BigBrother - wenn der Staat zum Schnüffler wird

Mal zur Haltung der Piraten:

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Noch 4% mehr und die Piraten stehen vor der etwas misslichen Lage, entweder
a) die Überzeugungen der Parteispitze - gegen Trojaner - umzusetzen, damit aber ihre "Offenheit" über den Jordan zu schicken
oder
b) sich der Wählerschaft zu beugen, dafür aber die eigenen Überzeugungen über Bord zu werfen
 
Fefe hatte da auch schon etwas zu:
  • [l] Das ZDF hat die ausgesprochen gruseligen Ergebnisse einer Umfrage zu Trojanern veröffentlicht. Da sieht man, dass bei den Piraten fast die Hälfte der Anhänger für den Einsatz von Trojanern sind. Bei Linken und Grünen sind es "nur" jeweils 35%. Zwei Dinge folgen offensichtlich: wir brauchen dringend mehr Aufklärung. Die Leute verstehen offensichtlich noch nicht, was ein Trojaner ist und was er tut. Und sie verstehen nicht, wieviel Missbrauch mit solch invasiven Mitteln geschieht (ich verweise da nur auf Andrej Holm). Das muss sich ändern. Wir Nerds haben da einen Bildungsauftrag, dem wir offensichtlich noch nicht gut genug nachgekommen sind.Und zweitens: die Piraten haben ein Problem mit ihrer Basis. Das geht ja wohl mal gar nicht, dass nur in der CDU mehr Leute für Trojaner sind als bei den Piraten. WTF?!? Das ist auch nicht mehr nur mit "den Protestwählern" zu erklären. Hier müssen die Piraten handeln.
Allerdings kann man auch als prinzipieller Befürworter von Online-Durchsuchungen durchaus darauf bestehen, dass sich der Staat und seine Behörden bei der Umsetzung an Grundgesetz und richterliche Anordnungen halten, oder?
Was den Bundestrojaner-Skandal zum Skandal macht sind ja nicht die Online-Durchsuchungen an sich, sondern die Tatsache das durch Bundesverfassungsgericht angeordnete Grenzen ignoriert und überschritten wurden und auch eindeutige Verbote eines Landgerichts schlichtweg missachtet wurden.
 
Zwar kann man für einen geregelten Einsatz der Dinger sein, was ich ansich auch nicht direkt schlimm finde, aber bevor ich auch nur dazu gekommen bin, die Piraten zu wählen, habe ich schon kein Bock mehr dazu :rolleyes:
 
Heute meldet sich FAZ Mitherausgeber und Feuilleton-Chef Frank Schirrmacher wieder persönlich zum Thema Bundestrojaner zu Wort und seine Wortmeldung ist eine scharfe Abrechnung mit den zuständigen Behörden im allgemeinen und Innenminister Friedrich im besonderen. So leitet er seinen Artikel mit folgender Frage ein:
Warum redet sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ohne Not um Kopf und Kragen?
Das der Innenminister das tut, daran lässt der Rest des Beitrags keinen Zweifel. Zunächst einmal geht Frank Schirrmacher von der wohlwollenden Unterstellung aus, das die Behörden nicht absichtlich mit dem Bundestrojaner gegen das Grundgesetz verstoßen haben (das sie dagegen verstoßen haben bezweifelt er aber keine Sekunde), doch Dank Friedrichs Äußerungen gerät diese Überzeugung selbst bei dem konservativen Schirrmacher ins Wanken:
Aber seitdem der CSU-Politiker redet, wie er redet, wachsen die Zweifel.
Und dann konfrontiert Schirrmacher nach und nach die Aussagen des Innenministers mit der Realität:
Der Innenminister behauptet, die Software sei maßgeschneidert und entspreche den gesetzlichen Anforderungen.
Und die Realität:
Die Hacker haben gezeigt, dass der bayerische Trojaner über illegale Funktionen verfügt und von jedem Kriminellen hätte gekapert werden können.
Und auch Friedrichs Reaktion auf die Realität verschweigt Schirrmacher nicht:
Friedrich bestreitet diese illegale Funktion, die er selbst erst bedenklich fand, mittlerweile nicht mehr. Er hält sie aber für notwendig.
Es ist illegal, aber wir brauchen es nun einmal - so sieht das also der oberste Gesetzeshüter der Republik Friedrich...X( Dabei stellt er sich sogar gegen die Meinung des ihm unterstellten BKA:
Während ausgerechnet das Bundeskriminalamt (BKA) vor dieser Art Nachladefunktion warnte und sie deshalb nach eigenem Bekunden auch nicht einsetzte, stellt der Minister das Urteil des ihm unterstellen BKA und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Frage. Die Meinung einer Regierung, so sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, sei halt manchmal anders als die Meinung eines Gerichts.
Die unglaubliche Frechheit der Aussage das eine Regierung schon einmal eine andere rechtliche Auffassung als ein Gericht haben kann, habe ich hier schon zu genüge kommentiert. Und auch Schirrmacher stellt hier die folgerichtige Frage:
Weiß er noch, was er sagt?
Das ist wirklich eine gute Frage - ist Friedrich wirklich eine Bedrohung für den Rechtsstaat, wie seine Äußerungen nahelegen, oder ist er einfach nur überfordert?
Im weiteren Verlauf des Artikels versucht auch Schirrmacher diese Frage aufzuklären:
Offenbar setzt er auf die Überforderung der Öffentlichkeit. Anders ist sein Satz nicht zu erklären, dass er nicht wisse, was für ein Trojaner dem Chaos Computer Club zugespielt wurde. Die Wahrheit ist, dass der Code des Spionageprogramms seit dem vorvergangenen Samstag im Netz steht und die Sicherheitsbehörden wenig später wussten, worum es sich handelt. Schon diese Behauptung allein zeigt, dass der Innenminister entweder nicht weiß, wovon er redet, oder dass er ein hohes Risiko eingeht.
[...]
Dabei ist sein Vorwurf an den Chaos Computer Club, dieser habe mit seiner Enthüllung, dass der Staatstrojaner gesetzwidrig programmiert sei, nichts als „Chaos“ verbreitet, alles andere als witzig. Denn Hacker haben gezeigt, dass zumindest bei Landesbehörden die Produktion amtlicher Spionageprogramme außer Kontrolle geraten ist. Es ist skandalös genug, dass eine Firma, deren Vorläuferin wegen Bestechung von Zollbeamten verurteilt wurde, immer noch für viele Millionen Euro die Instrumente für die heikelste aller Überwachungsaufgaben herstellen darf.
[...]
Nicht weniger skandalös ist das Niveau der Software, wie mittlerweile alle Fachleute bestätigen. Bis heute ist es ein Rätsel, ob sich die Firma selbst eine Hintertür in den Code offenhielt. Völlig unklar ist auch, ob die Beamten überhaupt wussten, was man ihnen an die Hand gab - alles Aufgaben für einen Innenminister, der nicht nur das Recht, sondern auch die Freiheit zu schützen hat.
Und dann, in seinem Schlusswort, macht Schirrmacher klar das er davon ausgeht das Innenminister Friedrich schlichtweg die Unwahrheit sagt:
Wir leben in einer Zeit, in der Politiker die Unwahrheit sagen müssen, weil sie die Erwartungen von Finanzmärkten nicht beeinflussen wollen, die aber selbst nur wieder Abbilder von Algorithmen hochkomplexer Computersoftware sind. Jetzt erleben wir einen vergleichbaren Fall bei der Fundamentalfrage persönlicher Freiheit.
Quelle: Staatstrojaner: Außer Kontrolle - Politik - FAZ

