Versammlungsgesetz-Änderung

Wenn eine Gruppe aggressiv wird und anfängt
sie muss nichtmal anfangen etwas zu tun, sondern es reicht, wenn sie aggressiv aussieht.

Sollte die Polizei eine falsche Entscheidung treffen
jetzt gibt es aber die begründung "sie sahen aggressiv aus". Wie will man nachweisen, dass sie nicht agressiv aussahen; eine aussage stünde gegen die andere.
Wann zählt eine Gruppe als "aggressiv", wann als "einschüchternd"?
Genau hier könnte man ansetzte und eine unbequeme versammelung als "einschüchternd" bezeichnen.
 
sie muss nichtmal anfangen etwas zu tun, sondern es reicht, wenn sie aggressiv aussieht.
Wenn sich jemand aggressiv gegenüber dir verhält wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Attacke kommen. Da Aggressivität selbst keine Straftat ist kann hier auch nicht verfahren werden, solange es keine konkreten Beweise für einen (zukünftigen) Angriff gibt. Sollte im Raum stehen, dass ein Angriff der Demonstrierenden bevor stehen könnte, könnten ( und wurden auch schon ) Versuche dagegen unternommen werden. Das äussert sich allerdings eher in Deeskalationsstrategien und nicht in Gewalttätigkeiten, Festnahmen, what ever von Seitens der Polizei.

jetzt gibt es aber die begründung "sie sahen aggressiv aus". Wie will man nachweisen, dass sie nicht agressiv aussahen; eine aussage stünde gegen die andere.
"Sie sahen aggressiv aus" ist kein Beweis, das ist eine subjektive Aussage und somit keine Begründung. Ein Beweis ist ein (potentieller) Angriff, vermumte Personen (sog. Schwarzer Block), bei denen man sicher von kämpferischen Absichten ausgehen kann, Gewaltätigkeiten innerhalb einer Demonstration, Aufrufe zu Gewalttätigkeiten (z.b. über Plakate), etc.

Wann zählt eine Gruppe als "aggressiv", wann als "einschüchternd"?
Genau hier könnte man ansetzte und eine unbequeme versammelung als "einschüchternd" bezeichnen.
So ein Bullshit! Einschüchterungen sind Beleidigungen in höchstem Ausmaße, eventl. mit Androhung einer Straftat. Und hier bin ich persönlich dafür, dass solche Personen aus einer Demonstration herausgehalten werden!
 
von Fetzer
Desweiteren zählt für die Polizei § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand). Sollte die Polizei eine falsche Entscheidung treffen wird genauso das StGB angewendet, wie gegen die Demonstranten auch, daran ändert dieses Gesetz rein garnichts. Daher sehe ich keine Grund, warum dieses Gesetz bei einer Demonstration ernsthaften Einsatz finden wird, denn jegliche Aktionen auch von Seiten der Polizei müssen begründet und von einem unabhänigen Gericht im Prozessfall

Wen das ohnehin schon klar ist, dann stellt sich mir eine Frage:
Wiso soll sowas ueberhaupt verabschiedet werden,haben die Juristen zu viel Langeweile(was ich bezweifele)?

Denn bezueglich
So ein Bullshit! Einschüchterungen sind Beleidigungen in höchstem Ausmaße, eventl. mit Androhung einer Straftat. Und hier bin ich persönlich dafür, dass solche Personen aus einer Demonstration herausgehalten werden!
macht man ja schon was, indem man einschlaegig bekannte Personen vorsorglich fuer die
Dauer einsperrt, geschieht schon bei Fussballspielen,etc, damit die anderen ungestoert und friedlich ihren Sachen nachgehen koennen.

"Sie sahen aggressiv aus" ist kein Beweis, das ist eine subjektive Aussage und somit keine Begründung. Ein Beweis ist ein (potentieller) Angriff, vermumte Personen (sog. Schwarzer Block), bei denen man sicher von kämpferischen Absichten ausgehen kann, Gewaltätigkeiten innerhalb einer Demonstration, Aufrufe zu Gewalttätigkeiten (z.b. über Plakate), etc.
und bezueglich solcher Sachen sind unsere Gesetze auch schon ausreichend und eindeutig.

Und wegen dem status des Hilfspolizisten, man kann niemals komplett Herr einer solchen Lage sein, also ist das Irrsinn, und dient meiner Meinung nach nur der Schickane.

Fazit:
Das Gesetz brauch kein Mensch.

