rechtlich gesehen darfst du dir jeden namen geben, der nicht von anderen personen geschützt ist.
ob sich rootstream gut anhört, das müssten normalerweise marktanalysten herausfinden, aber die wirst du wohl kaum beauftragen
wenn du eine firma (als GbR) anmeldest, lautet sie sowieso auf den namen des/der Gesellschafter(s). Der richtige Name kann dann z.B. (mit einer Einlage von 50.000 DM) zu einer GmbH gemacht werden. Im Falle deiner GbR ist der Name nur ein "Alias"name, der in den Büchern geführt wird. Du musst dann auf Briefköpfen etc. immer auch deinen Namen mit angeben. Wenn ihr mehrere seid, müssen entweder alle namen erscheinen oder ein verweis darauf.
Lässt du dich ins Handelsregister eintragen, bist du berechtigt, nur den Namen der Firma anzugeben. Und wer dann nach dir kommt und ebenfalls den Namen haben will, schaut in die Röhre.
also, summa summarum:
Die GbR lautet auf deinen Namen.
Du musst deinen Namen immer mit angeben.
Du darfst deinen Firmennamen (rootstream) dennoch auch angeben.
Eine Eintragung ins Handelsregister kostet um die 2000,- und berechtigt dich zur alleinigen Führung des Firmennamens.
so long, gruß mcrack