Pfefferspray

Unmittelbar bedeutet für mich, dass ich ohne jegliche Vorkehrungen (z.b. das Öffnen eines Reißverschlusses) die Waffe in Gebrauch nehmen kann. Diese Vorkehrungen werden aber beispielsweise bei Rucksäcken "getroffen".
Eine genaue Definition konnte ich bisher nur in einem Gerichtsurteil finden: http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verschlossenes-behaeltnis.html

Aber gut, beenden wir diese Diskussion. Wie gesagt: §42a hatte ich falsch in Erinnerung, daher ziehe ich alles zurück ;)
 
Hallo ihr, ich habe den Beitrag eben gefunden und stehe momentan vor einem ähnlichen Problem wie der Ersteller. Ich werde nicht ganz schlau aus eurer Diskussion, ist Pfefferspray nun erlaubt oder nicht? Auf öffentlichen Vernanstaltungen möchte ich es nicht mitführen, nur Nachts und unterwegs. ?(
 
Ich glaube nicht

Ich kan dir nur abraten Pfefferspray CS zu kaufen

Das wird angreifer ziemlich wütend machen und Situation noch verschlimmern

Pfefferspray wird dir zei verschaffen abzuhauen aber wenn angreifer dich doch kriegt dann bist du in eine sehr schlechte Lage
 
Pfeffernspray ist erlaubt, solange es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Fehlt diese Kennzeichnung, ist es verboten und fällt unter das Waffengesetz. Der Einsatz gegen Menschen ist auch zulässig, wenn ein Grund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Liegt ein solcher Grund nicht vor, begeht man eine gefährliche Körperverletzung, da solche Sprays Ätzungen an Schleimhäuten u.ä. verursachen können.

Anders sieht es allerdings bei CS-Gas aus, da diese zumeist nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind und somit besteht eine Notwendigkeit für einen kleinen Waffenschein. Das liegt daran, dass es im Gegensatz zum Pfefferspray nicht als gesundheitlich unbedenklich gilt. CS-Gas ist allerdings zur Tierabwehr auch nur bedingt geeignet.

Ob ein Abwehrspray legal ohne kleinen Waffenschein geführt werden kann, hängt somit davon ab, ob ein entsprechendes amtliches Prüfsiegel drauf ist, das die gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt. Aber Vorsicht... das ist kein Freifahrtschein. Es gibt auch CS-Gas, das ein solches Prüfsiegel hat und dem trauen Polizisten im Normalfall nicht. Es kann also zu Scherereien kommen, wenn du mal in eine Polizeikontrolle kommst und CS-Gas ohne kleinen Waffenschein mit dir führst.

Ob ein spezifisches Spray nun als Waffe gilt oder nicht, kann dir hier "remote" aber niemand sagen. Der nächste Waffenhändler oder die nächste Polizeidienststelle können dir darüber aber Auskunft geben.

Achja... und natürlich darfst du es nicht bei Veranstaltungen mit dir führen. Laut Versammlungsgesetz dürfen Reizstoffbehälter bei sowas nämlich nicht geführt werden.
 
Original von bitmuncher
somit besteht eine Notwendigkeit für einen kleinen Waffenschein. Das liegt daran, dass es im Gegensatz zum Pfefferspray nicht als gesundheitlich unbedenklich gilt.
.
.
.
Ob ein Abwehrspray legal ohne kleinen Waffenschein geführt werden kann, hängt somit davon ab, ob ein entsprechendes amtliches Prüfsiegel drauf ist, das die gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt.


Vorsicht, dass stimmt so leider nicht. Der kleine Waffenschein (KWS) berechtigt nur zum Führen von PTB geprüften Schreckschuss- und Signalwaffen. CS/CN Abwehrspray darf ohne KWS ab 14 Jahren erworben und geführt werden, solange es ein BKA-Kennzeichen trägt.

CS/CN Gas ist von WaffG erfasst und darf nicht auf öffentlichen Veranstaltung geführt werden. Pfefferspray fällt, sofern ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnet, nicht unter das Waffengesetz, ich empfehle jedoch, auch dieses nicht auf öffentlichen Veranstaltungen zu tragen.
 
Original von Snake?
Original von bitmuncher
somit besteht eine Notwendigkeit für einen kleinen Waffenschein. Das liegt daran, dass es im Gegensatz zum Pfefferspray nicht als gesundheitlich unbedenklich gilt.
.
.
.
Ob ein Abwehrspray legal ohne kleinen Waffenschein geführt werden kann, hängt somit davon ab, ob ein entsprechendes amtliches Prüfsiegel drauf ist, das die gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt.