Heute beschäftigt sich übrigens auch der Bundestag, genauer gesagt der Innenausschuss des Bundestages, mit dem Thema Bundestrojaner. Da können wir dann vermutlich brutalstmögliche Aufklärung erwarten, denn der Vorsitzende des Ausschusses ist Wolfgang Bosbach (CDU) der ebenfalls ein Faible für den Überwachungsstaat hat. In der Wikipedia findet sich einiges zu seinen diesbezüglichen Forderungen:
Im Kontext der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung setzte sich Bosbach für kontroverse Sicherheitsmaßnahmen ein. Im Jahr 2000 sprach sich Bosbach für eine Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus. Es könne „niemand das Recht geltend machen, unerkannt durch die Stadt zu gehen.“[3] Anfang 2010 forderte Bosbach die Einführung sogenannter Nacktscanner an deutschen Flughäfen noch für das laufende Jahr.[4] 2011 forderte Bosbach die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und der Visa-Warndatei.[5] Diese erlaubt es Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst, auf Fahrzeug- und Halterdaten zuzugreifen, den Postverkehr zu prüfen, Konto-, Telekommunikations- und Fluggastdaten abzufragen, Mobiltelefone zu orten oder Wohnungen abzuhören. Bosbach erklärte in diesem Zusammenhang „Es gibt bei den Anti-Terror-Gesetzen noch keine endgültige Einigung. Und ich kann nur raten, diese drei Sachverhalte gleichzeitig zu entscheiden. Ich fürchte, dass wir bei der Fortführung der Anti-Terror-Gesetze sonst schon wieder einen politischen Preis an die FDP zahlen müssen.“
Quelle: Wolfgang Bosbach
Und für alle die zu jung sind um die Herkunft des Begriffs "brutalstmögliche Aufklärung" zu verstehen: Mit diesem Begriff versprach Roland Koch (CDU) im Jahr 2000 die umfassende Aufklärung über illegale Parteispenden auf Schwarzkonten in Hessen, die perfiderweise als die Vermächtnisse jüdischer Nazi-Opfer deklariert waren. Wie sich später herausstellte war Koch allerdings selbst von Anfang an über diese Konten informiert gewesen...:rolleyes:
 
Update
Gestern hat sich der Bundestag ja intensiv mit dem Thema Bundestrojaner befasst, hinter verschlossenen Türen im Innenausschuss und ganz offen in einer Fragestunde, doch gerade bei der Fragestunde gab es für ein so wichtiges Thema überraschend wenig Beteiligung. Unter anderem ist Innenminister Friedrich dieser Fragestunde ferngeblieben und hat sich damit den Zorn des Stern zugezogen:
Es scheint tatsächlich so zu sein: Hans-Peter Friedrich (CSU) ist gerne Bundesinnenminister, weil ihm ein fünfstelliges Gehalt und ein sechszylindriger Dienstwagen zustehen. Dass mit der kommoden Ausstattung auch gewisse Amtspflichten verbunden sind, scheint dieser Minister, den sie in Schwaben einen Schlaule nennen würden, nicht gelten zu lassen. Anders lässt sich nicht erklären, weshalb das Schlaule Friedrich die Aktuelle Stunde des Bundestages über das brandheiße Thema "Staatstrojanern" einfach schwänzte.
Es ging bei dieser Debatte schließlich nicht um irgendeinen Pipifax. Sondern darum, ob es möglich sein darf, dass Staatsbehörden ohne Rücksicht auf Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht und Bürgerrechte die Menschen ausspähen, beschnüffeln und abhören dürfen. Ein Bundesinnenminister, dem dieses Thema nicht wichtig genug ist, um in den Bundestag zu gehen, auf den können wir Bürger verzichten, mit Abscheu und Empörung. Welche anderweitigen Terminverpflichtungen Friedrich auch immer zu seiner Entschuldigung vorbringen mag - es reicht nicht zur Rechtfertigung seiner Abwesenheit.
[...]
Vielleicht ist der CCC ja auch in der Lage, eine Art Ziviltrojaner zu produzieren. Der uns Bürgern mitteilt, warum sich der Bundesinnenminister nicht für den derzeit größten innenpolitischen Skandal zu interessieren scheint.
Quelle: Aktuelle Stunde zum Staatstrojaner: Ein Ignorant namens Hans-Peter Friedrich - Politik | STERN.DE
Im Grunde kann ich das unterschreiben, allerdings finde ich wir Bürger können vor allem auf Herrn Friedrich als Innenminister verzichten, weil dieser ganz offen erklärt hat illegale Funktionen des Trojaners seien halt notwendig und gerichtliche Anordnungen könnten aufgrund einer anderen rechtlichen Auffassung der Regierung auch ignoriert werden...:rolleyes: Jemand der sich somit ganz offen über das Grundgesetz und die Gewaltenteilung hinwegsetzt, hat sich als oberster Verfassungsschützer einfach selbst disqualifiziert! Das einzige was mich ob dieser Aussagen wundert, ist das es keinen Aufschrei aller Bürger und aller Politiker (und zwar aller Parteien) gibt.

Und wo wir gerade bei der gestrigen Sitzung des Innenauschusses waren, Fefe beschäftigt sich hier sehr intensiv mit BKA Präsident Zierckes Auftritt vor dem Ausschuss - sehr lesenswert!