Was mich aber interessiert ist:
Wiso wird dennoch versucht es durchzubekommen?
mfg

sw33t
 
Also erstmal wird hier bestimmt nicht versucht den Artikel 8 GG auszuhebeln.
Geht auch gar nicht, weil dieses Recht über solchen Gesetzen steht.
Es ist schlichtweg unmöglich eine Versammlung zu verbieten, wenn nicht ernsthaft
nachgewiesen wird, dass es zu nicht kontrollierbaren Ausschreitungen kommt.
Dies bedeutet es muss nachgewiesen werden, dass die Polizei zum Beispiel beim
G8 sich ausser Stande sieht die Sicherheit der Gipfelteilnehmer zu garantieren.
Selbst dann kommt es meist nur zu Auflagen, wie eine räumliche oder zeitliche
Trennung.
Und wenn ihr euch mit dem Thema mal ernsthaft beschäftigt werdet ihr sehen, dass
dort die Hürden für die Behörden sehr hoch sind, die meisten Verbotsversuche
werden in der Regel umgehend kassiert.
Den Rest kann man durchaus nachvollziehen und betrifft mit Sicherheit keine
Veranstaltungen an denen viele friedlich teilnehmen wollen.

Nichts desto trotz würde mich interessieren was mit "Hilfspolizist" gemeint ist.
Werde mir das doch noch im Orginal durchlesen müssen oder hat das schon
jemand und kann es mir erklären?

Noch ein Wort zur Polizei, es sind Menschen, sie haben Angst, sie kennen Wut,
die einen sind etwas härter drauf, aber im Prinzip wollen sie bestimmt nicht
friedliche Demonstrationen mit Knüppeln zerschlagen.
Erinnert ihr euch noch an den Vorfall mit dem Schlauchboot beim G8, und die
Diskussion hier im Bord dazu?

Gruss
 
Wiso soll sowas ueberhaupt verabschiedet werden,haben die Juristen zu viel Langeweile(was ich bezweifele)?
Ein Politiker ist kein Jurist.
Warum so etwas vorgelegt wird kann ich dir nicht sagen. Ich tippe nach wie vor auf Mediengeilheit der Politiker. Mit soetwas kommt man leicht in die Schlagzeilen und Publicity verschafft nunmal Macht. Eventl. auch einfach, um eine Diskussion über andere, schärfere Gesetz anzuheizen, oder auch einfach nur Brainstorming für weitere, das Thema betreffende Gesetze. Ein weiteres Problem ist meiner Meinung auch das Alter der Politiker. Man sieht eben im Alter vieles anders als die heutige, aufständische Jugend ;) Das war schon in den 70er Jahren so, das wird sich nicht ändern, wenn die Politik von >60 Jährigen geführt wird.
Aber das ist wirklich nur meine Meinung. Eine wirklich sinnvolle und richtige Antwort kann ich dir dazu auch nicht geben.

macht man ja schon was, indem man einschlaegig bekannte Personen vorsorglich fuer die
Dauer einsperrt, geschieht schon bei Fussballspielen,etc, damit die anderen ungestoert und friedlich ihren Sachen nachgehen koennen.
Dafür hätte ich gerne offizielle Beweise.

man kann niemals komplett Herr einer solchen Lage sein
Sicher kannst du das als Veranstalter einer Demonstation. Engangiere z.b. Sicherheitsleute, die über einen geregelten Ablauf "herrschen". Hier sind letztendlich keine Grenzen bezüglich Ort, Zeit und beteiligten Personen gesetzt.

edit:
Noch ein Wort zur Polizei, es sind Menschen, sie haben Angst, sie kennen Wut,
die einen sind etwas härter drauf, aber im Prinzip wollen sie bestimmt nicht
friedliche Demonstrationen mit Knüppeln zerschlagen.
Schön hast du das gesagt :)
 
Stimmt schon, mit "Ordnern" koennte man seine Pflicht erfuellen.
Aber dann waeren Demos ala Organisator ist AK Vorratsdatenspeicherung geschichte, denn dann ist die Demo gleich um einiges teurer, CDW hat meine bedenken diesbezueglich eigentlich nett ausgedrueckt.
hier
mal ein extrem krasses Beispiel fuer Schutzhaft.
Wie das zu bewerten ist sei mal dahingestellt, wird aber praktiziert.
@end4win
wohl wahr, das vergessen die meisten, aber die Polizei ist letztlich nur Exekutive, und hat mit ausnahme von hohen Tieren im BKA und dergleichen nur geriengen einfluss auf die Politik und deren Gesetzgebung.
gn8

sw33t
 
@sw33tlull4by

Schöner Link, aber warum krass?
Will uns seine Mama sagen, er hat seine Tasche seit Jahren nicht mehr ausgeräumt?
Und ein eingestelltes Verfahren bedeutet nicht, dass man unschuldig war.
Wenn es von der Polizei bei der Kontrolle nachvollzogen werden konnte wurde
es wahrscheinlich gegen Zahlung eines Bussgeldes beendet.
Dann noch aktives Antifamitglied.