Vorsicht, dass stimmt so leider nicht. Der kleine Waffenschein (KWS) berechtigt nur zum Führen von PTB geprüften Schreckschuss- und Signalwaffen. CS/CN Abwehrspray darf ohne KWS ab 14 Jahren erworben und geführt werden, solange es ein BKA-Kennzeichen trägt.

Das sogenannte BKA-Prüfsiegel ist genau jene Kennzeichnung, die die gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt. Ein Abwehrspray, das keine solche Kennzeichnung hat, darf nur mit kleinem Waffenschein geführt werden. Auf Veranstaltungen dürfen Abwehrsprays prinzipiell nicht geführt werde. Siehe §2 Abschnitt 3 VersammlG:

Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.

Zitat von frag-einen-anwalt.de zur Führung von CS-Gas:

Nach Abschnitt 1.3.5 der Anlage 2 zum WaffG sind Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen verboten, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen.

Bei Pfefferspray sieht das etwas anders aus. Dafür gibt es keine Kennzeichnung mit der BKA-Raute. Es muss aber mit einer Kennzeichnung "zur Tierabwehr" versehen sein, sonst darf es in Deutschland nicht gehandelt werden.
 
Original von bitmuncher
Ein Abwehrspray, das keine solche Kennzeichnung hat, darf nur mit kleinem Waffenschein geführt werden. Auf Veranstaltungen dürfen Abwehrsprays prinzipiell nicht geführt werde. Siehe §2 Abschnitt 3 VersammlG:

Der KWS hat mit Pfefferspray, CS/CN, Druckluftwaffen, Feuerwaffen, etc. rein gar nichts zu tun. Er berechtigt lediglich und nur zum Führen von PTB geprüften Schreckschusswaffen.

Bei den Punkt, CS/CN Abwehrspray ohne BKA Kennzeichnung, bin ich mir nicht sicher, denke aber, dass es sich damit wie mit Pfefferspray, ohne Tierabwehr Kennzeichnung verhält. Pfefferspray ohne Tierabwehr Kennzeichnung ist verboten.

Hier noch 2 Links, zum Thema KWS:

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Der__Kleine_Waffenschein_/der__kleine_waffenschein_.html
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/gruen/kleiner-waffenschein/
 
Ich bin der Meinung, dass da Anlage 2 greift:

2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis ? kleiner Waffenschein ? (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

Es ist aber korrekt, dass Waffen, die man mit dem kleinen Waffenschein führen darf, das PTB-Prüfsiegel haben müssen. Soweit ich informiert bin, gibt es da aber auch durchaus Gas-Sprays, die ein solches Siegel haben. Würde ich jetzt aber nicht beschwören. Ich nutze solchen Mist nicht, weil's eh zumeist nicht's bringt, wenn man nicht schnell rennen kann. ;)
 
Du hast Recht, es gibt auch Gassprays, welche ein PTB Prüfzeichen haben, allerdings ist der kleine Waffenschein, wie bereits erwähnt, nur für SSW's.
 
Original von Snake?
Du hast Recht, es gibt auch Gassprays, welche ein PTB Prüfzeichen haben, allerdings ist der kleine Waffenschein, wie bereits erwähnt, nur für SSW's.

Zu dieser Aussage konnte ich bisher keine verlässliche Quelle finden. Überall wird lediglich auf PTB-gekennzeichnete Waffen verwiesen, nicht aber eingeschränkt auf Schusswaffen.
 
Wenn ich wieder in Deutschland bin und mal mehr Zeit habe, suche ich dir das mal raus, falls es dich noch interessiert. Ich meine, ich bin nicht allwissend, aber in dieser Sache bin ich mir ziemlich sicher. Hab zwar noch keine WSK, kenne aber jemanden der WSK-Unterricht gibt, der kennt das WaffG besser als die, die es verfasst haben.
 
Wäre sicherlich interessant zu erfahren, was der nun wirklich alles umfasst. Ich kenne das Waffengesetz nur bezüglich Messern ausreichend und die haben mit dem KWS glücklichweise nichts zu tun. ;)
 
Guten Abend,
ich hatte auch einmal eine Zeit lang Pfefferspray bei mir geführt. Aber irgendwann hat es mich einfach bekloppt gemacht, weil der Behälter einem ja immer wieder an die eigenen bösen Vorstellungen erinnert. Ich kann's also schon aus psychologischen Gründen nicht empfehlen.
Irgendwann habe ich es mal einem Freund geschenkt und dann haben wir's auf einer Party in einem Raum versprüht, knallt schon ganz ordentlich das Zeugs :)
Greetings
 
Original von brain21
Aber irgendwann hat es mich einfach bekloppt gemacht, weil der Behälter einem ja immer wieder an die eigenen bösen Vorstellungen erinnert. Ich kann's also schon aus psychologischen Gründen nicht empfehlen.

