Original Lesco:
Und was mit (älteren) Menschen, die körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind, aber dennoch bei vollem Bewusstsein?
Oder eben Menschen, die wie jemp. sagt, einfach einen angenehmeren und sicheren Tod wollen?
Im Moment noch ist diese Beihilfe zur Selbsttötung eigentlich erlaubt, das Bereitstellen eines Mittels zur Selbsttötung, wie sie Roger Kusch geleistet hat. Die Wirkstoffe sind zwar an sich illegal, wie z.B. ein
Barbiturat aber das Überreichen ist noch legal. Es besteht gerade schlimmstenfalls der Tatbestand einer Tötung auf Verlangen (mind. 3 Jahre Haft) oder einer unterlassenen Hilfeleistung (max. 1 Jahr Haft), wenn man dem Sterbenden mit der eigenen Anwesenheit beisteht. Der Wunsch nicht alleine sterben zu wollen ist durchaus des öfteren gegeben, auch bei Suizid.
Original von OwnZ
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht.
Ohne Überreichen, wenn sich derjenige die Mittel noch selbst besorgen kann, ist die Teilnahme beim Suizid und die Sterbebegleitung bei diesem erlaubt. Ich sehe ein Problem darin, dass das Strafmaß immer höher wird, wenn man einem Menschen, der selbst nicht mehr in der Lage ist sich die Schlafmittel zu besorgen dabei hilft und es immer illegaler wird einem Menschen der sich durch Suizid das Leben nimmt beizustehen, wenn der Wunsch besteht.
So weit ich weiß wird gerade diskutiert die
Beihilfe zur Selbsttötung strafrechtlich verfolgen zu wollen, somit die Vermittlung und Verschaffung von Gelegenheiten zur Selbsttötung, was für mich die gerade beschriebene Problematik aufwirft und es soll das Phänomen wie in der Schweiz verhindert werden, durch ein Gesetz, das organisierte, geschäftsmäßige Sterbehilfe künftig in Deutschland verbietet.
Original von Heinzelotto:
Meiner Meinung nach wäre es am besten, wenn ein paar vernünftige und rational denkende Menschen jeden Fall überprüfen und dann dementsprechend entscheiden würden, aber das ist eine Utopie in Anbetracht der Umstände, die so etwas unmöglich machen (zu großer Aufwand; keine Menschen verfügbar, die sich nicht beeinflussen und unparteiisch über so etwas entscheiden könnten).
In gewisser Weise geschieht das gerade, wenn man davon ausgeht, dass ein Gericht ein Ort mit vernünftig und rational denkenden Menschen ist. Fälle bei Aussichtsloser Lage landen vor dem Richter, die Haftstrafe wird von diesem festgesetzt, sie muss nach dem Gesetz, je nachdem, wie man den Fall betrachtet, nicht eintreten, kann aber bis zu 5 Jahre sein. Die inderekte Sterbehilfe bei Todkranken Menschen ist legal (Morphine bei Krebspatienten z.B.) das wird nicht diskutiert, auch nicht ein Geräteabschalten auf Wunsch des Patienten durch eine Patientenverfügung, dies ist auch erlaubt.