Diesmal beschäftigt sich das Thema der Woche mit dem europäischen Superstaat, den Befürworter als nobles Ziel und Kritiker als drohendes Unheil am fernen Horizont beschreiben. Der Vorschlag stammt von jemo., der sich dazu einige Gedanken gemacht hat und sich dem Thema von einer, wie ich finde, sehr interessanten Perspektive nähert: Ist der europäische (Super)Staat nicht längst Realität? Sind die EU in ihrer jetzigen Form und die "Vereinigten Staaten von Europa" nicht ein Kind mit zwei Namen?
Das sind jemo.'s Gedanken dazu:
Das sind jemo.'s Gedanken dazu:
Daher stellt das TdW diesmal die Frage, ob der europäische Superstaat - den die einen fordern und die anderen bekämpfen - nicht eigentlich längst Realität ist? Würde sich wirklich soviel ändern, wenn dieser (Super)Staat auch ganz offiziell ausgerufen würde? Oder machen Befürworter und Gegner nur viel heiße Luft um etwas das im Grunde längst existiert?Die EU kann den Mitgliedsstaaten Vorschriften machen und Richtlinien vorgeben, die dann von jedem Mitgliedsstaat selbst in Gesetze umgewandelt und beschlossen werden müssen, da sonst Strafen gegen die entsprechenden Staaten verhängt werden. Die Anzahl der Abgeordneten im europäischen Parlament sind nicht nach Anteilen für Mitgliedsstaaten aufgeteilt, da das europäische Parlament direkt von den Bürgern der EU gewählt wird, sodass kleine Staaten mitunter nur ein sehr geringes Mitspracherecht haben.
Man kann die derzeitige Beschlussfähigkeit des europäischen Parlaments gegenüber den Mitgliedsstaaten gewissermaßen der des Bundestages gegenüber den Landtagen vergleichen. So heißt es in Deutschland zum Beispiel „Bildung ist Ländersache“. Das (und sicherlich auch weiteres, wie zum Beispiel die Regelungen für einzelne Sozialleistungen) führt zu geteilten Kompetenzen von Bund und Ländern, bei denen (um beim Beispiel zu bleiben) die Bildung (abgesehen von der Schulpflicht) ganz klar Kompetenz der Länder ist und einen großen Teil ihrer Souveränität darstellt. In der EU zeichnet sich insbesondere durch das Schengenabkommen die Kompetenz in Richtung Zivil- und Justizsachen sowie Grenzpolitik ab, ansonsten gilt (wie auch in Deutschland), dass von den Mitgliedsstaaten nur Regelungen (bzw. Gesetze) beschlossen werden dürfen, die keine EU-Vorgaben verletzen.
Das führt mich zu der Frage, ob ein gemeinsamer europäischer Staat aus der Perspektive betrachtet denn viel anders wäre, da dieser ohnehin in kleinere Verwaltungseinheiten eingeteilt werden würde, wie bereits in einer anderen Diskussion an Hand von Russland und den USA aufgezeigt wurde.
Daher die Frage: sind die EU wie sie derzeit besteht und ein gemeinsamer europäischer (Super-)Staat zwei Seiten derselben Medaille?
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