Das ist wiederum Ansichtssache, ich persönlich habe ein besseres Gefühl, wenn ich etwas zur Verteidigung bei mir habe, ob es jetzt eine Feuerwaffe oder auch nur ein Pfefferspray ist. Und in der Gegend, in der ich wohne ist es eigentlich ziemlich sicher, außerdem kann ich Kampfsport. Dennoch habe ich Privat öfters mein Pfefferspray dabei.
 
In meiner Lade habe ich gerade einen angefunden, der seit März abgelaufen ist, den kann man aber denke ich trotzdem einsetzten. Langsam krieg ich Angst, dass das Ding ausrinnt...
 
Ich empfehle ein Messer.
Ich trage seit 15 jahren immer ein Messer bei mir. Das wurde zwar noch nie bei auseinandersetzungen benutzt.
Aber man kann damit prima Dosenstechen, Bierflaschen aufmachen, Fingernaegel saeubern und Kabel abisolieren.

Und ein nachdruecklicher Hinweis in Stresssituationen "ich schlitz dir deine dumme Fresse auf", mit Hand am Messer, wirkt wahre Wunder. Von einer tatsaechlichen Benutzung rate ich allerdings dringend ab. Man weiss nie welche Krankheiten der andere mit sich rumschleppt. Ausserdem klebt Blut wie sau (und wer moechte sich schon gerne Blutreste aufs Broetchen schmieren?).


<BKA Tag>
Hinweis:Beitrag enthaelt Ironie
</BKA Tag>
 
In meiner alten Kampfsportschule wurde stets geraten in dunklen gassen etc. wo man ggf. in eine solche Situation geraten kann das Handy griffbereit zu haben. Vorallem Frauen.

Sollte tatsächlich jemand verdächtiges auftauchen oder am besten davor, vortäuschen ein Telefonat zu haben (oder tatsächlich wen anrufen). Das soll wahre Abschreckwunder wirken.

Ich würde natürlich auch einen Kampfkurs deutlich mehr empfehlen als Pfefferspray oder gar ein Messer. Zumal ich mir ziemlich sicher bin das das griffbereite Führen von kampftauglichen Messern illegal ist. Und in der Handtasche liegend bringt weder ein Spray noch jegliche andere Waffe etwas.

Es sollte aber schon ein Kampfkurs mehr in Richtung Muay Thai sein, normales Kickboxen ginge auch. Schließlich sind komplexe Hebel und Würfe für Anfänger sehr schwer in der Notsituation umzusetzen, teilweise haben sogar erfahrene Kampfsportler Probleme viele der Techniken gegen gegner mit körperlichem vorteil und überraschungsmoment zu verwenden.

Schläge/Kicks mit Ellbogen/Knie kann man auch ohne Krafttraining und als Frau effektiv einsetzen. Wie schon jmd. erwähnt hatte, ein Knie in den Bauch ist immer effektiv, vorausgesetzt man hat gelernt wie's geht, dann jedoch ist sowas auch in Notsituationen leicht abrufbar. Gerade im Zusammenhang mit gewaltreichen Übergriffen auf Frauen muss man auch erwähnen das die Hoden nach wie vor ein bedeutender Schwachpunkt sind. Ein starker Tritt oder Schlag zwischen die Beine haut selbst den größten Mann um.

Versucht am besten mehrere solcher einfacheren Kampftechniken durchzuspielen, am besten halt ein schnellkurs in selbstverteidigung für Frauen. Wie gesagt würde ich etwas in Richtung Thaiboxing empfehlen, da gibt es wirklich sehr einfache und effektive Techniken.
 
Original von Orniflyer
Zumal ich mir ziemlich sicher bin das das griffbereite Führen von kampftauglichen Messern illegal ist.