Edit
Aber nicht nur die Funktionalitäten des Trojaners rücken die zuständigen Ministerien & Behörden mehr und mehr ins Zwielicht, auch die Praxis der Auftragsvergabe wird zum Politikum: Das DigiTask in der Vergangenheit durch Beamtenbestechung aufgefallen war und der ehemalige Geschäftsführer wegen Bestechung von Beamten des Zollkriminalamts zu einer Freiheits- und Geldstrafe verurteilt worden war, wurde hier ja bereits erwähnt. Auch in der gestrigen Fragestunde des Bundestags wurde das thematisiert und der Vertreter des Zollkriminalamts sagte so etwas wie "nach unserer Erkenntnis hat die heutige DigiTask Firma nur den Namen mit der damaligen Firma gemein". Doch Recherchen der Frankfurter Rundschau belegen da anderes:
Was haben die Behörden danach an der Vergabepraxis geändert? Der Verurteilte führe die Firma nicht mehr, heißt es. Er habe mit den Geschäften nichts mehr zu tun. Nach FR-Recherchen hat der Ex-Chef von DigiTask aber eine Firma, die im hessischen Haiger direkt neben DigiTask ansässig ist. Alleiniger Gesellschafter von DigiTask ist laut Handelsregister bis heute seine Ehefrau. Dies bestätigte der Anwalt von DigiTask, Winfried Seibert, auf Anfrage der FR: „Er ist mit der Hauptgesellschafterin verheiratet.“
Und wie aus dem Amtsblatt der EU hervorgeht, wurden DigiTask häufig Aufträge ohne Ausschreibung vergeben:
Auch laut Amtsblatt der EU hat sich wenig geändert: Behörden bestellen weiter bei DigiTask, oft ohne Ausschreibung, die Liste der Bestellungen ist lang. So wurde etwa ein Auftrag des bayerischen Landeskriminalamtes über eine Software-Lieferung im Wert von 247773 Euro im November 2008 „ohne Aufruf zum Wettbewerb“ vergeben. Die Begründung der Behörden: Die Leistung könne nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden, „und zwar aus technischen Gründen“.
Und jetzt kommt die Reaktion der Konkurrenz:
Wie am Mittwoch bekannt wurde, wollen Mitbewerber von DigiTask nun wegen eventueller Wettbewerbsverstöße Klage einreichen. Es gehe um „Handlungen, die gegen Gesetze verstoßen, die das Marktverhalten regeln“, sagte Dominik Boecker, Fachanwalt für IT-Recht.
Tja, wie es scheint hat der CCC da in ein richtiges Wespennest gestochen - ich werde auf jeden Fall meine strategischen Popcorn-Vorräte erweitern...:rolleyes:
Quellen:
Späh-Software: Meine Frau, der Trojaner und ich | Politik*- Frankfurter Rundschau
Innenminister sprechen über Staatstrojaner | heise Security
 
Zuletzt bearbeitet:
Und die Geschichte geht in die nächste Runde: Vor einigen Tagen hatte Kaspersky bereits gemeldet eine neuere Version des Bundestrojaners entdeckt zu haben, diesen Trojaner hat der CCC jetzt ebenfalls analysiert:
Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde jüngst eine noch fast fabrikneue Version des Staatstrojaners zugetragen. Der Vergleich zur älteren, vom CCC bereits analysierten Version mit dem aktuellen Schnüffel-Code vom Dezember 2010 förderte neue Erkenntnisse zutage. Entgegen aller Beteuerungen der Verantwortlichen kann der Trojaner weiterhin gekapert, beliebiger Code nachgeladen und auch die angeblich "revisionssichere Protokollierung" manipuliert werden.
[...]
Der CCC legte daher nun eine weitere detaillierte technische Dokumentation einer neueren Version des Staatstrojaners aus dem Jahre 2010 vor. [3] Die Aussagen von DigiTask in [10] erweisen sich anhand der im Bericht erläuterten Details als beschönigender Versuch, die rechtswidrige technische Realität zu kaschieren. Zeitgleich werden vom CCC kommentierte Disassemblate beider Trojaner-Versionen öffentlich zur Verfügung gestellt, um eine Nachvollziehbarkeit der Erkenntnisse zu gewährleisten und weitere Forschung durch Interessierte zu erleichtern. [4]
Besonders treffend finde ich dieses Fazit:
"Auch in den letzten drei Jahren waren die Behörden und ihr Dienstleister offensichtlich nicht in der Lage, einen Staatstrojaner zu entwickeln, der auch nur minimalen Anforderungen an Beweiskraft, Grundgesetzkonformität und Sicherheit gegen Manipulation erfüllt", faßte ein CCC-Sprecher die neuen Erkenntnisse zusammen. "Es steht aus prinzipiellen und konkreten Gründen auch nicht zu erwarten, daß dies in Zukunft gelingt."
Und nach ihrer Analyse des Codes bewerten sie die Aussagen des Staatssekretärs vor dem Bundestag so:
Die Befunde des neuen CCC-Berichts stehen in scharfem Kontrast zu den Behauptungen des Innenstaatssekretärs Ole Schröder, der offenbar das kürzere Streichholz gezogen hatte und dem Bundestag Rede und Antwort stehen mußte. Dort behauptete er: "Die Software wird für jeden Einzelfall entsprechend konzipiert und vorher überprüft, damit sie eben nicht mehr kann, als sie darf." [8] Die Prüfung kann ausweislich der vorgefundenen Zustände nicht sehr intensiv gewesen sein – wie sollte sie auch, ohne verfügbaren Quellcode.
Natürlich berichtet auch Fefe von der Sache und er vergleicht die Ergebnisse der Analyse mit den Aussagen von BKA Präsident Ziercke vor dem Innenausschuss des Bundestages:
Der CCC hat eine neuere Version des Staatstrojaners untersucht. Dieser neue Trojaner ist von Ende 2010 und erfüllt bis aufs i-Tüpfelchen die Aussagen von Herrn Ziercke. Wir haben die schrottige Verschlüsselung jetzt beidseitig, wir haben zusätzlich eine inkompetente Authentisierung, und der Trojaner versucht seine plumpe Backdoor jetzt noch besser zu verstecken. In meinen Augen kann damit als erwiesen gelten, dass es sich um den BKA-Trojaner handelt.
Und das bringt ihn dann zu dieser Aussage:
Meine Hoffnung war ja, dass das BKA einfach zugibt, dass das ihr Trojaner ist, damit wir jetzt nicht noch öffentlich darauf hinweisen müssen, dass die Beweislast für die gegenteilige Aussage bei ihnen liegt, und sie sich auch noch stilfrei zum schlechten Verlierer machen müssen, weil sie nicht zu ihren Fehlern stehen und zum Geständnis gezwungen werden müssen. Letztlich hatte ja der Spezialexperte Ziercke schon alle wichtigen Punkte zugegeben, das ist ja echt nur noch eine Formalie hier gerade.
Das scheint aber ein frommer Wunsch zu bleiben, denn dieses Update findet sich bei heise:
Das Bundesinnenministerium reagierte dieses Mal schnell: Die vom CCC neu analysierte Trojanerversion ist nach seinen Angaben nicht vom BKA eingesetzt worden. Auch andere Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums hätten die Version nicht verwendet, erklärte ein Ministeriumssprecher laut dpa. Dem Ministerium sind auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei unterstellt.
Ich habe ehrlich gesagt keine großen Zweifel an der Schlussfolgerung des CCC, aber wenn sich auch belegen lässt das dieser Code von Bundesbehörden eingesetzt wurde, dann ist das der Tropfen der das Fass zum überlaufen bringt! Das Regierung und Behörden die Presse und die Bürger belügen, ist heutzutage ja schon fast normal - wenn jetzt aber Staatssekretäre und hohe Beamte den Bundestag und seine Gremien belügen, dann gibt es keinen Grund mehr denen überhaupt noch irgendetwas zu glauben...X(

Quellen:
CCC | Chaos Computer Club analysiert aktuelle Version des Staatstrojaners
Fefes Blog
heise online - CCC kritisiert neue Staatstrojaner-Version

Edit
Auch die FAZ hat schon reagiert und zieht ein ähnliches Resümee wie ich:
Die Herstellerfirma DigiTask und die Politik behaupteten in den vergangenen zwei Wochen, diese Zeit genutzt zu haben, die Software an die rechtlichen Erfordernisse anzupassen.

