Ich bin kein Anwalt und weiß nicht inwieweit meine Erfahrungen auf deinen Fall übertragbar sind, aber wenn du eine patentierte Technologie verbesserst, kannst du u.U. auf deine Verbesserung ein Patent anmelden ohne dass du Lizenzgebühren zahlen musst.
Hintergrund ist, dass für die Erteilung eines Patentes u.a. neben dem Antrag nur ein theoretisches Konzept vorliegen muss. Du musst also nur Anhand von Zeichnungen, Berechnungen, einem schriftlichen Konzept, etc. beweisen, dass deine Verbesserungen theoretisch möglich sind. Ein Prototyp wird m.W. normalerweise nicht verlangt. Und je nach dem was man patentierten will reicht sogar schon weniger.
Für solch ein theoretisches Konzept musst du also evtl. noch nicht einmal das ursprüngliche Bauteil in der Hand gehabt haben. Um es zu Verbessern musst du im Prinzip nur wissen wie es aufgebaut ist und wie es funktioniert. Und dieses Wissen kannst du ja sonstwo herhaben (Dokumentationen bspw.).
Also für die Patenterteilung ist die Frage der Lizenzierung eher uninteressant. Das dauert nur und ist u.U. teuer, aber ansonsten selten eine Hürde, sofern die Technologie/Bauteil/Geschmacksmuster/etc. patentfähig ist. Problematischer wird es, wenn jemand dieses Patent auch nutzen will. Denn durch die Nutzung deiner Technologie werden evtl. auch Patentrechte der zugrunde liegenden Technologie/Bauteil/etc. berührt, je nach dem wie sehr deine Verbesserungen an die ursprüngliche Technologien angelehnt sind und wie das zugrunde liegende Patent formuliert ist.
Aber wie gesagt, das ist nur Laienwissen und du musst so oder so einen entsprechenden Anwalt zu Rate ziehen, da es absolut auf den Einzelfall ankommt. Wichtig ist vor allem in welchen Punkten sich deine Verbesserungen von dem anderen Patent abhebt und wie die Technologie/Bauteil/etc. beschrieben ist. Da passieren die meisten Fehler und hier werden auch viele Patente umgangen bzw. ausgehebelt (entweder weil es zu spezifisch formuliert wurde oder zu weit gefasst ist).