Mahnung - Was tun ? (Dringend)

Hi

Diesmal hab ich echt mal ein ernstes Problem, nur diesmal gehts nicht um meine Beziehung und die Kontrolle *g* ;)

Jetz gehts um meine kleine Schwester. Sie is gerade erstmals 13 und hat natürlich auch Internet, surft Tag für Tag herum und hat sich wo Angemeldet. Davon hab ich aber nichts gewusst und die Eltern auch natürlich nicht.

Sie hat diese Nacht eine Mail bekommen mit dieser Mahnung:

Von: Simsen.de <support@simsen.de>
An: *zensiert* <*zensiert*@sms.at>
Betreff: Simsen.de Mahnung
Datum: 21.01.06, 01:30

Simsen.de Mahnung - Ihre Rechnungsnummer SMS-029853

Guten Tag Frau *zensiert*,

Sie haben unsere Dienstleistung auf www.simsen.de bestellt und bereits aktiv verwendet, aber die offene Forderung nicht beglichen.

Durch die von Ihnen getätigte Handynummerverifizierung ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.

Da Sie mit dieser aktiven Handlung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch das Inkassounternehmen PROINKASSO GmbH in Hanau/Deutschland bewahrt. Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Der offene Betrag in Höhe von 84 Euro ist innerhalb von 7 Tagen auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

Kontoinhaber: Verimount FZE LLC

Bankverbindung Deutschland
Konto: 980152202
BLZ: 50080000
Bank: Dresdner Bank

Bankverbindung Österreich
Konto: 200406902
BLZ: 19675
Bank: Dresdner Bank Wien
IBAN: AT951967500200406902
SWIFT-BIC: DRESATWX

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre SMS-Rechnungsnummer (SMS-029853) an.

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Rechnung im PDF-Format.

Hochachtungsvoll

Ihr Simsen.de-Team

Kontakt:
Service Hotline Mo-Do 9-12, 12:30-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr: 0043 1 5803 330 00
FAX - 0043 1 5803 314 60
Email - support@simsen.de


So jetz hab ich sie natürlich zur rede gestellt was der Schwachsinn soll. Sie hat sich die Nutzungsbedingungen nicht durchgelesen und is eben nur auf das Angebot eingegangen 100 Gratis SMS zu schreiben wo man sogar vielleicht noch ein Handy gewinnen kann.

Danach hab ich mich hingsetzt und die Nutzungsbedingungen durchgelesen und alles.

Das steht nicht drinnen aber das weiß ich, dass wenn jemand Minderjährig is das diese Person eben keinen Vertrag eingehen kann. Und doch, lasst es diese Seite zu, hab mir natürlich auch gleich mal das Anmelde Script angeschaut und festgestellt, egal was man für ein Geburtsjahr eingibt, es wird nicht überprüft ob man jetz Minderjährig oder Volljährig is.

Dazu möcht ich auch noch sagen, dass meine Schwester nur 2 SMS verschickt hat und sonst diesen Dienst nicht genutzt hat.

In meine Augen is das eine reine Abzocke und ich und meine Eltern werden das denen sicher nicht zahlen.

Was kann ich jetz noch tun ?

Bitte, ich brauch eure Hilfe echt dringend.

Danke schonmal.

MFG Velitor
 
Die Eltern muessen (soweit ich weiss) schriftl. den vertrag kuendigen, weil die kleine noch nciht wusste, was sie da tat ... :D
84 Euro uebersteigt den taschengeld rahmen in meinen Augen doch deutlich...
 
hmm ich denke du bist besser beraten wenn du nen juristen fragst (hast du einen im freundes/bekanntenkreis? ansonsten versuchs mal bei der verbrauchezentrale (oder wie das heisst)
rein von der theorie her braucht ihr nicht zahlen da deine schwester vorm gesetzt noch nicht geschäftsfähig ist d.h. um den vertrag abzuchliessen hätten deine eltern eine zustimmung (schriftlich) geben müssen.
 
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch das Inkassounternehmen PROINKASSO GmbH in Hanau/Deutschland bewahrt. Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Das ist genauso Seriös wie eine Mahnung per E-Mail zu versenden.
Ich würde sagen die Chancen stehen eher schlecht, die Firma hat ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Eminraten ... denke nicht das man da viel aussrichten kann.

