Das neue Vorlage zum Strafrecht 2002 liegt seit einigen Tagen zur Begutachtung bereit. In ihm wird unter anderem im Paragraph '118a StGB' gegen Hacker vorgegangen.
Für bloßes Betreten eines geschützen Bereiches gibt es bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe. Richtet man z.B. einen Schaden über 40.000 Euro an, muss man mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.
Auch die sogenannten 'White Hats', die einen Administrator über eine Sicherheitslücke auf ihrem Server benachrichtigen und dabei geschützte Seiten betreten, machen sich somit strafbar.
Für bloßes Betreten eines geschützen Bereiches gibt es bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe. Richtet man z.B. einen Schaden über 40.000 Euro an, muss man mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.
Auch die sogenannten 'White Hats', die einen Administrator über eine Sicherheitslücke auf ihrem Server benachrichtigen und dabei geschützte Seiten betreten, machen sich somit strafbar.