Diese Behauptungen sind aber offensichtlich falsch.
[...]
Setzt man die neuen Erkenntnisse ins Verhältnis zu den Äußerungen der politisch Verantwortlichen, die sich bisher zu dem Vorgang äußerten, dann ergibt sich ein erschreckendes Bild: Das jüngste verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht, das Deutschland hat, verkümmert zu einem Software-Feature, das Schritt für Schritt nachgerüstet wird.
[...]
Neben der Frage nach den Grenzen des Rechts und den Möglichkeiten der Technologie bleibt noch eine dritte Frage: Wie viel Macht hat eigentlich die Politik?
Quelle: Staatstrojaner: Der Computer steht offen wie ein Scheunentor - Staatstrojaner - FAZ
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich sollte man meinen das den politisch Verantwortlichen die Enthüllungen um den Bundestrojaner peinlich genug sind, um wenigstens eine Weile die Füße still zu halten und etwas bescheidener aufzutreten. Doch ganz im Gegenteil: Schwarz-Gelb nutzte die Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) um durch die Hintertür die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Zur Erinnerung: Das Bundesverassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem:
Zur Begründung gab das Gericht an, dass das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und zudem die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien.
Doch heute verabschiedete Schwarz-Gelb die Novellierung des TKG mit ihrer Mehrheit im Bundestag, kurz zuvor hatten sie jedoch noch Änderungen vorgenommen. Bei Golem heißt es dazu:
Die heute im Bundestag verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erlaubt es, die Verkehrsdaten der Nutzer zeitlich unbegrenzt aufzuzeichnen. Die Ermittlungsbehörden haben darauf Zugriff.
Das ist schon ein ziemlicher Hammer. Doch auch das ist noch nicht alles, so hat Hans-Peter Uhl (CSU) gerade laut darüber nachgedacht Mitarbeiter von DigiTask in den Staatsdienst zu übernehmen. Die Firma DigiTask hat sich ja als Urheber des Staatstrojaners entpuppt - also jenes Codes der vom CCC als verfassungswidrig entlarvt wurde und über den verschiedenste Experten sagen das er gravierende handwerkliche Mängel aufweist. So gesehen hat DigiTask also illegale, minderwertige Software abgeliefert - dafür haben sie aber eine vielsagende Vergangenheit in Punkto Korruption und Beamtenbestechung. Bei Uhl klingt das natürlich ganz anders:
„Der Bund braucht immer gute Leute“, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung.
Nach den Enthüllungen des CCC und der schockierenden Erkenntnis das die Behörden nicht einmal den Quellcode der eingesetzten Schnüffel-Software kennen, wurde ja die Forderung laut die Trojaner künftig in Eigenregie zu produzieren. Für DigiTask, die in den vergangenen Jahren Millionenbeträge durch Regierungsaufträge verdient haben, würde das wohl empfindliche Einbußen bedeuten. Doch hier zeigt sich wieder einmal das geradezu herzliche Verhältnis zwischen Wirtschaft, Behörden & Politik:
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hält es für denkbar, Mitarbeiter der Firma DigiTask in den Dienst des Bundes zu übernehmen und sie Staatstrojaner künftig unter staatlicher Aufsicht herstellen zu lassen.
[...]
„Wenn man die bekommen kann, habe ich nichts dagegen. Ich vermute aber, dass sie jetzt mehr verdienen, als sie beim Bund bekommen können.“
Wer bei solchen Meldungen jetzt denkt er ist im falschen Film, dem sei versichert es geht noch schlimmer: In einem Beitrag für gulli.com analysiert Jörg Tauss sehr detailliert wie das Netzwerk aus Politik, Wirtschaft und Forschung funktioniert. Der Artikel ist wirklich lesenswert, doch für die lesefaulen hier einmal ein paar Highlights:
Hans-Peter Uhl sagte am 19. Oktober im Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Thema Staatstrojaner: „Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr kontrolliert, sehr sorgfältig, sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgeht – und so soll es auch sein. Das heißt es wäre schlimm wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub. Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.
Diese im Nachhinein aus dem Protokoll des Deutschen Bundestages getilgten Versprecher des Innenpolitischen Sprechers von CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Peter Uhl, haben mehr als nur einen wahren Kern. Sie stellen eher als Versprecher eine Freudsche Fehlleistung der freien Rede des Law-& Order-Bayerns dar.
[...]
In kaum einem Bereich sind Bedarfsträger wie das Bundeskriminalamt (BKA) mit politisch Agierenden aus Legislative und Exekutive stärker mit Industrie und Forschung personell und wirtschaftlich verwoben als in der Inneren Sicherheit . Da stellt sich einem schon häufiger die Frage, wer regiert - in Deutschland wie auch in der EU.
Redet er vom Bundeskriminalamt, pflegt Uhl, der gerade als Parlamentarier ein Überwacher der Überwacher sein müsste, stets vom „WIR“ zu sprechen. Man geniert sich neben bei bemerkt auch gar nicht, diese Verfilzung nach außen hin darzustellen, wie dies auf dem obigen Schaubild so transparent wie unverfroren seitens der german european security association e.V. (GESA) dargestellt wird.
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender dieser Vereinigung ist Dr. Hans-Peter Uhl, Innenpolitischer Sprecher der Union im Bundestag. Es lohnt sich also, sich mit diesem Verein und der „Sicherheitsszene“ nebst deren Klüngel einmal näher zu beschäftigen. Man erinnert sich da natürlich auch gerne an „Mr. Biometrie“ Otto Schily, der mit der Sicherheitsbranche gleichfalls auch persönlich aufs Engste verbunden war.
[...]
Was sich unter dem Deckmantel des Schutzes des Wertesystems verbirgt, ist wohl nichts als die Absicht, dem Netzwerk aus Industrie und Forschung Fördermittel und Aufträge zuzuschanzen. Etwas deutlicher wird dies im Vereinsanliegen ausgesprochen, „die Interessen Deutschlands zu formulieren und in den europäischen Dialog einzubringen sowie die deutsche Seite frühzeitig von europäischen Prozessen in Kenntnis zu setzen.
[...]
Dazu zählt zum Beispiel das Bundeskriminalamt, das als Teil der Exekutive von Uhl und Kollegen eigentlich kontrolliert werden sollte. Und dazu zählt aus dem Bereich der Forschung das Fraunhofer Institut mit dessen industrienaher Auftragsforschung.
[...]
Auf Deutsch: Eine industrienahe Wissenschaftsorganisation sitzt zugleich vorsitzend in den Gremien, aufgrund deren Empfehlungen sie letztlich auch auf staatliche und industrielle Forschungsmittel hoffen darf. So ist es auch erklärlich, warum neben einigen CDUlern und FDP -Leuten im Zirkel auch der SPD-Mann Norbert Glante mitspielen darf.
[...]
Geschäftsführer des „selbstlosen Vereins“ ist seit 2007 Christoph Stroschein. Der Berufslobbyist arbeitet nach eigenem Bekunden für die „öffentliche Hand, die Industrie, die Forschung“ als „politischer Berater“. Das ist nicht übertrieben. Der viel beschäftigte Mann ist nebenbei unter anderem noch stellvertretender Vorsitzender im Fachbeirat der DIN-Koordinierungsstelle Sicherheitswirtschaft (KoSi), stellvertretender Vorsitzender im Fachbeirat der DIN-Koordinierungsstelle IT-Sicherheit in der Normung (KITS), gehört dem Beratungsgremium des Bundeswirtschafts- und Technologieministeriums zur „industriepolitischen Strategie für die zivile Sicherheitswirtschaft“ an, und sitzt, wiederum als Beirat, im Fraunhofer „Program Committee Future Security“ sowie beim Fraunhofer-Innovationscluster „Sichere Identität“ etc. etc. Dies ist also das Umfeld, in dem sich Uhl und die weiteren nationalen und europäischen Abgeordneten tummeln, die über unsere Forschungsprogramme entscheiden.
[...]
Überwiegend finden sich im Gremium aber Firmenvertreter, für die solche Beträge eher Peanuts darstellen. So sind dort wiederum Bosch, die Rüstungsschmiede Diehl, Bruker, Smith Heimann (das ist ein Hersteller eines Nacktscanner-Gerätes), SAP, Siemens etc. neben den Vertretern der Behöden. Letztere beispielsweise in Gestalt des BKA-Vizepräsidenten Prof. Dr. Jürgen Stock.
Es ist eben praktisch, mit seinem Nacktscannerhersteller aus Wiesbaden gemeinsam in einem „wissenschaftlichen Gremium“ zu sitzen. Apropos: Während der Körperscanner-Euphorie war auch hier wieder Uhl vorne dran: In Zeiten des Massentourismus könne man auf Körperscanner nicht verzichten, „um Terroristen aus dem Strom der Fluggäste schnell herauszufischen“.
[...]
Hinzu kommt, dass die „gemeinnützige“ GESA in Berlin einigermaßen exklusiv am Platz der Republik 1, 11011 Berlin residiert. Falls jemandem diese Adresse irgendwie bekannt vorkommt: Richtig. Sitz des Vereins ist der Deutsche Bundestag selbst, konkret das vom Steuerzahler finanzierte dortige Europaabgeordnetenbüro des GESA-Vorstands Dr. Christian Ehler.
Die Sicherheits-Lobbyisten von Nacktscanner & Co. müssen sich also gar nicht mehr erst die Mühe machen, ins Parlament zu gehen. Sie haben dort bereits ihr Büro und unter anderen ihren Uhl. Kein Wunder, dass der Mann auf die Idee kommt, das Land werde von Sicherheitsbeamten regiert.
Irgendwie fragt man sich da schon wo wir hier eigenlich leben, oder? Ist DE nun ein Rechtsstaat, eine Bananenrepublik oder eine Diktatur? Mir fällt dazu jedenfalls nur, frei nach Max Liebermann, ein: Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte...X(