VERIMOUNT FZE LLC, The Fairmont Building 712 / Sheik Zayed Road, Dubai, United Arab Emirates (im Folgenden: Dienstleister)

Naja frag lieber mal jemanden der sich mit sowas auskennt.
 
Klopp die email in die tonne, erstens ist deine Schwester noch nicht 18 und somit war der Vertrag von anfang an Üngültig, zweitens musss soweit ich weiß eine Mahnung Schriftlich, also per Brief geschehen, und ist Empfangsbedürftig. Ich würd mir da keine Sorgen machen.
 
Also erstmal Hallo,
Mahnungen und Rechnungen per Mail sind bei Internetdiensten durchaus
rechtlich in Ordnung.

Durch die von Ihnen getätigte Handynummerverifizierung ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.
Der Vertrag (die Nummer) läuft bestimmt nicht auf deine Schwester.
Ich würde mal freundlich nachfragen was dort verifiziert wurde!
Sich bei der Verbraucherzentrale zu informieren ist denk ich eine gute Idee.
mit simsen.de & mahnung bei Google findest du jede Menge Erfahrungsberichte.

Gruss

edit: muss bei Altersangabe gelogen haben!
Strafmündig erst ab 14.
Denke mit einem Altersnachweis ist die Sache erledigt.
 
Original von Watchme
Die Eltern muessen (soweit ich weiss) schriftl. den vertrag kuendigen, weil die kleine noch nciht wusste, was sie da tat ... :D
84 Euro uebersteigt den taschengeld rahmen in meinen Augen doch deutlich...

Das ist aber der Punkt. Sie ist mit 13 Jahren noch nicht geschäftsfähig und somit ist der Vertrag in meinen Augen nicht zustande gekommen.
Wenn die Eltern dort anrufen und nachfragen, wie es sein kann, dass dort Kinder Bestellungen ohne weitere Prüfung durchführen können, dann sollten die ganz klein werden. Spätestens wenn man mit dem Anwalt droht.
Kenn so einen ähnlichne Fall da lief das sehr gut.

root
 
In den AGB´s steht aber das man 18 sein muss um die Dienste zu nutzen.
Die wurden akzeptiert ob gelesen oder nicht und dann wird es ab 14 gefährlich.
Ausserdem sind es 7? pro Monat und dies dürfte im Rahmen des Taschengeldes liegen.

Bin kein Rechtsanwalt aber die wissen genau wie sie zu Geld kommen.
Zahlen oder Anzeige!
Wahrscheinlich sind Einnahmen mit der Methode höher wie durch den angebotenen Service!

Gruss
 
Ich find es immer wieder geil, wie manche Leute mit rechtlichem Halbwissen hier ihre Sachen posten.

Die wurden akzeptiert ob gelesen oder nicht und dann wird es ab 14 gefährlich.

Was soll das sein? Was hat die Grenze zur Strafmündigkeit hier zu suchen? Das ist absoluter Quatsch.

Bin kein Rechtsanwalt aber die wissen genau wie sie zu Geld kommen.

Die kommen zu gar nichts. Das Mädel ist (war) 13 Jahre alt, und darf ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter keine Verträge abschliessen. Und Verträge, die monatliche Zahlungen beinhalten fallen nie unter den Taschengeldparagraphen, NIE!

Der Vertrag ist unwirksam, die Eltern müssen nicht zahlen. Das einzige was sie eventuell zahlen müssen, ist eine Entschädigung für die in Anspruch genommenen Leistungen, also die 2 SMS die sie verschickt hat. Das dürfte mit 50 ct erledigt sein.
 
na dann brauch ich meinen Kindern wohl keine Busfahrkarte kaufen?
Warum sind dann die Klingeltonanbieter noch nicht Pleite?

Die Anzeige läuft auf Erschleichung einer Diensleistung hinaus!
Nicht auf Erfüllung des Vertrags.
Stornogebühren kann man durchaus verlangen!

Gruss
ja sie ist 13 und darum hat sie Glück gehabt!
 
Also 14 ist die grenze für startaten, und ist hier allehöchstens in dem umfang von bedeutung, dass sie sich wissentlich als 18jährig ausgegeben hat. Weil ja da steht, dass sich nur >=18jährige anmelden dürfen, aber das ist erstens auslegungssache, und zweitens sehr unwarscheinlich..

