Privatkopie

Wie ist das jetzt eigentlich genau geregelt mit der Privatkopie in DE?
Bei Wikipedia heisst es bspw.:
Ein Beispiel für die zulässige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt (s.o.). Weitere Beispiele sind das Kopieren von Zeitungsartikeln für ein privates Archiv,

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.

Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.

Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[10] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.
Daher: Für eine Privatkopie darf ich den Kopierschutz nur umgehen, wenn es ich das für private Zwecke mache. Hä!? PRIVATkopie!? Was soll das jetzt genau heissen? Darf man einen Kopierschutz nun brechen oder nur umgehen!?
 
Grade gefundn:
Es bleibt auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Das ist durch EU-Recht zwingend vorgegeben. Die zulässige Privatkopie findet dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die Rechtsinhaber können ihr geistiges Eigentum durch derartige technische Maßnahmen selbst schützen. Diesen Selbstschutz darf der Gesetzgeber ihnen nicht aus der Hand nehmen. Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies ließe sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.
http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/1ec03ad53b0db2779dcf31932ba1e599,55a304092d09/b8.html
 
Wenn ich es nun aber schaffe ein Programm zu schreiben das eine 1:1 kopie erstelen kann ist der Kopierschutz nicht mehr wirksam oder?
 
Doch, denn er ist einfach mitkopiert worden. Afaik gab es früher einige Brenner, die eine CD wirklich Bit für Bit kopieren konnten und somit den Kopierschutz einfach mitkopierten.
 
wie du's schon richtig herausgefunden hast: das Recht auf Privatkopie hast du nur, solange kein Kopierschutz umgangen wird.

man könnte jetzt natürlich bei dem Begriff "wirksame Kopierschutzmaßnahmen" auch philosophisch ran gehen und sagen "wenn man den Schutz umgehen kann, ist er doch nicht mehr wirksam?!"... aber das sehen die Justiz-Heinies leider ein wenig anders...


Eigentlich ist es ja absurd:
Eine Privatkopie ist eine Kopie, welche ich für mich selbst z.B. zu Backup-Zwecken erstelle...
Der häufigste Grund, weshalb ich jedoch für mich selbst eine Kopie einer Audio-CD benötige, ist, wenn mein Discman auf Grund eines Kopierschutzes die Original-CD nicht frisst...

Ich denke, dass ist auch mit der Grund, weshalb glücklicherweise die Musikindustrie schon recht gut zurück gerudert ist mit ihrem Kopierschutz-Wahn...
(zumindestens in Europa - in Ami-Land schaut das wohl noch anders aus)
 
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