind und von dem solche verschlüsselten Dateien sichtbar gemacht werden können.
Er hält die Kontrolle des Internets durch die Polizei für erforderlich, da sonst die Gefahr der Enstehung rechtsfreier Räume bestehe.
Auch die Provider seien allerdings mitverantwortlich für die Inhalte und müssten helfen, dass strafrechtlich relevante Internetseiten nicht eingestellt werden.
Geeignet dazu seien auch Filtersysteme, die weiter verbessert werden müssten.
Er wies auch darauf hin, das die Nutzung von Prepaid Handys durch Straftäter die Polizei ebenfalls vor große Probleme stellt.
70% der Bevölkerung besitzt mittlerweile ien Handy. Viele Straftäter nutzen Prepaid Karten.
Die Polizei weiß nicht, welche Karten von wem genutzt werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10..2003, das die Provider nicht verpflichete, den Verbleib von Prepaid Karten nachzuweisen, kritisierte Herr Kindler. Er forderte den Bundesgestzgeber auf, die Speicherung und Erhebung solcher personenbezogener Daten zu regeln.
Für den zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kommunikationsdaten plädierte er für eine Verlängerung der Speicherfrist auf 12 Monate.
Der Terroranschlag in New York und die aktuelle terroristische Bedrohungssituation forderten die Polizei auf, Maßnahmen zur Verhütung solcher Straftaten zu schaffen.
Deshalb sei es notwendig, Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auch auf gefahrenabawehrende Zwecke auszuweiten. Und eine entsprechende Bestimmung in die Polizeigesetze aufzunehmen, was Bayern aktuell in Angriff genommen hat.
 
richtig, aber

mag ja alles stimmen. aber wo kommen wir den hin? ich betrachte einen pc als mein eigentum und niemand hat das recht ohne schlüssige beweise bei mir rumzuschnüffeln. und eine verschlusselung/sicherung meiner daten/privatsphäre ist ein grundrecht.

es sollten viel mehr diese seiten (kinderpornographie) gesperrt werden. alles andere muss sehr differenziert betrachtet werden. sicherlich gibt es auch radikale vereine und gruppen, die das netz nutzen. hier sind bestimmt andere mittel als die kontrolle des datenstromes anzuwenden. wenn die polizei ein problem mit der entschlüsselung der daten hat, es doch nicht das problem des angeklageten. dieser hat ja ausdrücklich das recht seine unschuld zu beweisen oder sollet sich nicht selbst belasten. alles andere ist nicht rechtens.

gesetzt dem fall, es git einen trustcenter? wie ist man sich sicher, dass wirklich alle verschlüsslungsprogramme eine key dort hinterlegen. viele freie projekte werden gerade diese lücke nutzen und hier gesondert, wenn auch schwer erhältlich, programme anbieten, die nicht "eingetragen sind". somit ist dieses trustcenter auch hinfällig.
die masse wird diese programme nicht nutzen aber ein schwer krimineller, mit hirn, weiss darüber bescheid.... alle anderen werde früher oder später eh geschnappt.
 
was nicht alles verboten ist...

.... wenn ich mir so überlege was nicht alles verboten ist....

das ist doch der reiz. alles illegale wird gern gemacht. p2p ist quasi verboten, kinderpornos auch, drogen sowieso und viel zu schnell fahren auch. die parksünder nicht vergessen....

nun sollte es doch kein problem sein, ein freies oder auch kostenloses programm zu entwickeln, welches dies umgeht. aber wie schon gesagt: die masse wird es abschrecken.

finde ich zwar nicht richtig aber der einzig gangbare weg. ansonsten hat die polizei verloren und das internet bleibt ein rechtsfreier raum.
 