Quellen:
TKG-Novelle: Unbegrenzte Speicherung der Verkehrsdaten durch neues Gesetz - Golem.de
DigiTask-Mitarbeiter knftig unter staatlicher Aufsicht? - mz-web.de
heise online - Kriminalbeamte fordern Verstärkung am digitalen Tatort
gulli.com - news - view - Die Strippenzieher: Wenn zusammen kommt, was nicht zusammen gehört
 
Update
Aus der öffentlichen Wahrnehmung ist das Thema ja weitgehend verschwunden, aber zumindest die Partei Die Linke scheint nicht gewillt zu sein nach dem Skandal um den Bundestrojaner einfach zur Tagesordnung überzugehen. Für die eher Vergesslichen sei noch einmal daran erinnert, dass nicht die blosse Existenz des Bundestrojaners der Skandal war, den die sogenannte Quellen-TKÜ ist den Sicherheitsbehörden ausdrücklich gestattet worden, der Skandal liegt darin das die eingesetzte Software weit mehr kann, als die Gerichte erlaubt haben und somit über illegale Funktionen verfügt. Dazu kommt das einige Behörden auch bei der Anwendung des Trojaners gegen Auflagen und gerichtliche Entscheidungen verstoßen haben, denn eigentlich war z. B. der Bundestrojaner nur für den Einsatz gegen gefährliche Bedrohungen der Gesellschaft wie den Terrorismus gedacht war und zum anderen hatten Gerichte zum Beispiel das anfertigen von Screenshots verboten - was einfach ignoriert wurde.
In meinen Augen ebenfalls skandalös war die Art und Weise wie die zuständigen Behörden und Ministerien, allen voran Bundesinnenminister Friedrich, mit der Enthüllung umgegangen sind: Zuerst haben sie geleugnet die Software zu kennen (was sich schliesslich als infame Lüge entpuppte), dann haben sie zugeben das sie die Software nutzen, aber bestritten das sie illegale Funktionen hätte und zuguterletzt haben sie eingeräumt das die Software mehr kann als erlaubt, aber das diese Funktionen eben notwendig seien. Und dann kam das übliche: Man täuschte Unwissenheit vor, gelobte Besserung und versprach Aufklärung. Passiert ist aber nichts. Und das, entgegen den Beteuerungen des Innenministers, nichts passiert ist, entlarvt eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag:
Die Linkspartei wollte es deshalb genauer wissen - und stellte am 25. Oktober eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung: 64 Fragen zum Einsatz staatlicher Schnüffelprogramme. Die 33 Seiten lange Antwort liegt SPIEGEL ONLINE vorab vor. Schon die erste Antwort legt die Vermutung nahe, die Bundesregierung wolle es lieber gar nicht so genau wissen, was in den Ländern vor sich geht: Man verfüge über keine eigenen Erkenntnisse darüber, ob Behörden der Länder die vom CCC untersuchte Software eingesetzt hätten, heißt es.
Wie bitte? Etliche Wochen nach der Enthüllung durch den CCC hat man angeblich noch nicht einmal Erkenntnisse wer die illegale Software eingesetzt hat? Man hat also angeblich nicht einmal angefragt welche Ämter und Behörden illegale Software verwendet und somit gegen geltendes Recht und die strengen Auflagen für die Quellen-TKÜ verstoßen haben - ist das die von Innenminister Friedrich versprochene lückenlose und totale Aufklärung?
Weite Teile der Antworten auf die Anfrage der Linkefraktion wurden übrigens als geheim eingestuft, was bedeutet das die Linken nicht über diese Inhalte reden dürfen. CCC-Sprecher Engling kommentiert das recht passend:
CCC-Sprecher Engling will das nicht gelten lassen. "Wenn die Fragen konkret werden, verweist die Regierung auf vorgebliche Geheimhaltungsinteressen und verwehrt damit der Öffentlichkeit und dem Parlament eine wirksame Kontrolle der Polizeibehörden und Geheimdienste." Er vermutet nicht nur die Sicherheitsinteressen des Staates dahinter: "Nur ungern will man zugeben, dass man sich ein teures und doch so amateurhaftes Programm hat andrehen lassen."
Teuer und amateurhaft? Hier sei daran erinnert das nicht nur der CCC, sondern auch die verschiedensten Sicherheitsexperten sich extrem abfällig über die Qualität des Codes geäußert haben. Und das DigiTask, eine einschlägige Vergangenheit als eine Firma hat, die lieber Geld zur Bestechung von Beamten, als zur Qualitätssicherung in die Hand nimmt. Trotzdem scheinen unsere Sicherheitsbehörden ein Faible für diese Firma zu haben:
Die Firma DigiTask bekam vom Bundeskriminalamt für eine "jährliche Generallizenz" rund 200.000 Euro, neun Maßnahmen und ein Test kosteten rund 94.000 Euro extra.
[...]
Das Zollfahndungsamt gab in sieben Fällen für DigiTask-Trojaner rund 119.000 Euro aus, die Firma ERA IT Solutions bekam für drei Maßnahmen im Jahr 2007 rund 30.000 Euro.
Als Fazit bleibt nur die Erkenntnis, dass es sich bei dem Versprechen Innenminister Friedrichs über lückenlose und totale Aufklärung, ebenso um ein Lüge handelte, wie bei seiner Aussage er habe keine Ahnung was der CCC da analysiert habe...X(