Für die Geschäftsfähikeit sind andere Zahlen von bedeutung, und zwar ist ein kind von 0-7 NICHT geschäftsfähig, das kind darf sich also noch nichtmal ein brötchen für 20 cent kaufen.
kinder / jugendliche von 7-18 jahren sind eingeschänkt geschäftsfähig. das beinhaltet ledigtlich einfache kaufverträge, im rahmen des taschengeldes ohne folgekosten.
erst ab 18 ist man voll geschäftsfähig, und können jede art von Vertrag abschließen.
 
Original von end4win
na dann brauch ich meinen Kindern wohl keine Busfahrkarte kaufen?
Warum sind dann die Klingeltonanbieter noch nicht Pleite?

Die Anzeige läuft auf Erschleichung einer Diensleistung hinaus!
Nicht auf Erfüllung des Vertrags.
Stornogebühren kann man durchaus verlangen!

Um deine Bildung etwas aufzufrischen empfehle ich dir dringendst die Paragraphen 104 - 113 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn du diese gelesen hast, dann lies sie nochmal bis du sie verstanden hast, und dann bitte erst äußere dich zu diesem Thema wieder. Danke.
 
Ich hab das gelesen
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=54916
und es läuft darauf hinaus, dass sie genau wissen der Vertrag ist ungültig!
Aber der Minderjährige hat den Dienst genutzt der nach den AGB´s, nicht
dem Vertrag, erst ab 18 genutzt werden darf. Damit hat er sich eine Dienstleistung
erschlichen und aufgrund dessen kann Schadenersatz gefordert werden.
Ab 14 ist das strafbar!
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
dies sind die relevanten Paragraphen!

Verträge mit Folgekosten darf man erst ab 18 abschliessen.
Nicht das jemand meint ich hätte dies mit der Anspielung auf die Klingeltöne gemeint.

Halbwissen ja aber wenigstens fundiert

Sorry throjan war der letzte Post
 
Hi

Ich danke euch mal für die Antworten und hab auch nebenbei schon im Netz gesucht, weil es gibt ja massenhaft Leute was dasselbe Problem haben.

Hab dort auch schon hingeschrieben das sie es löschen solln und auch den Grund dafür, bis jetz is noch nichts zurück gekommen.

Es steht ja dort, er Stand is in Wien, indem ich sowieso in Wien wohne werd ich mal nächste Woche bei denen vorbeischaun und das klären.

Und ich denke mir, mitn Anwalt drohen wird helfen, oder ?

Ich oder meine Eltern wären bereit die 2 SMS zu zahlen aber das andere sicher nicht, da können die sich am Kopf stellen, wenns sein muss geh ma mit denen vors Gericht.

Hab jetz schon massenhaft darüber gelesen und eigentlich können die ja nichts machen. Ausser die wollen sich echt wegen 84 Euro vors Gericht stellen und das wird sich für die Firma nicht auszahlen.

Und mei Schwester hat ihre Handy Nummer angeben, is aber nur eine Wertkarte, schlimmsten Fall. Kauf ich ihr a neue Nummer, lösche Ihre Mail Addy und mach ihr a neue. Weil dann haben die nichts mehr, weil sie hat ja auch noch ein falschen Nachnamen angeben, falsche Addresse. Das einzige was richtig is, is ihr Vorname.

Is zwar auch nicht richtig und meines wissens fällt das doch unter Dokumentenfälschung oder ?

MFG Velitor
 
@Velitor

wenn das Unternehmen wirklich so verbissen darauf ist, das Geld von deiner Schwester abzukassieren, bietet sich noch immer die Möglichkeit über die IP-Adresse herauszufinden, wer sich hiner der ominösen Anmeldung verbirgt.

MfG dfi
 
Also, da sich das Ganze anscheinend noch nicht ganz aufgeklärt hat...
end4win hats im Prinzip schon erfasst.
Deine Schwester ist noch nicht voll Geschäftsfähig (unter 18) und der sog. Taschengeldparagraph zieht hier ned, da dein Eltern einfach sagen könne, dass das Geld für solche Zwecke nicht gebraucht werden dürfen.
Weiter besteht kein lediglich rechtlicher Vorteil für deine Schwester, da sie die Kosten tragen müsste.

=> Der Vertrag ist "schwebend unwirksam", bis deine Eltern ihn bestätigen.

Da deine Eltern dies nicht machen werden, wird der Vertrag unwirksam.Nun muss nur der Vertragspartner so gestellt werden, als hätte er nie von dem Vertrag erfahren.(klingt komisch is aber so :-) ) d.h. ihr müsstet theorethisch die Kosten zahlen, die dem Unternehmen entstanden sind, was bei 2 sms wohl ein Witz ist, da sich da der Aufwand für die nicht lohnt.

