Rechner mit illegalen Daten in der Reparatur

Hallo,

ich hab ne frage bezüglich dieser situation. ne freundin hat ihren alten laptop in nem kleinen laden in berlin abgegeben, weil dieser nichtmehr richtig lief, was genau das problem war spielt dabei gar keine rolle.
nur waren dort eben programme drauf installiert, die wohl nicht aus legalen quellen stammten.

kurze zeit später hat sie von dem laden eine nachricht erhalten, dass man sie wohl anzeigen muss, eben weil auf dem laptop illegale programme drauf warn.

ist das überhaupt rechtens?
dürfen die in dem laden frisch fröhlich die festplatte durchstöbern und gucken, ob was legal ist oder nicht?
 
Rechtlich gesehen ist das wohl in Ordnung, aber ich frage mich wie ein Laden, der so mit seinen Kunden umgeht, überleben kann.

Vielleicht mal fragen, ob man das irgendwie anders regeln kann, und wenn derjenige darauf eingeht wegen Erpressung anzeigen.
 
nuja, das ist geregelt mit dem laden, die sehen von der anzeige ab, es wurde auf die tränendrüße gedrückt.
das übliche, kein geld, armer student, auto grad geklaut etc pp.

aber damit dürften die ja auch frisch fröhlich private daten lesen, gespeicherte passwörter, abrechnugnsdaten, kontoauszüge und son quatsch. ich kann mir das nicht richtig vorstellen, gibts da irgendwo nen offizielles statement wie das geregelt ist?
weil das wäre ja nen freibrief für datenklau.
 
Dürfte stark abhängig davon sein, ob für die Fehlerbehebung auf die
Festplatte zugegriffen werden musste, eventuell sogar eins der Programme
den Fehler verursachte bzw. nach dem booten unübersehbar war.
Dies würde vorraussetzen, dass das Passwort bekannt gegeben wurde und
damit erstmal auch die Erlaubnis zum Zugriff auf die Daten die offensichtlich
sind oder zum Beheben des Fehlers notwendig.
Ein durchstöbern wäre definitiv nicht erlaubt.

Gruss
 
Der Laden ist sogar verpflichtet Anzeige zu erstatten, wenn er z.B. bei der Fehleranalyse Raubkopien oder sonstwie illegale Programme entdeckt.
 
Woher will der Laden denn wissen, dass deine Freudin nicht die Originale zuhause rumliegen hat? Wenn jetzt nicht groß Keygens etc. drauf waren...
 
Original von simsim
Woher will der Laden denn wissen, dass deine Freudin nicht die Originale zuhause rumliegen hat? Wenn jetzt nicht groß Keygens etc. drauf waren...
Einen keygen zu erstellen/besitzen ist nicht illegal. Das selbe gilt für Cracks.
Das Programm dann tatsächlich zu cracken ist illegal. Das müsste der Ladeninhaber natürlich überprüfen, was meines Erachtens ein Blick über den rechtlichen Tellerrand ist.

Btw.: Wieso bringt man einen Rechner mit illegalen Daten zur Reperatur? Und es gibt doch truecrypt usw. >.>
 
joar, aber der unbedarfte user, der nur mal das ding braucht umj sich eben nen film anzugucken oder mit photoshop rumzuspielen denkt da wohl nicht drüber nach.
keine ahnung, ich selbst setz ja auch truecrypt ein ;)
 
Nebenbei würde ich auch den Namen des Ladens ein wenig Publik machen, wenn du das Ding wieder hast. Unter gutem Kundenservice verstehe ich was anderes. Ich meine die müssen das zwar anzeigen, aber ich bin mir sicher dass 90% solcher kleiner Shop einfach die kritischen Daten übersehen und bei solchen Aktionen sollten andere Nutzer gewarnt werden.
 
ich weis den namen selbst gar nicht, aber ich denke nicht, dass es groß was bringen sollte den shop schlecht zu reden.
an sich ist es ja dennoch eigenes verschulden, wenn sowas passiert.

mich hat ja nur interessiert, ob dich sich da rechtlich auf dünnem eis bewegen oder nicht.
 