Es sein noch mal angemerkt dass es KInderficker nicht erst seit dem Internet oder RTL gibt. Wer so etwas wie diese trustcenter vorschlägt hat a) keine Ahung von der Materie und gibt b) anscheinend bereits seinen beruflich-optimistischen Löffel ab was nicht gerade einen guten Eindruck macht. Früher haben gewisse Typen ihren scheiss per Post versendet. Was mich aber wirklich nervt ist dieses Gesülze vom bösen Internet und wenn man denen zuhört sind da ja anscheinend nur Terroristen und Kinderficker am rumsurfen. Und wenn die jetzt ankommen und meinten sie befürchten das das Inet ein "rechtsfreier" Raum wird..- meine Herren er war, ist und bleibt praktisch ein Rechtsfreier Raum.

Und @Garfield
Als wenn sich irgendwann mal jemand der eh schon übles vorrhat sich darum geschert hat ob er dafür noch eine kleine straftat verüben muss (nämlich das benutzen "illegaler" verschlüsselungssoftware). Ist der Haken wirklich so gross das ihr euch daran die birnen weichklopft?
 
Ich bin dafür, wogegen Herr K. ist, nämlich den (auch rechts-)freien Raum Internet. Natürlich bin ich mir bewusst, dass das auch Pornographie und Radikalismus toleriert. Dies wäre imho jedoch in Kauf zu nehmen für ein wirklich freies Internet.

Ausserdem verschwinden Kinderpornographen (oder wie man die menschen nennt) oder politisch Radikale nicht durch die BigBrotherisierung des Netzes!

Zum Glück lebe ich nicht in den USB (United States Of Bushment). Aber man sollte Leute wie Herrn K. dran hindern, Europa in die selbe Richtung zu lenken.
 
@Chris: Aber wie willst du sie denn hindern? Entscheidungen werden doch meistens von Leuten getroffen, die von der Materie genausoviel Ahnung haben wie ein Ochse vom klavierspielen. Und diese haben zum Großteil ja auch keine Lust sich darin reinzudenken, da ihnen das kein Geld bringt. Und ohne persönlichen Finanziellen Gewinn wird ja keine einzige politische Entscheidung mehr gefällt (zumindest kommt es mir so vor)
 
Demokratisch gesehen sollten wir ja entscheiden dürfen ob wie eine Überwachung wollen.

Schade, dass sich das in der Realität ausschliesst.
 
Und alle die dagegen sind, sind automatisch "höchst verdächtig".

Er hält die Kontrolle des Internets durch die Polizei für erforderlich, da sonst die Gefahr der Enstehung rechtsfreier Räume bestehe.
Wieso immer die Polizei? Wieso nich mal Leute, die auch wissen was sie tun?
 
Ich will mal kurz anmerken, das es ein "Amenmärchen" ist, wenn behauptet wird,
das man die Attentäter vom 11.09. mit erweiterten Abhörbefugnissen hätte fassen
können. Fakt ist auf jeden Fall, das die Attentäter bei der Einreise der CIA wohl
bekannt waren, aber Sie nicht die Einwanderungsbehörden und das FBI drüber
informiert hatten. Das FBI wiederum hat Seine Erkenntnisse auch nicht an die CIA
oder NSA weitergegeben aufgrund von Kompetenzgestreitereien zwischen CIA, FBI
und NSA. Damit konnten die "bekannten" Attentäter einfach so einreisen. Leider
verstehen es Politiker und auch Strafverfolgungsbehörden es immer wieder gut, die
allgemeine Stimmung für Ihre Zwecke zu missbrauchen.

Weiterhin sei mal zu dem Kommentaren von "Ministerialdirigent Kindler" erwähnt, das
die Polizei/Strafverfolgungsbehörden den beschlagnahmten Rechner mit verschlüs-
selten Inhalten nicht zurück geben, wenn Sie nicht die Verschlüsselung
knacken konnten. Dies geschieht mit dem Hinweis: "man könne ja nicht ausschlies-
sen, das sich in den verschlüsselten Bereichen illegale/kriminelle Sachen befänden".
So ist zu mindestens die gängige Praxis. Die Rausgabe des Schlüssels darf man
übrigens mit dem Verweis auf "mögliche Selbstbelastung" verweigern. Siehe dazu
auch Was tun bei Hausdurchsuchung durch die Staatsgewalt?.

MfG Rushjo
 
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