So die einzelnen § kann ich dir sagen, wenn du sie benötigst.schreib dann einfach eine PN an mich.

PS: Ich hoffe des klärt sich bald, ich hasse solche Abzocker im inet.

Halte uns einfach auf dem Laufenden


MFG fire
 
Hi

Ich Danke allen für die Antworten und für die Hilfe daweil.

fir3sT4r: Hast eine PN in deinem Postfach ;)

Naja, solche Abzocker wirds leider immer wieder geben.

Morgen werd ich bei dem Sitzenden in Wien mal vorbeischaun, werde euch natürlich auf dem laufenden halten.

MFG Velitor
 
das ist vollkommen problemlos da sie mit unter 18 jahren nicht nur dem taschengeld paragraph unterliegt sondern abgeschlossene kaufverträge auch nur "schwebend" wirksam sind das heist die käufe sind nicht von vorne herein nichtig aber sie sind anfechtbar. so zahlst du nix.
 
Hab zwar gesagt ich tu es nicht mehr, aber manche sehen es immer noch nicht richtig.
Es geht um Betrug und daraus entstehenden Schadenersatzansprüchen!
Ab 14 in Deutschland strafbar.
Es wurden unter falschen Angaben zwei Dienstleistungen genutzt:

1. Die Anmeldung für den Dienst!
2. Das schreiben von einer oder mehreren SMS!

Beides war laut AGB`s unter 18 jährigen untersagt.

Bei uns hängt an den Bussen auch nur ein Schild "Einstieg nur mit gültigem Fahrausweis"
und das reicht um ein erhöhtes Beförderungsgeld verlangen zu können. Niemand kann sich damit
herausreden, dass der Fahrer das Öffnen der Türen ermöglicht hat!

hier das Folgeschreiben auf die Berufung auf Minderjährigkeit:
Sehr geehrter Kunde
bei der Anmeldung muß das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach
Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn / Ihrer Tochter
eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser / diese tatsächlich
Geburtstag hat.

Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewußt falsche Daten
eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene
unseren Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, daß ein solches Verhalten nach deutschem Recht
grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist, da hier
falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.

Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes, woraus
ersichtlich ist, daß zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die angeblich
minderjährige Person noch nicht volljährig war.

In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB)
gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen.

Genauere Informationen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Simsen.de Team
Eine moralische Wertung findet vor Gericht nicht statt, höchstens im Strafmass nicht
in den Schadenersatzansprüchen. Wobei auch das Handeln des Jugendlichen nicht
gerade moralisch unbedenklich war.
Ihr glaubt doch nicht, dass eine Firma mit Sitz in Dubai und Zweigstelle in Europa
sich rechtlich nicht absichert, wenn sie (absichtlich?) Türen offen lässt.
Ob weitere Möglichkeiten bestehen bei unter 14 Jährigen die Eltern zu belangen, da
von ihrem Internetanschluss aus ein Dienst genutzt wurde weiss ich nicht.

Werden wir aber hoffentlich noch erfahren.

Gruss end4win

@Velitor
Bei einer Anzeige gegen Unbekannt kommt der Staatsanwalt an Addressdaten,
zumindest beim Internetanschluss sind reale Daten vorhanden. Dann läuft
die Anzeige gegen die Eltern und die müssen dann erstmal beweisen, dass es die
Tochter war. Beruft euch nur auf das Alter!
 
Hi

So .....

Ich habe einen Brief los geschickt und bis jetz noch keine Antwort erhalten.

Eine Mail hab ich auch schon dort hingeschickt, auch keine Antwort.

Angerufen hab ich auch schon, hebt keiner ab.


Schon irgendwie komisch.


Ich werd eh nur beim Alter bleiben. Nur derzeit schaut es so aus als würde es nichts bringen, weil ich keinen Kontakt mit diesen Herrn aufbaun kann. -.-

Morgen werde ich wie ich es eigentlich vor hatte, direkt bei diesen Herrn vorbeischaun und wenn dann da auch keiner auf macht, was dann ?

Wenn es überhaupt keine Möglichkeit gibt Kontakt mit denen herzustellen, kann ich das ganze dann einfach vergessen und alles is geklärt ?

MFG Velitor
 
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