Wenigstens ein kleiner Lichtblick im Kampf gegen den gläsernen Bürger. Der BGH entscheid heute:
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Nachzulesen hier
Mal abwarten, wie lange das so bleiben wird. Schäuble hatte ja im Vorfeld
bereits Gesetzesänderungen angekündigt, falls der BGH dieses Urteil fällt.
Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Nachzulesen hier
Mal abwarten, wie lange das so bleiben wird. Schäuble hatte ja im Vorfeld
bereits Gesetzesänderungen angekündigt, falls der BGH dieses Urteil fällt.