Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

Sollte es in der Art und Weise weiter gehen das irgendwelche (man entschuldige die wortwahl) bekloppten Anwaltskanzleien ihr Geld mit solchen Aktionen zu verdienen seh ich schwarz für viele Bereiche des Internets.Dem sollte eigendlich der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben,aber was geschiet, das gleiche wie immer,er hält die Füsse still...

Artikel auf Winfuture:
http://www.winfuture.de/news,20983.html

Orginal auf der Website des Betroffenen Forenbesitzers:
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html
 
lol? da will einfach nur jmd schnelles geld haben.... also wenn er damit recht bekommt wars es wohl mit den forum so wie man es jetzt kennt denen wird es wohl nur noch irc oder so über themen unterhalten oder in "privaten" sachen die per pw geschützt sind wo nicht jeder reinkommt der willl
 
Macht euch deswegen mal nicht zu große Sorgen.
Ich bin zwar kein Jurist, wage aber zu behaupten, dass das aussichtslos ist. Da müsste man dann jedem überhaupt verbieten, solch einen "geschützten" Namen auszusprechen.
Ich halte das einfach für einen dummen Versuch an Geld zu kommen. Wenn derjenige zahlt, ist er selbst schuld. Gegen solche Dinge muss man sich unbedingt zur Wehr setzen; nichts anderes.

Diesen Unsinn gibt es nur in Deutschland, und der gehört schnellstmöglichst abgeschafft.
 
Die Leute kommen auch auf ganz andere Sachen wenn es ums Geld verdienen geht.

Was soll ich dazu sagen, wenn ich der Betreiber der Internetseite wäre, dann würde ich keinen Cent zahlen und mich ordentlich zur Wehr setzen.
 
also wen die damit durchkommen kann man gleich alle foren schließen :-(

Früher war es nocht so alles was man anfassen konnte hatt einen wert heutzutage hat alles wohl einen wert...
 
Auszug aus dem TDG:

§ 11 TDG Speicherung von Informationen

Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

§ 8 Allgemeine Grundsätze

(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 9 bis 11 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.


...und jetzt frage ich mich, wie diese "Kanzlei" auf solchen Schwachsinn kommt.
 
Wow, da sag ich nur: Gut gekontert! ;)

Außerdem is das für Dr. Bahr eine super Werbung, da der Fall im Internet veröffentlicht ist.

Ich finds einfach nur arm, mit welchen Mitteln manche Anwälte heutzutage das schnelle Geld im Internet suchen.

Gruß, Boar
 
neues von der ironsport hp:

Keine Reaktion des gegnerischen Rechtsanwalts

Datum: Freitag, 17. Juni 2005

Vor einer Woche, am Freitag dem 10. Juni, erhielt der Forenbetreiber von Ironsport.de (Patrick Albers) eine Abmahnung mit einem Streitwert von ? 100.000 und mit der Aufforderung einen bestimmten Benutzernamen eines Forenmitglieds vollständig aus seinen Datenbanken zu löschen, da dieser einem geschützten Markennamen entspricht. Außerdem wurde er aufgefordert, die entstandenen Anwaltsgebühren des Abmahners in Höhe von ? 5.206,31 zu bezahlen. Bei einer künftigen Zuwiderhandlung hätte er zudem eine Vertragsstrafe von ebenfalls ? 100.000 bezahlen müssen.
Die von dem gegnerischen Rechtsanwalt festgesetzte Frist belief sich auf 3 Tage, die außerdem über das Wochenende gingen. Eine Überweisung der geforderten ? 5.206,31 hätte somit, sofern der Forenbetreiber umgehend auf die Abmahnung eingegangen wäre und eine Schuld zugestanden hätte, ohnehin nicht fristgerecht erfolgen können.
Stattdessen entscheid sich der Forenbetreiber seinen Fall publik zu machen und gegen den Abmahner vorzugehen. Er wendete sich an Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr http://www.Dr-Bahr.com, der auch promt eine Gegenabmahnung formulierte und eine Frist bis zum Freitag dem 17. Juni, also bis heute, notierte. In dieser Frist von 5 Werktagen bzw. einer Woche sollte der gegenerische Rechtsanwalt Stellung beziehen und auf die Gegenabmahnung reagieren. Doch trotz des umgemein großen öffentlichen Interesses, das im Internet als Antwort auf die Abmahnung folgte, oder gerade deswegen, hat sich bis heute niemand gemeldet.

Ob die Gegenseite noch reagieren wird, bleibt für den Forenbetreiber (Patrick Albers) und seinen Rechtsanwalt (Dr. Martin Bahr) abzuwarten. Es werden nunmehr die entsprechenden rechtlichen Schritte vorbereitet.
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum3.html
 
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