Da bist du dir ziemlich falsch sicher. Deutschland ist ein Messer-Land und Messer mit einer Klinge unter 12cm sind kein Problem. 12cm Messer im Gesicht können durchaus einen Angreifer stoppen und wer mal Kampfsport gemacht hat, kennt sicherlich auch noch einige andere Körperstellen, wo 12cm Klinge völlig ausreichen. ;) Verboten sind lediglich Spring- und Fallmesser mit feststellbarer Klinge, Messer mit zweigeteiltem schwenkbarem Griff (Butterflys u.ä.), 2-schneidige Messer > 8,5cm und Messer mit Sägerücken. Auch Stossmesser mit quergestellter Klinge (Faustmesser) und Wurfmesser sind nicht erlaubt. Sonstige Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm darf man zwar theoretisch führen, aber nicht einsetzen, womit das Führen unsinnig wird, es sei denn als Teil einer Gewandung. Allerdings ist hier das Gesetz sehr verwaschen, da es Messer als Waffen nicht nach festen Kriterien sondern nach ihrer "Art" definiert. Sind sie als Waffen und nicht als Gebrauchsgegenstände hergestellt, dürfen sie nicht >12cm sein. Deswegen dürfen bei historischen Aufführungen z.B. auch Säbel getragen werden (sie dürfen aber nicht gezogen werden), da solche historischen Säbel zumeist als Deko-Waffen hergestellt sind (weicheres Material usw.). Das ist allerdings auch erst seit der letzten Änderung des Waffengesetzes so. Davor gab es keinerlei Einschränkungen bei Messern mit feststehender und nicht einziehbarer oder einklappbarer Klinge. Allerdings gibt es auch hierbei ein paar Lücken, die man sich zunutze machen kann. So sind z.B. Waffen zur Ausführung von religiösen Handlungen (sogenannte magische Waffen) und Bräuchen erlaubt und auch im Bereich der Jagd und Fischerei sind vereinzelte Messer mit größeren Klingen erlaubt. Wer angeln geht, darf daher ungestraft auch ein Anglermesser mit >12cm mit sich führen. Auch bei diesen gilt aber, dass man sich strafbar macht, wenn man sie als Waffe einsetzt, selbst wenn es in einer Notfallsituation ist.

Schläge/Kicks mit Ellbogen/Knie kann man auch ohne Krafttraining und als Frau effektiv einsetzen.

Das glaubst du nicht im Ernst, oder? Ohne Training bewirken Tritte und Schläge zumeist wenig. Eine Frau, die z.B. mit dem Knie zustossen will, liegt ganz schnell mal auf dem Rücken, wenn der Angreifer schnell reagiert und ihr Knie abfängt und nach oben wegzieht. Und auch so mancher Versuch sich mit Ellenbogen zu verteidigen endete schon in ausgerenkten Schultern, gebrochenen Armen u.ä., da auch diese sehr leicht und effektiv abwehrbar sind. Ich würde daher mit solchen "Tipps" sehr vorsichtig sein. Das kann ganz schnell nach hinten losgehen und den Angreifer nur noch wütender machen als ihn auch nur annähernd zu stoppen.

da gibt es wirklich sehr einfache und effektive Techniken

Und diese sollte man zuerstmal beherrschen bevor man sich Gedanken darüber machen kann, wie man einen Angreifer waffenlos stoppen kann. Sonst geht das zumeist nach hinten los.
 
Zum Thema Schläge und Tritte: Finde die Aussage auch gefährlich, da man in diesem Fall dann schon recht nah am Angreifer dran sein muss. Als Frau würde ich das nicht unbedingt mögen...
 
Original von Pete16
Zum Thema Schläge und Tritte: Finde die Aussage auch gefährlich, da man in diesem Fall dann schon recht nah am Angreifer dran sein muss. Als Frau würde ich das nicht unbedingt mögen...

Als Frau hast du aber auch oft keine Wahl ob du es magst oder nicht.

Ich bleib dabei, ich habe bei uns im muay thai gesehen wie teilweise recht zart gebaute Frauen es nach kurzer Zeit (~4 trainingseinheiten) geschafft haben zielsicher und in gefahrensituationen einsetzbar kniestöße einzusetzen.

Den Frauen wurde auch direkt beigebracht wie sie am besten die Hoden treffen. Und glaubt mir, wenn jemand mit nem Knie in die Weichteile trifft dann ist es egal obs ne Frau ist oder nicht. Desweiten ist ein Handkantenschlag gegen den Kehlkopf auch sehr effektiv und wirklich nicht schwer zu erlernen.

Natürlich gibt es die Gefahr das nicht vernünftig getroffen wird und der Überwältiger dadurch nur noch wütender wird und sich die Lage verschlimmern könnte. Aber wenn man in so einer Situation ist und Weglaufen keine verfügbare Option ist dann gibt es eh nichts was man tun könnte das diese Gefahr nicht hat.
 
Zurück
Oben