Wie ist das jetzt eigentlich genau geregelt mit der Privatkopie in DE?
Bei Wikipedia heisst es bspw.:
Bei Wikipedia heisst es bspw.:
Ein Beispiel für die zulässige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt (s.o.). Weitere Beispiele sind das Kopieren von Zeitungsartikeln für ein privates Archiv,
Daher: Für eine Privatkopie darf ich den Kopierschutz nur umgehen, wenn es ich das für private Zwecke mache. Hä!? PRIVATkopie!? Was soll das jetzt genau heissen? Darf man einen Kopierschutz nun brechen oder nur umgehen!?Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[10] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.