OEM-Software sind spezielle Softwareversionen, die Hersteller anbieten, wenn die Software mit einem neuen Gerät erworben wird. Damit ist aber der Kauf eines neuen PCs gemeint, nicht etwa die Aufrüstung oder wesentliche Umgestaltung des PCs. Wird also nur das Motherboard getauscht, eine größere Festplatte einbaut oder sonstige Änderungen am Innenleben des PCs vorgenommen, ist damit kein neuer PC erworben, sondern nur neue Komponenten für den alten Rechner.
Das heißt aber nicht, dass die mit einem neuen Rechner erworbene OEM-Lizenz auch nur auf diesem Rechner einsetzt werden darf. Sobald eine OEM-Version mit einem neuen Rechner ausgeliefert ist, kann der Käufer von Rechner und Software die Software auch auf einem anderen Rechner nutzen. Hier gilt dann nichts anderes als bei einer regulär erworbenen Softwareversion.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2000 im Falle Microsoft entschieden (Aktenzeichen: I ZR 244/97), dass sogar ein Händler eine von einem Zwischenhändler erworbene OEM-Version ohne Beschränkung weiterveräußern darf. Der Verkauf der OEM-Version ist dann nicht mehr an die Vorgaben des Softwareherstellers gebunden, die Version nur mit einem Neugerät auszuliefern. Das bedeutet auch, dass man eine mit einem neuen PC gelieferte OEM-Version jederzeit auch unabhängig von dem PC weiterverkaufen darf.