Ich sehe das nicht ganz so entspannt, sondern stoere mich massiv an der lapidaren Formulierung. Für die Lesefaulen unter uns turne ich das mal gaaanz oberflächlich durch. Wer bis zum Ende mitmacht - ohne zu kotzen - kriegt nen 6Pack gelbe Brause!
So heisst es gleich Eingangs:
Zu TRIPS siehe hier. Es steht nicht erklaert, was denn die "angemessenen" Instrumente sein sollen. Und, ist etwas, was in einem der Staaten (USA, Korea) als angemessen angesehen wird auch in der BRD angemessen? Sehr fragwuerdig.
Auf Seite 9 des ACTA Pamphlets bezieht man sich auch auf die TRIPS, deren Inhalt auch die immateriellen Wirtschaftsgüter sind: Musik, Softwarepatente, Gen Patente etc. (h und k). Darunter fällt dann schon der allseits bekannte Kopierschutz (Stichwort Privat/sicherheitskopie), usw.
In Artikel 6 (und auch Artikel 7) gehts dann schon gleich zur Sache: jede Vertragspartei soll nämlich geeignete Rechtsmittel bereitstellen. Also wenn es noch keine Gesetze gegen xyz gibt, dann sollten welche erlassen werden. Da es sich eingangs um "angemessene" Mittel drehte, ist hier wirklich viel Spielraum zu sehen.
In Artikel 9 Abs 3 (siehe Fussnoe) wird dem Rechteinhaber enorm viel Spielraum eingeraeumt seinen Schadensersatz geltend zu machen. Günstigerweise wird ja eingeraeumt das ein Gericht die "Vermutungen" des rechteinhabers berücksichtigen kann. Da dürfte das Hamburger LG eine Hochsaisaon erleben
Ein richtiger Knaller findet sich dann in Artikel 10 (Sonstige Rechtsbehelfe) Abs 1:
Normalerweise liegt die Entscheidung in einem Verfahren bei einem Gericht, das sich an den Gesetzen orientiert und nicht daran was einer der Betroffenden "wünscht". Dieser Passus hat es nun wirklich in sich!
In Artikel 11 darf wieder der Rechteinhaber dem Gericht "vorschlagen" wie es bei der Informationsbeschaffung vorzugehen hat und das Gericht kann dem nachkommen.
In Artikel 12 gehts um "Einstweilige Massnahmen"
Hier darf dann wirklich bloed geguckt werden, denn jetzt kommt eine ganze Liste von weiteren Befugnissen für Gerichte, die einem die Wurst aus dem Gesicht fallen lässt.
Ein Beispiel:
Also.. der Rechteinhaber moechte das Gericht ABC anordnet meine Bude aufzubrechen. Dann darf ich das Gericht bitten anzuordnen das derderjenige, der mich beschissen hat, das alles zahlt. ja.. und wenn nicht?
In Artikel 22 geht es um die Offenlegung von Informationen. Hier geht man zwar vom geltenden Recht aus (unbeschadet blablabla), aber dann gehts ans Eingemachte. Und das bischen Privatsphäre kriegen die auch noch weg...
So .. und ab Abschnitt 5 geht es erst los mit dem DIGITALEN Umfeld.
Artikel 27 faengt schon super an:
So .. das sollte erstmal reichen. Das war wirklich oberflächlich und jeder der den Mist gelesen hat kann sich ausmalen was bei rauskommt wenn man GENAU hinsieht.
Leute - lest das Zeug! Das ist brandheisser Mist der in unserer liberalen Demokratie nichts zu suchen hat.
So heisst es gleich Eingangs:
IN DER ABSICHT, für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wirksame und angemessene, das TRIPS-Übereinkommen ergänzende Instrumente bereitzustellen, die den unterschiedlichen Rechtssystemen und der unterschiedlichen Rechtspraxis der VertragsparteienRechnung tragen,
Zu TRIPS siehe hier. Es steht nicht erklaert, was denn die "angemessenen" Instrumente sein sollen. Und, ist etwas, was in einem der Staaten (USA, Korea) als angemessen angesehen wird auch in der BRD angemessen? Sehr fragwuerdig.
Auf Seite 9 des ACTA Pamphlets bezieht man sich auch auf die TRIPS, deren Inhalt auch die immateriellen Wirtschaftsgüter sind: Musik, Softwarepatente, Gen Patente etc. (h und k). Darunter fällt dann schon der allseits bekannte Kopierschutz (Stichwort Privat/sicherheitskopie), usw.
In Artikel 6 (und auch Artikel 7) gehts dann schon gleich zur Sache: jede Vertragspartei soll nämlich geeignete Rechtsmittel bereitstellen. Also wenn es noch keine Gesetze gegen xyz gibt, dann sollten welche erlassen werden. Da es sich eingangs um "angemessene" Mittel drehte, ist hier wirklich viel Spielraum zu sehen.