Quellen & mehr zum Thema:
Staatstrojaner: Experten werfen Bundesregierung*Vertuschung vor - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
heise online - BKA hat in sieben Fällen Online-Durchsuchungen durchgeführt
Staatstrojaner: Privater "Vermögenswert" wiegt mehr als Grundrechte | Telepolis
 
Die FAZ hat Constanze Kurz Gelegenheit gegeben sich zum Thema Bundestrojaner im allgemeinen und zu der Antwort des Innenministeriums auf die parlamentarische Anfrage im besonderen zu Wort zu melden. Der Artikel ist recht lesenswert, hier mal ein paar Highlights:
Zu Beginn der Diskussionen um polizeiliche Computerspionage im Jahr 2007 besänftigte der BKA-Präsident Jörg Ziercke die Öffentlichkeit mit klaren Aussagen zum Vorgehen bei der Rechnerinfiltration: Jede Software werde ein sorgfältig geprüftes Unikat sein, vor allem aber würde der Quellcode aus Gründen der Beweissicherung dem zuständigen Richter vorgelegt werden. Falsches Beweismaterial auf einem betroffenen Rechner zu deponieren, würde so erschwert.
Woran man sieht das es mit den Versprechen der Chefs der Sicherheitsbehörden nicht weiter her ist, als mit den Versprechen von Innenministern - denn das die Behörden keinen Einblick in den Quellcode bekamen und sich auf reine Anwendungstests beschränkten, haben die Verantwortlichen längst eingestanden. Soviel also zu den Versprechen Zierckes aus dem Jahr 2007.
Um das noch einmal ganz klar festzuhalten: Ziercke versprach sorgfältig geprüfte Unikate würden eingesetzt und der Quellcode würde den Richtern vorgelegt, so das es unmöglich wird falsches Beweismaterial zu deponieren. Und die Realität? Nicht einmal die "Prüfer" durften in den Quellcode gucken, erst recht bekam kein einziger Richter Einblick und die Analyse des CCC hat bewiesen das die Software über eine Nachladefunktion verfügte, mit der problemlos gefälschte Beweise deponiert werden können...:rolleyes:
Zum Thema Quellcode ließ das Innenministerium gerade erst, bezüglich der Anfrage der Linken, verlauten in der Privatwirtschaft sei es eben "unüblich Einblick in den Quellcode zu gewähren".
Dazu sagt Constanze Kurz:
Der Chef des LKA Bayern deutete bereits bei einem Fachgespräch diese Woche im Landtag in München an, dass der Lieferant Digitask signalisiert habe, den Quelltext herauszugeben.
Wie sinnvoll reine Anwendungstests sind und wie vielsagend eine "genaue Analyse" ohne den Quellcode ist, hat Fefe in den letzten Wochen immer wieder erklärt, doch auch Constanze Kurz hat ein anschauliches Bild dafür:
Aber die Aussagekraft eines solchen Tests ist so groß, als würde man bei einer Prüfung der Inhaltsstoffe und der Verträglichkeit von Babynahrung außen auf das Glas schauen.
Soviel also zu dem Versprechen Zierckes. Und Innenminister Friedrich? Der hat in dieser Angelegenheit schon gelogen ("Ich weiß nicht was der CCC da analysiert hat") und auch viel versprochen und letztendlich entpuppten sich auch seine Versprechen als Lügen - z. B. dieses:
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich beteuerte anfangs, es gebe keine Hinweise, dass die zum Bundesinnenministerium gehörenden Behörden die nun nicht mehr ganz so geheime Software anwenden würden. Nun jedoch zeigt sich durch die Antwort auf die parlamentarische Anfrage, dass BKA und Bundespolizei sowie der dem Finanzministerium unterstellte Zollfahndungsdienst ebenfalls Kunden von Digitask sind. Doch auch in diesen Behörden kennt niemand den Quellcode.
Was von seinem Versprechen die Angelegenheit "lückenlos & total" aufzuklären zu halten war, habe ich ich ja bereits im letzten Beitrag dargelegt. Wie kommt es das der Typ immer weiter lügen darf, ohne das man seinen Rücktritt fordert?

Und während die Sicherheitbehörden also den Bundestrojaner, der vorallem zur Terrorismusbekämpfung gedacht war, benutzten um Aspirin-Schmuggler auzuspionieren, haben echte Terroristen sich unbemerkt und unbehelligt quer durch die Republik gemordet. Aber keine Sorge - auch in dieser Angelegenheit wird Innenminister Friedrich für lückenlose & totale Aufklärung sorgen. Versprochen...:rolleyes:

Quelle: Staatstrojaner und die Folgen: Grenzübergreifende Kungelrunde - Aus dem Maschinenraum - FAZ
 
Zuletzt bearbeitet:
Und während die Sicherheitbehörden also den Bundestrojaner, der vorallem zur Terrorismusbekämpfung gedacht war, benutzten um Aspirin-Schmuggler auzuspionieren, haben echte Terroristen sich unbemerkt und unbehelligt quer durch die Republik gemordet. Aber keine Sorge - auch in dieser Angelegenheit wird Innenminister Friedrich für lückenlose & totale Aufklärung sorgen. Versprochen...:rolleyes:
1. Bundestrojaner ist jünger
2. Um mit dem Bundestrojaner ermitteln zu können, braucht es überhaupt ersteinmal Verdächtige
3. Hätten wir doch nur die Vorratsdatenspeicherung für 10 Jahre, vor 10 Jahren eingeführt, dann wäre eine Aufklärung überhaupt kein Problem...
 
