gemoddete NERF blaster

ich bin gerade mit ein paar freunden dabei nerf "waffen" anzuschaffen um damit mal im garten usw. bischen spaß zu haben

die innereien der blaster habe ich dabei ganz schön ordentlich umgebaut - wodruch reichweiten von 30 metern und mehr möglich sind

damit schaden zu verursachen ist jedoch trotzdem unmöglich, da die masse der darts einfach sehr gering ist - selbst eine seite papier kann die am stärkste gemoddete waffe bei 10cm entfernung aufhalten
(umso erstaunlicher finde ich wie schnell und weit die darts fliegen - stellt euch einfach 50km/h schnelle styroporstäbchen vor)

nun aber zu meiner frage:

äußerlich schauen nerf waffen wirklich ... lahm aus und wir wollen die ein wenig "verhübschen", dabei denke ich halt hauptsächlich an ne andere farbe

nun weiß ich aber nicht wie die rechtslage ausschaut. die blaster können nahezu keinen schaden anrichten. auch bei verwendung anderer (schwerer) projektile dürften sie wohl nichtmal in eine tomate eindringen können (aus einer entfernung ab 1m)

dennoch sehen die blaster aber in schwarz echten waffen ziemlich ähnlich:
hier ist ein bild von schwarzen nerf blastern aus dem internet



ich selbst würde eher eine abgeschwächte version wollen. zumal ich ziemlich sicher bin, dass in deutschland eine orange spitze pflicht ist (oder?)

in etwa so:



wie schaut das mit der rechtslage aus ?

mir ist klar das ich solange sich alles in meinen eigenen 4 wänden abspielt so ziemlich alles treiben darf was ich will - aber gilt das auch für privatgrundstücke (also z.B. im garten eines einfamilienhauses) ?
 
Ähm, also ich bin kein Jurist und kann daher wenig zu der rechtlichen Seite sagen, aber ich denke die Chance von einem Polizisten erschossen zu werden, weil er Dich für einen gefährlichen Amokläufer hält, dürfte sprunghaft ansteigen...:rolleyes:

Um aber auch etwas konstruktives beizutragen (unter dem ausdrücklichen Hinweis das ich kein Jurist bin!): Sobald die Waffen echt aussehen, dürften sie als Anscheinswaffen gelten und das Führen von Anscheinswaffen ist in der Öffentlichkeit verboten. Ob dein Garten jetzt schon als Öffentlichkeit gilt, kann ich dir aber nicht sagen.
 
Ähm, also ich bin kein Jurist und kann daher wenig zu der rechtlichen Seite sagen, aber ich denke die Chance von einem Polizisten erschossen zu werden, weil er Dich für einen gefährlichen Amokläufer hält, dürfte sprunghaft ansteigen...:rolleyes:

glücklicherweise leben wir hier nicht in den usa wo die polizisten einen sehr nervösen abzugsfinger haben ...
unsere gruppe besteht größtenteils aus studenten die intelligent genug sind so ein teil (auch in knallgelb-orange) nicht auf einen polizeibeamten zu richten ... genauergesagt ist einer meiner freunde sogar selbst polizist (den könnt ich eigentlich auch mal fragen fällt mir ein)

Um aber auch etwas konstruktives beizutragen (unter dem ausdrücklichen Hinweis das ich kein Jurist bin!): Sobald die Waffen echt aussehen, dürften sie als Anscheinswaffen gelten und das Führen von Anscheinswaffen ist in der Öffentlichkeit verboten. Ob dein Garten jetzt schon als Öffentlichkeit gilt, kann ich dir aber nicht sagen.

jopp, genau das hab ich auch gelesen.
airsoft waffen sind halt in allen dingen "schwerwiegender" als nerf waffen - sie haben eine höhere schadenswirkung (bzw. überhaupt eine) und sie sehen deutlich echter aus.

und ich glaube das "spielen" mit airsoft waffen ist auf privaten grundstücken erlaubt ? oder nicht ?

warum hat paintball andere richtlinien ? wo wird da rechtlich die grenze gezogen ab wann etwas unter besonderen bedingungen zu erfolgen hat ?
 
Ich denke das erhöht die Gefahr noch daß Polizisten das irgendwie falsch verstehen könnten. Bei 12jährigen Jungs würd ich es als Polizist gerade noch verstehen wenn sie im Garten mit Spielzeugpistolen rumlaufen, aber bei Studenten ... hm ...

wie gesagt ist einer von uns selbst polizist (vor ein paar monaten erst seinen bachelor anner polizeiakademie gemacht)

naja, ich denke jeder der nen blick in unseren garten wirft und tatsächlich stutzig über unsere "bewaffnung" wird - wird auch schnell sehen das der boden i.d.R. mit schaumstoff-darts übersäht ist. 1+1 zusammenzurechnen dürfte der durchschnittsbürger wohl hinkriegen

ich lass es einfach darauf ankommen - selbst wenn die polizei aufkreuzt wird die uns wohl kaum erschießen

was mich jedoch noch interessiert ist wie es mit der gestaltungs-rechtslage ausschaut. wir haben völlig normale bekleidung an und die waffen habe allesamt eine neon-orange spitze (und sind zum größten teil komplett in neon-farben gehalten)
 
Moin
... Sobald die Waffen echt aussehen, dürften sie als Anscheinswaffen gelten und das Führen von Anscheinswaffen ist in der Öffentlichkeit verboten. Ob dein Garten jetzt schon als Öffentlichkeit gilt, kann ich dir aber nicht sagen.
Steht doch in dem verlinkten Artikel mit drin. (Link: befriedeten Besitztums)

Ein privater Garten mit Zaun ist nicht öffentlich.

Sentrax

Ärger geben kann es trotzdem. Deswegen sind mindestens farblich auffällige Waffen bei solchen Aktionen immer anzuraten. Eine Verpflichtung für eine orange Spitze oder ähnliches gibt es aber afaik nicht.
 
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