In Artikel 9 Abs 3 (siehe Fussnoe) wird dem Rechteinhaber enorm viel Spielraum eingeraeumt seinen Schadensersatz geltend zu machen. Günstigerweise wird ja eingeraeumt das ein Gericht die "Vermutungen" des rechteinhabers berücksichtigen kann. Da dürfte das Hamburger LG eine Hochsaisaon erleben

Ein richtiger Knaller findet sich dann in Artikel 10 (Sonstige Rechtsbehelfe) Abs 1:
(1) Zumindest im Hinblick auf unerlaubt hergestellte urheberrechtlich geschützte Waren und nachgeahmte Markenwaren sorgt jede Vertragspartei dafür, dass ihre Gerichte in zivilrechtlichen
Verfahren auf Antrag des Rechteinhabers anordnen dürfen, dass die betreffenden rechtsverletzenden Waren ohne jedwede Entschädigung vernichtet werden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
Normalerweise liegt die Entscheidung in einem Verfahren bei einem Gericht, das sich an den Gesetzen orientiert und nicht daran was einer der Betroffenden "wünscht". Dieser Passus hat es nun wirklich in sich!
In Artikel 11 darf wieder der Rechteinhaber dem Gericht "vorschlagen" wie es bei der Informationsbeschaffung vorzugehen hat und das Gericht kann dem nachkommen.
In Artikel 12 gehts um "Einstweilige Massnahmen"
(1) Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass ihre Gerichte befugt sind, schnelle und wirksame einstweilige Maßnahmen anzuordnen:
Hier darf dann wirklich bloed geguckt werden, denn jetzt kommt eine ganze Liste von weiteren Befugnissen für Gerichte, die einem die Wurst aus dem Gesicht fallen lässt.
Ein Beispiel:
(5) Werden einstweilige Maßnahmen aufgehoben oder werden sie aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Antragstellers hinfällig oder wird in der Folge festgestellt, dass keine Verletzung
eines Rechts des geistigen Eigentums vorlag, so sind die Gerichte befugt, auf Antrag des Antragsgegners anzuordnen, dass der Antragsteller dem Antragsgegner angemessenen Ersatz für
einen durch diese Maßnahmen entstandenen Schaden leistet.
Also.. der Rechteinhaber moechte das Gericht ABC anordnet meine Bude aufzubrechen. Dann darf ich das Gericht bitten anzuordnen das derderjenige, der mich beschissen hat, das alles zahlt. ja.. und wenn nicht?

In Artikel 22 geht es um die Offenlegung von Informationen. Hier geht man zwar vom geltenden Recht aus (unbeschadet blablabla), aber dann gehts ans Eingemachte. Und das bischen Privatsphäre kriegen die auch noch weg...
So .. und ab Abschnitt 5 geht es erst los mit dem DIGITALEN Umfeld.
Artikel 27 faengt schon super an:
(1) Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass die in den Abschnitten 2 (Zivilrechtliche Durchsetzung)
und 4 (Strafrechtliche Durchsetzung) aufgeführten Durchsetzungsverfahren in ihrem Recht
vorgesehen werden, damit wirksam gegen jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums,
die im digitalen Umfeld erfolgt, vorgegangen werden kann; dies umfasst auch Eilverfahren zur
Verhinderung von Verletzungshandlungen und Rechtsbehelfe zur Abschreckung von weiteren
Verletzungshandlungen.
Und jetzt noch einer: Das Gericht kann anordnen das der Provider die Daten eines Kunden an einen Rechteinhaber weiterleitet.
(4) Eine Vertragspartei kann in Übereinstimmung mit ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften
ihre zuständigen Behörden dazu ermächtigen, einem Online-Diensteanbieter gegenüber anzuordnen,
einem Rechteinhaber unverzüglich die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Abonnenten
offenzulegen, dessen Konto zur mutmaßlichen Rechtsverletzung genutzt wurde, falls dieser
Rechteinhaber die Verletzung eines Marken-, Urheber- oder verwandten Schutzrechts
rechtsgenügend geltend gemacht hat und die Informationen zu dem Zweck eingeholt werden, diese
Rechte zu schützen oder durchzusetzen. Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige
Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindern werden und dass * in
Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei * Grundsätze wie freie
Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden.
So .. das sollte erstmal reichen. Das war wirklich oberflächlich und jeder der den Mist gelesen hat kann sich ausmalen was bei rauskommt wenn man GENAU hinsieht.
Leute - lest das Zeug! Das ist brandheisser Mist der in unserer liberalen Demokratie nichts zu suchen hat.