Wenn ich mir das so betrachte, frage ich mich wirklich, ob die von Heise nicht eine komplett andere Fassung der AGB vorliegen haben, wie die welche verschickt wurde, um bestätigt zu werden... ?( Es geht hier aber schon um studivz.net, oder? Ich hab den Originaltext da, von 3.3. AGB die vor kurzem versendet wurde, die es zu bestätigen gilt:
3.3 AGB
Mit der erfolgreichen Exmatrikulation eines Nutzers wird der Account des
Nutzers und alle personenbezogenen Daten des Nutzers dauerhaft gelöscht.
Diejenigen Beiträge, die der Nutzer vor der Exmatrikulation über das
studiVZ-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht hat (z.B. auf der Pinwand
eines anderen Nutzers oder innerhalb einer Gruppe), bleiben nach der
erfolgten Deaktivierung weiterhin abrufbar ? dies jedoch ohne Angabe des
Namens und mit dem Hinweis, dass der Beitrag von einem inzwischen
gelöschten Nutzer stammt.
Wo lese ich da bitte das heraus?
heise:
Auffällig ist auch der Punkt 3.3 der neuen AGB. Anders als bisher wird den Teilnehmern nicht mehr das Recht eingeräumt, die Daten bei StudiVZ löschen zu lassen. Das Unternehmen versichert nur, dass die persönlichen Daten nicht mehr über die StudiVZ-Plattform einsehbar sind.
6. AGB
6. Sanktionen und sonstige Folgen bei Verstößen durch Nutzer
6.1
Die Einhaltung dieser AGB ? insbesondere der Bestimmungen unter Ziffer
5. mit den Pflichten der Nutzer ? ist für die Funktionsfähigkeit des
studiVZ-Netzwerkes von erheblicher Bedeutung. Daher wird studiVZ
Sanktionen gegen einen Nutzer verhängen, wenn und soweit sich seitens
studiVZ konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Nutzer gegen
gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten und/oder den
Verhaltenskodex von studiVZ verstößt. Zudem ist studiVZ dazu berechtigt,
inkriminierte Inhalte aus dem studiVZ-Netzwerk ohne Vorankündigung zu
entfernen.
6.2
Bei der Wahl der zu verhängenden Sanktion wird studiVZ die berechtigten
Interessen des betroffenen Nutzers in die Entscheidung einbeziehen und
unter anderem auch mit berücksichtigen, ob ein nur unverschuldetes
Fehlverhalten vorliegt oder der Verstoß schuldhaft begangen wurde. Die
folgenden Maßnahmen und Sanktionen kommen für studiVZ in Betracht:
? Teilweises und vollständiges Löschen von Inhalten eines Nutzers,
? Verwarnung eines Nutzers,
? Ein-/Beschränkung bei der Nutzung von Anwendungen im studiVZ-Netzwerk,
? temporäre Sperrung eines Nutzers,
? endgültige Sperrung eines Nutzers.
6.3
Falls ein Nutzer gesperrt wurde, ist diesem eine weitere Nutzung des
studiVZ-Netzwerkes untersagt. Zudem ist es einem gesperrten Nutzer
verboten, sich erneut zur Immatrikulation anzumelden.
Das find ich da auch irgendwie nicht...
heise:
Dies will Riecke nun offenbar mit der Vermarktung neuer Werbeformen ändern. Welche Werbeformen das genau sind, offenbart erst ein Blick in die "Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten". Unter Punkt 6 lässt sich das Unternehmen zusichern, die Werbung auch auf anderen Wegen als über die Plattform selbst zu den Studenten zu bringen. So wird explizit auch die Nutzung der bei StudiVZ hinterlegten Handy-Nummer und Instant-Messenger-Adressen zum Werbeversand freigegeben. Wer damit nicht einverstanden ist, kann die Nutzung in seinen Datenschutzeinstellungen deaktivieren ? ein klassisches Opt-Out-Verfahren.
Mich verwirrt das irgendwie... Hab ich da irgendetwas komplett falsch verstanden?