Glaubenswechsel ?

Ich wüsste nicht, dass das irgendwo vermerkt ist, zumindest nicht auf dem Perso.

Ruf mal beim Rathhaus bzw. Einwohnermeldeamt an und frag da nach, ob sie das irgendwo gespeichert haben und ob du das da auch ändern kannst. Prinzipiell kannst du erstmal aus der Kirche austreten(->keine Kirchensteuer mehr/mal davon ausgehend, dass du in der "Standard-Religion" bist;))
 
Du musst aus deiner Religion austreten und zur anderen kovertieren (sofern es nötig ist). Zum Buddhismus muss man aber glaube ich nicht konvertieren.
 
Das ist abhängig von der Religion, zu der du konvertieren willst. Beim Buddhismus ist lediglich der Austritt aus der Kirche notwendig, sofern du in einer bist. Ansonsten ist es eine rein persönliche Sache (die sogenannte "Zufluchtnahme"). Welche "Gemeinden" sich in deiner Nähe befinden, kannst du unter www.dharma.de der DBU-Liste entnehmen. Bevor du aber einer Gemeinde beitrittst, solltest du dich für eine buddhistische Schule entscheiden (Theravada oder Mahayana in einer seiner Ausprägungen Zen, tibetisch, Amida oder eine der kleinen "Splittergruppen"), da die Gemeinden ihre entsprechende Ausrichtung haben. Du solltest dich also intensiv mit der Religion auseinandersetzen, "Die 4 edlen Wahrheiten" gelesen und für dich anerkannt haben usw. Dass du Buddhismus als Beispiel gewählt hast, zeigt mir aber zumindest, dass du dich noch nicht wirklich mit der Religion auseinandergesetzt hast, sonst wüsstest du, dass es dem Buddhismus widerspricht seinen Glauben "registrieren" zu lassen. Es ist eine Lebensphilosophie und keine Kirche.
 
Original von bitmuncher
Es ist eine Lebensphilosophie und keine Kirche.
Ebenso erhebt der Buddhismus keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit, ist also (zumindest theoretisch) auch "kompatibel" zu anderen Religionen. Ein Kirchenaustritt ist daher nicht zwangsläufig nötig.
 
Wenn Du katholisch oder evangelisch bist und austreten möchtest, mußt Du zum zuständigen Amtsgericht und dort ein entsprechendes Formular unterschreiben. Dann nimmst Du, falls Du schon arbeitest, Deine Lohnsteuerkarte und gehst damit zur Gemeinde und läßt den Austritt dort eintragen.
 
Vor allem behälst du die amtliche Austrittsbescheinigung. Bei mir bedurfte es zweimaliger "Erinnerung" des Finanzamts meinerseits (anhand ebendieser Urkunde), bis es mir keine Kirchensteuer mehr abgezogen hat.
 
Ich habe zwar die Erstkomunion gemacht (machen müssen), habe allerdings nie eine Firmung absolviert - muss ich nun noch austreten oder bin ich (da keine Firmung) gar nie in die "Kirche" aufgenommen worden? Ich denke lezteres, bin mir aber nich ganz sicher. :)
 
Original von IsNull
Ich habe zwar die Erstkomunion gemacht (machen müssen), habe allerdings nie eine Firmung absolviert - muss ich nun noch austreten oder bin ich (da keine Firmung) gar nie in die "Kirche" aufgenommen worden? Ich denke lezteres, bin mir aber nich ganz sicher. :)

Ich denke schon das du in der Kirche bist. Die lassen sich doch nicht die Kirchensteuer entgehen, nur weil du nicht bei der Firmung warst.
 
Original von IsNull
Ich habe zwar die Erstkomunion gemacht (machen müssen), habe allerdings nie eine Firmung absolviert - muss ich nun noch austreten oder bin ich (da keine Firmung) gar nie in die "Kirche" aufgenommen worden? Ich denke lezteres, bin mir aber nich ganz sicher. :)
du musst zwischen kirche und staat unterscheiden. abgesehn davon kann man eh nicht wirklich aus der kirche austreten, man kann nur "staatlich" aus der kirche austreten (kA guck ma bei wikipedia da steht das sicher irgendwo). laut kirche bist du nun wohl zwar christlich aber nicht in der gemeinde (oder irgendwie sowas.. so wurd mir das mal versucht zu erklaern bei der firmung) und laut staat bist du ein vollwertiges kirchenmitglied...noch ;).
kann aber sein dass die beim buergerbuero kohle von dir haben wollen wenn du austreten wills
 
Original von joreyabgesehn davon kann man eh nicht wirklich aus der kirche austreten, man kann nur "staatlich" aus der kirche austreten (kA guck ma bei wikipedia da steht das sicher irgendwo). laut kirche bist du nun wohl zwar christlich aber nicht in der gemeinde (oder irgendwie sowas.. so wurd mir das mal versucht zu erklaern bei der firmung)

Wenn man einmal getauft ist, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden und man ist für sein ganzes Leben getauft, das ist endgültig. So war das
 
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