Naja, wenn es sich bei dem Laden um einen der typischen kleinen Frickler-Läden handelt, dann könnten die sich insofern auf dünnem Eis bewegt haben, dass sie nämlich selber nicht ganz sauber waren. Gerade in so kleinen Läden werden Dinger gedreht - das glaubt man icht. Aber so einer hätte nie etwas von einer Anzeige erwähnt.

Also entweder hat Deine Freundin da einen der wenigen aufrichtigen Läden erwischt, oder die wollten einfach mal den Großen raushängen lassen.

Rein rechtlich gesehen können die einen natürlich anzeigen, wenn sie raubkopierte Software vorfinden - selbst im Verdachtsfall. Also wenn Windows z.B. auf den Benutzer h4kk0r@1337-war3z registriert ist, sieht das erstmal komisch aus.
Aber die wenigsten würden sich da den Stress antun.
Und selbst wenn, dann haste als nicht vorbestrafter Student mit nem einigermaßen fähigen Anwalt nichts wirklich niederschmetterndes zu befürchten.

Rechner grundsätzlich immer ohne Festplatte in die Reparatur geben. Mittlerweile kann man die Systeme hardwareseitig ganz leicht testen. Falls alles OK sein sollte, wird es wohl doch die Festplatte sein, aber dann kann man immer noch reagieren und die Daten sichern und die Platte neu formatieren.
 
Urheberrechtsverletzungen sind doch ein Antragsdelikt, oder? Das heißt eigentlich kann der Computerladen doch keine Strafanzeige stellen.
Außerdem ist es für mich doch sehr fraglich ob das Prüfen der Legalität der Software zu seinem Aufgabenbereich gehört. Ich schätze mit einem guten Anwalt würde man da wohl irgendwie rauskommen, ist allerdings die Frage ob sich das lohnt.

Ansonsten würde ich einfach mal vorschlagen den Computer wieder abzuholen. Ich glaube kaum, dass sie dir das verwähren können.
 
Hallo ich habe mich mit dieser Situation auch schon einmal anfreunden müssen.
Als ich mein Praktikum bei einer großen Computer Firma in Linden gemacht habe.
Damals war ich in der Reklamationsabteilung.
Dort sollte ich einen Fehler an einer Externen Festplatte suchen.
Die Festplatte war voll mit illegalen Filmen.
Als ich das meinem zuständigen betreuer erzählte meinte er das diese Dateien Privat seien und das ganze unter Datenschutz fallen würde.
Ich denke also kaum das diese Firma das recht hat eine Anzeige aufzugeben.

Mfg
 
Das mit dem Recht ist viel zu undurchsichtig. Da muss man schon nen Juristen befragen. Als Laie kann man immer viel meinen, aber im Gesetz sieht es dann letztendlich iweder ganz anders aus.
 
Urheberrechtsverletzungen sind doch ein Antragsdelikt, oder?

Das Erstellen, Vertreiben und Benutzen von Raubkopien kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§§ 106 ff. UrhG).
Das UrhG bedroht sogar den Versuch mit einer Strafe, die bei gewerbsmäßigem Handeln noch empfindlich erhöht werden kann.

Strafrecht, der Staatsanwalt muss bei Kenntnis ermitteln.

Die zivilrechtlichen Folgen (§ 97 UrhG) können, da finanziell oft erheblich bedeutender, für den Täter noch weitaus unangenehmer werden.

Zivilrecht, den Teil muss der Urheber mit seinem Anwalt ins rollen bringen.


Die Festplatte war voll mit illegalen Filmen.