Ich hätte jetzt auch nicht den Eindruck, der will nur friedlich demonstrieren.

Gruss
 
Stimmt schon was du sagst.
Hatte nur einen link gefunden, welcher sich mit Schutzhaft befasst und ihn hier reingestellt.
Den Artikel selbst habe ich nur ueberfolgen, und gedacht ich sag besser dazu das es eher selten ist das die Schutzhaft 4 Tage andauert.
Den ich kenne Schutzhaft nur von Fussballspielen her und da ist sie maximal 24h lang, von dem was ich so mitkriege.
mfg

sw33t
 
http://www.landtag-bayern.de/ElanTe...en/Basisdrucksachen/0000005500/0000005587.pdf

Wiso soll sowas ueberhaupt verabschiedet werden,haben die Juristen zu viel Langeweile(was ich bezweifele)?

Eine wirklich sinnvolle und richtige Antwort kann ich dir dazu auch nicht geben.

Aber ich. Lies die ersten 4 Seiten.

Meine Einschätzung:

Ich konnte eigentlich nichts entdecken was jetzt bedenklich wäre.
Teilweise treffen die Aussagen im Anfangspost nicht mal zu(beliebig lange gespeichert),
bzw sind noch schwammiger als das Gesetz vormuliert.
Im Gegenteil, zum Beispiel gefällt es mir, dass bei einer geschlossenen Versammlung
die Presse nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Und wenn die Polizei Ordner ablehnen kann, die "einschlägig" bekannt sind find ich
dies auch gut.

Wie bereits erwähnt steht das GG, wenn hier die Behörden über das Ziel hinaus
schiessen, über solchen Gesetzen.

Gruss
 
beschränkt seinen Anwendungsbereich ? wie bisher das VersG ? auf solche öffentlichen Veranstaltungen, die dem Schutz des Versammlungs-grundrechts unterfallen, so dass Veranstaltungen, die nicht überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung oder -kundgabe gerichtet sind, nicht die Privilegien von Versammlungen genießen,

finde ich persoenlich gut.

stellt klar, dass die Polizei unter den gleichen Voraussetzungen wie für Bild- und Tonaufnahmen auch auf sonstige Weise Daten erheben kann, und ermöglicht ihr zur Lenkung und Leitung des Einsatzes bei Versamm-lungen unabdingbare Übersichtsaufnahmen,
bin ich nicht so ein Freund von,
weil wenn Personenbezogene Daten erhoben weden werden diese 3 Jahre lang gespeichert, auch wenn man unschuldig ist und nicht mal die Absicht hatte etwas zu wollen(verstehe das zumindest so).

Bleibt nur noch der Beigeschmack nach dem Bezahlen der Ordner.
Aber ansonsten, sieht das auf den ersten Blick solide aus.
mfg

sw33t
 
Original von end4win
http://www.landtag-bayern.de/ElanTe...en/Basisdrucksachen/0000005500/0000005587.pdf

Aber ich. Lies die ersten 4 Seiten.

Meine Einschätzung:

Ich konnte eigentlich nichts entdecken was jetzt bedenklich wäre.
Teilweise treffen die Aussagen im Anfangspost nicht mal zu(beliebig lange gespeichert),
bzw sind noch schwammiger als das Gesetz vormuliert.
Im Gegenteil, zum Beispiel gefällt es mir, dass bei einer geschlossenen Versammlung
die Presse nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Und wenn die Polizei Ordner ablehnen kann, die "einschlägig" bekannt sind find ich
dies auch gut.

Wie bereits erwähnt steht das GG, wenn hier die Behörden über das Ziel hinaus
schiessen, über solchen Gesetzen.

Gruss

Für fraglich halte ich weiterhin, was mit dem Gesetz erreicht werden soll, denn viele der Punkte überschneiden sich mit dem aktuellen Versammlungsgesetz oder werden durch andere Gesetze - wie oben gezeigt - ermöglicht.
Dass die Presse nicht mehr ausgeschlossen werden kann ist auch schon im aktuellen Gesetz enthalten:
2 Abschnitt, § 6, Absatz 2: Pressevertreter können nicht ausgeschlossen werden; sie haben sich dem Leiter der Versammlung gegenüber durch ihren Presseausweis ordnungsgemäß auszuweisen.
Ebenso sind Überwachungsgesetze, wie sie sw33t anprangert, auch heute schon im VersG verankert (Abschnitt 2, §12a, sowie Abschnitt 3, §19a).
Natürlich erweitert das Gesetz auch das aktuelle, z.b. das Verbot von Demos in Bezug auf die Rechte Dritter (§15).