Die Schnüffelwut der Behörden nimmt immer orwellschere Ausmaße an, jetzt mehren sich die Meldungen darüber das Schwarz-Geld dem Bundestag eine Gesetzesänderung vorgelegt hat, die den Luftraum über DE für Überwachungsdrohnen freigeben soll:
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vorgelegt, der vor allem die EU-Richtlinie 2009/2012/EG über Flughafenentgelte umsetzen soll.
Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine eher unscheinbare Ergänzung von § 1 Abs. 2 LuftVG, die beinhaltet, dass nunmehr als Luftfahrzeuge auch unbemannte Fluggeräte gelten, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Es handelt sich hierbei um die Zulassung sog. Drohnen bzw. sog. UAS (Unmanned Aerial Systems) im internationalen Sprachgebrauch.
Wenn man die Gesetzesbegründung liest, ist beim Einsatzzweck u.a. von Umwelt- und Verkehrsüberwachung die Rede und ganz allgemein von polizeilicher Gefahrenabwehr.
Quelle: Internet-Law » Bundesregierung will Drohnen zulassen

Gestern standen wir an der Grenze zum Überwachungsstaat - heute sind wir einen großen Schritt weiter...:rolleyes: Und wir nähern uns endlich der Verwirklichung von INDECT und das bedeutet, dass BigBrother uns in Zukunft wirklich immer und überall beobachten und verfolgen kann...8o
 
Wenn ich die ganze Tragweite der Postings über mir mal durchblicke fällt mir eigentlich nur folgendes ein:

1) War das alles, in anderer Form, nicht im dritten Reich genauso und begrüßen wir uns demnächst wieder mit einem einheitlichen Gruß?

2) Wäre es nicht angebracht die Handbremse zu ziehen und mit Traktoren, Fackeln und Mistgabel bis nach berlin zu wandern und die Bestie zu ermorden?
 
1) War das alles, in anderer Form, nicht im dritten Reich genauso und begrüßen wir uns demnächst wieder mit einem einheitlichen Gruß?

2) Wäre es nicht angebracht die Handbremse zu ziehen und mit Traktoren, Fackeln und Mistgabel bis nach berlin zu wandern und die Bestie zu ermorden?

Wenn ich diese ewige Leier vom Nazi-Scheiss mal weglasse, erscheint der zweite Punkt unter gewissen Gesichtspunkten gar nicht so uninteressant.
Schauen wir mal genauer hin:

Es begab sich in den 60ern, im Rahmen einer Notstandsgesetzgebung, das man sich auf eben diese Nazis und andere totalitäre Schurken besinnte und das Recht auf Freiheit nochmal Verfassungsrechtlich nochmals sehr deutlich untermauerte.

Im Art 20 GG heisst es:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.




Wenn man sich Abs. 3 genauer ansieht, faellt so manchem vielleicht auf, das es einige Politiker mit unserer Verfassung nicht mehr ganz so ernst nehmen und erst die letzte Bastion - die Verfassungsschuetzer - diesen Leuten einhalt gebietet.

Spannend ist der weniger bekannte Abs. 4, denn der meint:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Auf den ersten Anschein man das so manchen Fan des schwarzen Blogs zu Jubelschreien verleiten und so manch anderen ungestümen Gruppierungen die langersehnte Legitimation zu sein, endlich "mit Fackeln und Mistforken nach Berlin zu marschieren" (ungeachtet der Tatsache das es *vermutlich* an Alternativen mangelt).

Also: Der Staat erlaubt seinen Bürgern den Widerstand, wenn jemand aun unserem GG schraubt und unsere Rechte mopsen will.

Leider gibts aber hier (ich nenne die mal so) gewisse Nexusbedingungen:
Zunächst darf man nur Widerstand leisten, wenn jemand versucht an Art 1 oder Art 20 zu schrauben (grmpf, das hat bisher ja nichtmal Schäuble versucht). Ausserdem wurde Abs 4 in Art 20 ja noch ergänzt durch "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".

Damit ist nicht zuletzt das verbriefte Recht gemeint, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, eine nicht so ueble Alternative zu Mistforken. Das regelt dann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in einem seiner Absätze:

(1) Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel GG > Der Bund und die Länder">20 Abs. 4, Artikel GG > Der Bund und die Länder">33, GG > Der Bundestag">38, GG > Die Rechtsprechung">101, GG > Die Rechtsprechung">103 und GG > Die Rechtsprechung">104 des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben.
(2) Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.
(3) Das Recht, eine Verfassungsbeschwerde an das Landesverfassungsgericht nach dem Recht der Landesverfassung zu erheben, bleibt unberührt.

Da kann man sich ja dann mal durchwuehlen.

Aber um in Übung zu kommen, kann man ja erstmal einfach demonstrieren gehen :)
 
Chromatin hat gesagt.:
Wenn man sich Abs. 3 genauer ansieht, faellt so manchem vielleicht auf, das es einige Politiker mit unserer Verfassung nicht mehr ganz so ernst nehmen und erst die letzte Bastion - die Verfassungsschuetzer - diesen Leuten einhalt gebietet.
Ich denke Du meinst in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht das regelmäßig die verfassungswidrigen Gesetze der Regierung kassiert, oder? Denn das der Verfassungsschutz eine der Institutionen ist, vor der man unsere Verfassung schützen muss, zeigt der eine oder andere Beitrag in diesem Thread ja recht deutlich...;) Ansonsten: FullACK.
 
Mittlerweile findet sich auch bei heise etwas zur Änderung des Luftfahrtgesetzes:
In der vergangenen Woche beschloss der Bundestag (PDF-Datei) ohne weitere Diskussion eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes in die Ausschüsse zu geben, das UAS den bislang definierten 11 Klassen von Luftfahrzeugen gleichstellt, zu denen Flugmodelle und Geräte gehören, die 30 Meter über Grund betrieben werden können.
[...]
Während Systeme mit einem Startgewicht über 150 Kilo ohnehin der Zertifizierung und Zulassung durch die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterliegen, wird mit dem neuen Luftverkehrsgesetz vor allem der Klasse der Drohnen Rechnung getragen, deren Startgewicht zwischen 35 Kilo und 150 Kilo liegt. Noch leichtere Systeme wie etwa die Quadcopter zur Beobachtung von Passanten werden bislang als Flugmodelle eingeschätzt, können jetzt aber nach erfolgter Musterzulassung und Zertifizierung als UAS in den Einsatz gehen. Im Bereich bis 35 Kilo gibt es jedoch auch Überwachungssysteme, die in der Regel mit besonderen Auflagen fliegen.
Quelle: heise online - 2012: das Jahr, in dem die dicken Drohnen kommen

