Entweder sind Staatsanwälte tatsächlich "maßhaltend und verhältnismäßig"
und gehen mit der "typischen Selbstbegrenzung staatlicher Macht" um - wie
das Justizministerium behübschend schlussfolgert, oder die Kontrolle der
Überwachungsmaßnahmen durch die Ratskammer geht vollständig in die Hose.
Die Zahlen sprechen für Letzteres.
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Als Richter einer Ratskammer hat man kein leichtes Leben: ständig kommt
Irgendwer und will irgendwen Anderen überwacht wissen. Ständig diese Leute,
ständig dieser Papierkram, ständig irgendwas abstempeln und unterschreiben!
Phu, wahrlich kein angenehmes Leben!
Aber wirklich unangenehm wird es, wenn man eine Überwachungsmaßnahme aus
irgendeinem Grund ablehnen möchte - dann fängt der Papierkrieg erst richtig
an: Eine schriftliche Begründung muss verfasst werden; gegen die kann der
Staatsanwalt wieder berufen, und dann geht alles von vorne los! brrr...
Bei Zustimmung hingegen, wird man hinterher auch nicht mehr mit dem
Ergebnis belästigt - sonst entwickelt sich vielleicht noch ein Gespür, was
erfolgsversprechend und maßvoll sein könnte.
So kommt es, dass 2004 kein einziger Antrag auf großen & kleinen
Lauschangriff, Videofallen und Rasterfahndung abgewiesen wurde.
Das geht aus dem Jahresbericht 2004 hervor [1], den die
Parlamentskorrespondenz erstmals seit der unbefristeten Inkrafttretung der
"besonderen Ermittlungsmaßnahmen" im Jahr 2001 vollständig auf der Website
veröffentlicht hat, nicht nur als Kurzzusammenfassung wie bisher.
Das Justizministerium spricht wegen der mehr oder weniger konstanten Zahlen
zum Vorjahr von seinen Ermittlungsbeamten als "maßhaltend und
verhältnismäßig" und konstatiert eine "typischen Selbstbegrenzung
staatlicher Macht", vergisst aber die stark angestiegenen
Handyüberwachungen [2]. Soviel Papierarbeit macht eben vergesslich.
Betrachtet man die geringe Erfolgsquote von so Maßnahmen wie der
"Videofalle" so ist eine genauere Kontrolle mehr als Wünschenswert: nur
magere 30 von 80 Videofallen waren erfolgreich (im Sinne der
Gerichtsakten).
Ein noch größerer Reinfall war die eine einzige Rasterfahndung des Jahres
2004: Zehntausende Datensätze von vier Mobilfunkbetreibern aus zwei
Regionen mussten aufgrund einer richterlichen Anordnung übergeben werden.
Eine Auswertung blieb erfolglos. Geschnappt wurde der Täter hingegen
später, weil er sich an einer Tankstelle bediente ohne zu bezahlen.
mehr dazu bringt auch Radio Netwatcher in seiner nächsten Sendung
http://www.netwatcher.at/index.php?option=com_content&task=view&id=355&Itemid=32
[1]
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,946712&SUCHE=J&_dad=portal&_schema=PORTAL#
[2]
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=271400
Text & Quelle: q/depesche 2005-08-07T12:11:38
noch fragen?