Letztendlich schränkt dieser Entwurf eine Versammlung auch sehr stark ein, und genau das ist meiner Meinung nach der Grund, warum ich einen Politiker nicht verstehe. Als Beispiel könnte man eine Demonstration gegen ein Gesetz vor einem Regierungsgebäude nennen. Hier schränken der komplette 4te Abschnitt (Befriedeter Bezirk) und der oben noch positiv genannte §15, Absch. 1 ( z.b. in Bezug auf die Ausübung des politischen Handelns ) ein.
Fraglich ist auch, ob z.b. G8 Veranstaltungen, die aus Erfahrung gewaltätig verlaufen, nicht schon von Anfang an verboten werden können.

Danke auf jeden Fall für deinen Post und den Link dazu.
 
G8 Veranstaltungen, die aus Erfahrung gewaltätig verlaufen, nicht schon von Anfang an verboten werden können.

:D
Hab ich gar nicht mitbekommen, dass sich da die Politiker prügeln
:D

Denke du meinst die Gegendemonstrationen zu der Versammlung ;)
Wie man sah konnten diese eben nicht verboten werden, weil der Grossteil
bereit war sich friedlich zu versammeln. Die räumliche Begrenzung war wieder die
Folge der erwarteten Krawalle und dass es einfach nicht möglich gewesen wäre
die Teilnehmer beider Seiten zu schützen, wenn es direkt vor dem Hotel zu
Ausschreitungen gekommen wäre. Ich will nicht wissen was Putin´s oder Bush´s
Leibwächter gemacht hätten, wenn Steine oder Brandsätze geflogen wären.

Das selbe gilt hier auch für Regierungsgebäude es wäre für Störer zu einfach
einen Schusswaffeneinsatz zu provozieren.

Das mit der Presse bezieht sich auf die vielen freien Mitarbeiter die gerade bei
kleineren Versammlungen draussen bleiben müssen, weil sie höchstens ein Schreiben
der Redaktion vorlegen können, dass sie berichten sollen und nicht einen Presseausweis.

Bitte beachtet auch das es eben einen Unterschied zwischen einer Versammlung
und einer Demonstration gibt. Wenn eine Gewerkschaft eine Kundgebung auf dem
Marktplatz machen will, muss dies nicht am Markttag sein.

Gruss
 
:D
Hab ich gar nicht mitbekommen, dass sich da die Politiker prügeln
:D
Ich hab ganz klar Bush im Schwarzen Block erkannt :D

Wie man sah konnten diese eben nicht verboten werden, weil der Grossteil bereit war sich friedlich zu versammeln.
Die Frage ist eben, ob es diesem Gesetzesentwurfes nach auch noch möglich ist, dass so eine Demo zugelassen wird.

Die räumliche Begrenzung war wieder die
Folge der erwarteten Krawalle und dass es einfach nicht möglich gewesen wäre
die Teilnehmer beider Seiten zu schützen, wenn es direkt vor dem Hotel zu
Ausschreitungen gekommen wäre. Ich will nicht wissen was Putin´s oder Bush´s
Leibwächter gemacht hätten, wenn Steine oder Brandsätze geflogen wären.
Klar, aber hier war es (z.b. nach Genua '01) ja abzusehen und somit mussten solche Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt werden. Es ist halt trotzdem eine Frage, denn trotzdem solcher Maßnahmen kam es eben zu Ausschreitungen. Und so kommt man wieder auf den oben genannten Punkt zurück: Lässt sich eine Demonstration auch nach dem neuen Gesetzesentwurf planen, erlauben und durchführen, wenn man davon ausgehen muss, dass es gewalttätige Ausschreitungen geben wird?

Das selbe gilt hier auch für Regierungsgebäude es wäre für Störer zu einfach
einen Schusswaffeneinsatz zu provozieren.
Sofern nicht laut Gesetzesentwurf für die Sicherheit der Politiker gesorgt und die Demonstration in einem gewissen Rahmen abläuft seh ich hierbei kein Problem.

