Hausdurchsuchung

Original von Buzi
Habe ich da absolut keine möglichkeid an den Product Key zu kommen ?(

Nein, hast du nicht. Du hättest dir den vor der Beschlagnahmung abschreiben oder abmachen müssen. Das wiederum wäre dein gutes Recht gewesen. Genauso wie man von Daten eine Kopie behalten/machen darf, die man für seine Arbeit benötigt.
 
Nein, hast du nicht. Du hättest dir den vor der Beschlagnahmung abschreiben oder abmachen müssen. Das wiederum wäre dein gutes Recht gewesen. Genauso wie man von Daten eine Kopie behalten/machen darf, die man für seine Arbeit benötigt.


Da hast du wohl recht
 
Warum wird eg. der ganze PC mitgenommen und nicht nur die Festplatte(n)?
Ich mein, was haben die davon dass sie mir (zumindet in meinem Fall und wahrscheinlich auch bei vielen anderen) damit zum einen Arbeitsrechner zum anderen Lernmöglichkeit für die Schule wegnehmen?
 
Einfach in deine Windows CD SP3 einbinden dann kannste das ohne die eingeabe der Nummer installieren. Nach 30Tagen müsstest du das dann aber nochmal machen oder Lizenzcode eingeben ;)
 
Original von AcoQ
Warum wird eg. der ganze PC mitgenommen und nicht nur die Festplatte(n)?
Ich mein, was haben die davon dass sie mir (zumindet in meinem Fall und wahrscheinlich auch bei vielen anderen) damit zum einen Arbeitsrechner zum anderen Lernmöglichkeit für die Schule wegnehmen?

Da scheinbar bei der Durchsuchung der Durchsuchungsbeschluss nicht gelesen wurde, wo festgehalten ist, welche Gegenstände beschlagnahmt werden sollen. Im seltensten Fall steht dort was von ganzen Computern, sondern lediglich von Datenträger. Baut man diese unter den Augen der Beamten aus und übergibt diese freiwillig, dürfen die eigentlichen Rechner nicht beschlagnahmt werden (wichtig: auf formelle Beschlagnahmung bestehen, damit sie in das Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände aufgenommen werden müssen).

Daher bei einer Hausdurchsuchung:
1. Durchsuchungsbeschluss verlangen und in Ruhe durchlesen, nicht einfach nur unter die Nase halten lassen (Achtung: die Durchsuchung darf schon beginnen, bevor man den gelesen hat, daher ein Auge auf die Beamten haben)
2. sämtliche Gegenstände die rausgeschafft werden aufschreiben, man hat das Recht bei der Durchsuchung anwesend zu sein
3. Dienstnummern, Namen und Dienststellen der anwesenden Beamten notieren
4. nichts freiwillig übergeben, sondern immer auf formelle Beschlagnahmung bestehen
5. Fresse halten gegenüber den Beamten, nette Gespräche mit Beamten gibt es bei einer Durchsuchung nicht
6. Anwalt informieren, ggf. über den Notdienst; Notdienstnummern gibt es unter -> http://www.ag-strafrecht.de/ <- der Anruf darf ohne Anwesenheit von Beamten erfolgen, ggf. darf ein Beamter die Nummer wählen um sicherzustellen, dass wirklich der Anwalt und nicht Bekannte angerufen werden.
7. alles penibel aufschreiben, wenn Beamte diese Rechte einschränken wollen oder "unnötige Härte" einsetzen und auch zu stattfinden Gesprächen Notizen machen
 
hat man nicht sogar das Recht auf einen Zeugen? Dass man also - bevor die Durchsuchung beginnt - noch jemanden her holen kann, der mit aufpasst, was alles raus geholt wird? So zwecks Schutz vor Willkür der Beamten und so.... dass also noch jemand durchliest, was alles durchsucht werden darf und darauf achtet, dass die "netten" Leute nirgends sonst stöbern....
 
Nein, hat man nicht. Nicht einmal der Anwalt hat ein Anwesenheitsrecht. Wenn ein Anwalt vor Ort ist, kann dieser maximal aufpassen, dass man nichts falsches sagt oder sich nicht zu Aussagen hinreissen lässt. Er ist in dieser Situation also eher ein Seelsorger.
 
Nein, hat man nicht. Nicht einmal der Anwalt hat ein Anwesenheitsrecht.

Man hat sehr wohl ein Recht auf Zeugen und das kann auch ein Rechtsanwalt sein.
Der kann die Durchsuchung zwar nicht verhindern, aber zumindest dafuer sorgen das auch die Beamten sich an die Regeln halten und man im Zweifel Dinge tun kann, von denen man vorher nichts wusste (ZB ist das durchsuchen von Papieren einem Polizisten untersagt und bei Mitnahme muessen sie offensichtlich versiegelt werden. Lauter Kleinigkeiten die hilfreich sein koennten).
 
Trotz allem hat er kein allgemeingültiges Anwesenheitsrecht. Die Beamten können also z.B. Räume durchsuchen und ihm die Anwesenheit dabei verweigern. Anwesenheitsrecht hat nur der Beschuldigte bzw. die Rechtsvertreter, wenn der Beschuldigte ein Unternehmen oder ein Verein ist.
 
Da scheinen sich die Herren Anwälte ja nicht ganz einig zu sein. Ich hab hier z.B. auch einen Artikel, der sich mit den Aussagen meines Anwalts deckt: http://www.anwaltskanzlei-online.de/cms/front_content.php?idart=643

Darin heisst es u.a.
Allerdings sind die Möglichkeiten eines Rechtsanwaltes während einer laufenden Durchsuchung nur relativ klein. Er kann die Durchsuchung nicht verhindern. Insbesondere hat er kein Anwesenheitsrecht, was bedeutet, dass die Durchsuchung schon vor seinem Erscheinen begonnen werden darf. Seine Funktion beschränkt sich letztendlich darauf, seinen Mandanten in "seelsorgerischer" Hinsicht zu betreuen und ihn davon abzuhalten, einer Aussage zu machen. Darüber hinaus wird er möglicherweise etwas mäßigend auf die Ermittlungsbeamten einwirken können.
 
Was ich von anderen Hausdurchsuchungen bisher im Netz gelesen habe lief das ungefähr so ab: Die nehmen die Rechner mit, versprechen, dass "die spezialleute das material bearbeiten/durchsuchen und sie in 6 monaten bescheid wissen". Nach 3-4 Jahren nachdem nichts passiert ist, darfst du das wieder (teilweise) zurückhaben und die Rechner sind nichts mehr wert und die Bullen haben natürlich nichts gefunden.

Komisch, dass in diesem Thread keiner sowas sagt :)
 
Vielleicht weil hier wohl die wenigsten eine Hausdurchsuchung hinter sich haben oder dafür sorgen dass es nie soweit kommt :D
 
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