Und hier noch ein lesenwerter Artikel zum Thema INDECT, der vor allem interessante Statements von Datenschützern & EU-Parlamentariern enthält - hier einmal drei Highlights:
Alexander Alvaro (FDP), EU-Parlamentarier
„Wenn öffentliche Kameras im öffentlichen Raum zusammengeschaltet werden, gleichzeitig Internetseiten durchforstet werden, gleichzeitig möglicherweise Drohnen über den Köpfen der Menschen kreisen, da sind Willkür Tür und Tor geöffnet. INDECT macht mir deswegen Sorgen, weil es ein enorm hohes Potential einer Grundrechtsgefährdung hat, nämlich die Privatsphäre."
[...]
Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter
„Ich bin über die Details der Forschungsprojekte nicht informiert, unsere Versuche dort genauere Informationen zu erlangen, sind leider nicht sonderlich erfolgreich gewesen."
[...]
Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtswissenschaftler, Goethe-Universität Frankfurt/M.
„Diese Systeme gehen in den Alltag hinein, sie werden denjenigen treffen, diese Überwachungssysteme, der seinen Kaffee kauft, der ein Brötchen kauft und der einen Schlüssel fallen lässt. Das sind wir alle, wir alle geraten durch diesen Sicherheitswahn in die Situation, verdächtig zu sein. Das Menschenbild des Tatverdachtes ist kein Menschenbild der Demokratie."
Quelle: Steuergelder für den Überwachungsstaat - Projekt
 
Update
Es ist nun beinahe ein Jahr her, dass die Enthüllungen des CCC über den sogenannten Bundestrojaner die Republik erschütterten. Und wenn wir zu Beginn der Trojaner-Affäre noch nicht mit absoluter Sicherheit wussten ob der CCC wirklich einen staatlichen Trojaner analysiert hat, so wissen wir das mittlerweile nicht nur ganz genau - wir kennen sogar den Urheber der Schnüffelsoftware: Die skandalumwitterte Firma DigiTask.
Trotzdem sind auch nach all den Monaten immer noch viele Fragen offen, daher haben viele Menschen gespannt auf die Ergebnisse der Untersuchung durch den Datenschutz-Beauftragten Peter Schaar gewartet. Schon zu Beginn des Jahres hatte Schaar sich in ersten Einschätzungen sehr kritisch über den Trojaner geäußert:
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die von Bundesbehörden eingesetzte Staatstrojaner-Software für rechtswidrig. Weder die Strafprozessordnung noch das Zollfahndungsgesetz stellten eine "hinreichende Rechtsgrundlage" für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) dar, heißt es in einem am Freitag im Internet aufgetauchten Prüfbericht.
[...]
Die eingesetzte Software ermögliche es nicht, "die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffenden Inhalte" abgehörter Gespräche gezielt zu löschen. Damit sei dieser vom Bundesverfassungsgericht "in ständiger Rechtsprechung entwickelte Schutz" missachtet worden.
Quelle: Schaar hält Bundestrojaner für rechtswidrig | WAZ.de

Mittlerweile hat Peter Schaar seine Untersuchung abgeschlossen und hält an seiner Kritik fest, wie aus einem Brief Schaars an den Innenausschuss des Bundestages hervorgeht. Hier mal ein paar Auszüge:
Nach wie vor erachte ich die bisherige Funktion zur Löschung kernbereichsrelevanter
Inhalte für unzureichend.
So können die unzureichenden Differenzierungsmöglichkeiten
hinsichtlich der zu löschenden Inhalte dazu führen, dass vorsorg
lich bestimmte, zur Wahrung des Kernbereichsschutzes zu löschende Inhalte
weiterhin vorgehalten werden. Andererseits könnte auch dann, wenn diese Funktion
dazu führt, dass ggf. "zuviel" Daten gelöscht werden, dies - etwa im Falle entlastender
Beweise - Nachteile für den Betroffenen zur Folge haben.
[...]
In meinem Prüfbericht hatte ich meine Absicht angekündigt, den Quellecode der
. Software einzusehen. Diese Absicht kann ich nicht umsetzen, da ich keinen Zugang
zum Quellecode der Software erreichen konnte.
[...]
Bereits während des ersten Beratungs- und Kontrollbesuchs im Bundeskriminalamt
wurde mir mitgeteilt. dass der Quelleode der Software dort nicht vorliegt

[...]
Das Bundeskriminalamt hat sich auf meine Bitte hin
bemüht, die Einsichtnahme in den Quellecode zu ermöglichen. Es teilte mir jedoch
mit, dass die Firma DigiTask GmbH die Einsichtnahme in den Quelleode nur unter
der Voraussetzung ermöglichen werde, dass der Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichne.

Darüber hinaus werde die Firma zum Ausgleich der entstehenden Kosten
Ansprüche auf Kostenerstattung geltend machen. Der Tagessatz für "ConsultingDienstleistungen"
betrage 1.200,00 EUR pro Tag und Mitarbeiter zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.

[...]
Die von mir
vorgeschlagenen Termine waren seitens der DigiTask GmbH nicht realisierbar.

[...]
Daher bleibt mir lediglich festzustellen , dass der Quellcode nicht dokumentiert ist
und vom BKA für eine datenschutzrechtliche Kontrolle nicht bereitgestellt werden
kann .
Zwar ist anzuerkennen, dass sich das Bundeskriminalamt aktuell bemüht
hat, den Hersteller hierzu zu bewegen. Letztlich hätte dies aber bereits bei der Bestellung
der Software in den Verträgen mit dem Hersteller geregelt werden müssen
, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Gewährleistung der externen Datenschutzkontrolle
durch den BfDl, sondern auch , damit das BKA seinen Obliegenheiten
als verantwortliche Stelle hätte nachkommen können.


Daher ist es mir im Ergebnis nicht möglich , den Quellcode zur datenschutzrechtlichen
Kontrolle zu sichten.
Der ganze Brief ist auf der Seite des CCC als PDF sowohl einseh- als auch downloadbar.
Natürlich hat der CCC den Brief auch bereits kommentiert:
Für den Bericht hätte Peter Schaar naturgemäß Einsicht in den Quellcode nehmen müssen. Die Trojaner-Herstellerfirma Digitask erdreistete sich jedoch, dem Bundesdatenschutzbeauftragten nur dann Einsicht zu gewähren, sofern er eine Vereinbarung zum Stillschweigen unterzeichnen sowie 1.200 Euro pro Prüfungstag als "Beratungsdienstleistung" bezahlen würde. Schaar lehnte mit Verweis auf seine Pflichten als staatlicher Kontrolleur selbstverständlich ab.
Damit wurde eine unabhängige Beurteilung durch den Datenschutzbeauftragten faktisch verhindert. Hier zeigt sich das Erpressungspotential durch das Outsourcen von hoheitlichen Aufgaben an private, keiner effektiven Kontrolle unterliegenden Firmen.
Quellen & mehr zum Thema:
Schaar hält Bundestrojaner für rechtswidrig | WAZ.de
CCC | Staatstrojaner-Überprüfung durch Schaar abgeschlossen
Staatstrojaner: Schaar konnte Quellcode nicht prüfen, hält an Kritik fest | heise Security
 
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