Das mit der Presse bezieht sich auf die vielen freien Mitarbeiter die gerade bei
kleineren Versammlungen draussen bleiben müssen, weil sie höchstens ein Schreiben
der Redaktion vorlegen können, dass sie berichten sollen und nicht einen Presseausweis.
Das wird aber durch das neue Gesetz auch nicht geregelt, oder irre ich mich da? Zumindest fand ich keinen Absatz zu "freien Mitarbeitern". Sofern sich ein Reporter auch als solcher ausweisen kann ist und war er auch bei Versammlungen in geschl. Räumen zugelassen.

Bitte beachtet auch das es eben einen Unterschied zwischen einer Versammlung
und einer Demonstration gibt.
Inwiefern?
 
Bei einer Demonstration zeigst du friedlich mit deiner Anwesenheit deine Solidarität mit dem
Zweck(aktuelles Thema) der Demo "Seht her ich bin gegen..... oder eben dafür....."
Die Teilnehmeranzahl ist praktisch nicht planbar, da die Einladung an alle geht.
Dieses Recht kann dir kein Gesetz nehmen, nur wenn die Sicherheit gefährdet ist können hier
Einschränkungen gemacht werden räumlich oder zeitlich.
Verboten könnte sowas nur werden, wenn davon auszugehen wäre, dass die
Teilnehmer überwiegend nicht friedlich demonstrieren wollen.

Eine Versammlung kann vielem dienen von Brauchtumspflege, politische Kundgebung
bis zur Loveparade. Das Thema betrifft nicht alle und du musst
dich auch nicht unbedingt damit solidarisieren. Sie können relativ gut organisiert
werden, abschätzbare Teilnehmerzahl......

Sofern nicht laut Gesetzesentwurf für die Sicherheit der Politiker gesorgt und die Demonstration in einem gewissen Rahmen abläuft seh ich hierbei kein Problem.

Ich auch nicht ;)
Aber stell dir ein Pressefoto von einer Demonstration auf den Treppen des Bundestages mit Plakaten nieder
mit Bush oder mit so ein paar braune Gestalten die dort ihre Parolen verkünden dürften.

Das wird aber durch das neue Gesetz auch nicht geregelt, oder irre ich mich da? Zumindest fand ich keinen Absatz zu "freien Mitarbeitern". Sofern sich ein Reporter auch als solcher ausweisen kann ist und war er auch bei Versammlungen in geschl. Räumen zugelassen.

Der Presseausweis wird nicht mehr als Dokument gefordert ;)

steht glaub auch nochmal bei den Erklärungen
 
Original von Landra
Die Änderung des Versammlungsgesetzes soll angeblich dazu dienen, um Naziaufmärsche zu verhindern und um gegen die radikalen Linken vorzugehen. Was meint ihr zu einer Ausweitung dieses Gesetzes? Ist dies eine durchführbare Idee, bei welcher in Bayern versucht wird, was sich dann als denkbare bundesweite Maßnahme erfolgreich erweisen könnte? Ich verfolge dieses Vorhaben einer Gesetztesänderung nun seit einigen Wochen und werde morgen eine Demo mit Kundgebung hier in München besuchen. Mich würde allerdings auch eure Meinung zu diesem Thema interessieren. Die wesentlichen geplanten Änderung sind meines Wissens Folgende:

  • Eine Versammlung können zwei, anstatt wie bisher, drei Personen darstellen
  • Es wird anberaumt bei Versammlungen ?Übersichtsaufnahmen? zu erstellen, welche ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen.
  • Der/Die AnmelderIn muss sowohl im Vorfeld als auch während einer Versammlung ?geeignete Maßnahmen ergreifen?, um einen ?gewalttätigen Verlauf der Versammlung? zu verhindern, diese können von Behörden als ?ungeeignet? oder ?unzuverlässig? abgelehnt werden. Wird diese Rolle als Hilfspolizist nicht wahrgenommen, drohen Geld- oder Haftstrafe.
  • Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn ?Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt? werden. Dies besagt unter anderem, dass bei der Abhaltung von Demonstrationen o.ä. beispielsweise auch die Interessen des Einzelhandels berücksichtigt werden müssen.
  • Der neu eingeführte Begriff des ?Militanzverbots? gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder TeilnehmerInnengruppen vorzugehen, wenn sie den ?Eindruck von Gewaltbereitschaft? vermitteln und ?einschüchternd? wirken.



Jawohl immer mehr Freiheit für Sicherheit(vor wemm den?) eingrenzen. Ich denke bald in 10 Jahren wird die Politik uns nicht mehr passen und wir könnten uns nicht einmal versammeln um was dagegen zu unternehmen.(Gattaca, Equilibrium)
 
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