Wie willst du das beurteilen, wenn du sie angeschaut hast, hast du das grössere
Verbrechen begangen. ;)
 
Also ich bin mir nicht sicher, dass die einfach die Festplatte durchstöbern dürfen. Hat dazu vielleicht jmd irgendwelche stichhaltige Quellen? Ich mein, wenn der Staat bei der Onlinedurchsuchung schon so ein Heckmeck hat, was sie genau dürfen und was nicht, kann doch nicht ein Geschäft einfach ma so die Festplatte auf den Kopf stellen dürfen...
Hat nicht sogar das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Onlineuntersuchung den "privaten" Bereich besonders geschützt (siehe Heise)?
Zudem treffen bestimmt einige Datenschutzbestimmungen zu, die nicht so einfach umgangen werden können.
Und ich persönlich habe auch noch nie eine Klausel im Reperaturvertrag gesehen, die so etwas explizit erlaubt. Das einzige was ich kenne, is dass man zustimmen muss, dass u.U. alle Dateien gelöscht werden und man die Firma danach net dafür verantwortlich machen kann....
 
Wie ich schon im letzten Beitrag schrieb ist das Stöbern in privaten Dateien
verboten. Ich darf nämlich meine Videos nennen wie ich will und ob sie legal oder
illegal sind kann man nur feststellen wenn man sie öffnet.
Jedoch wenn ich mit einer Livecd eine Festplatte auf Viren scane und sich auf dieser
z.B.ein gesplitetes iso befindet von einer Software, die sich der Besitzer gesaugt hat,
mault der Scanner rum, wenn ich mich recht entsinne von wegen, dies kann ich nicht
vernünftig entpacken. Ergo muss ich nicht unbedingt die Festplatte gezielt durchsuchen, um
zu erfahren, dass der Besitzer es mit den Urheberrechten nicht so genau nimmt.

Und wie bitmuncher schon schrieb ist man eigentlich verpflichtet Straftaten von denen man
Kenntnis hat auch anzuzeigen.


Gruss
 
Original von end4win
Das Erstellen, Vertreiben und Benutzen von Raubkopien kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§§ 106 ff. UrhG).
Das UrhG bedroht sogar den Versuch mit einer Strafe, die bei gewerbsmäßigem Handeln noch empfindlich erhöht werden kann.

Strafrecht, der Staatsanwalt muss bei Kenntnis ermitteln.

Die zivilrechtlichen Folgen (§ 97 UrhG) können, da finanziell oft erheblich bedeutender, für den Täter noch weitaus unangenehmer werden.

Zivilrecht, den Teil muss der Urheber mit seinem Anwalt ins rollen bringen.
Hab mir den genauen Gesetztestext nochmal durchgelesen und meiner Meinung nach ist die Rechtslage mehr als Eindeutig. Der Laden kann keinen Strafantrag stellen und der Staatsanwalt darf nicht ermitteln. Recht haben und Recht bekommen sind allerdings leider was ganz anders. Hab keine Ahnung wie das normalerweise gehandhabt wird.


§ 109 Strafantrag, UrhG
In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Von besonderem öffentlichem Interesse auszugehen wäre wohl lächerlich.

§ 77 Antragsberechtigte, StGB
(1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen.
 
Natürlich ist das durchstöbern der privaten Daten absolut verboten aber ich weiss aus Erfahrungen, dass sich daran keiner hält.
Ich habe ein Praktikum in einer sogar relativ grossen IT-Firma gemacht und bin durch die verschiedensten Abteilungen gereicht wurden, unter anderem halt auch der PC-Bau/Reparatur.

Da sitzen nicht wie man vermutet geschultes Fachpersonal sondern Studenten,Schüler und sonstige Hifis. Oft mit langeweile und neugier verbunden werden dann halt Kundendaten durchstöbert!

Ich kann nur empfehlen, den PC komplett zu formatieren oder sogar die Festplatte auszubauen.
 
Da fragt man sich doch wieso du dich nicht darum gekümmert hast...

Ok es geht mich wohl garnichts an oder so, aber ich denke mal jeder hier im Board aktiv ist hat mindestens schon die Erfahrung und kann eigenständig einen PC reparieren. Also ich hab bis jetzt keinen guten Programmierer gesehen, der seinen eigenen PC nicht rep. konnte.
 
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