Na ja, selbst der BND sagt ja nicht wir haben die Akten aus juristischen Gründen vernichtet, sondern spricht von einem Vorgang der „bedauerlich und ärgerlich“ ist. Man habe die Akten damals als "historisch unbedeutsam" eingestuft...bitmuncher hat gesagt.:Auch historisch bedeutsame Personalakten stehen nicht über dem Gesetz.
Vom Chef der Historiker Kommission heißt es dazu:
Tja, dumm gelaufen, oder? Übrigens kann man dem von end4win verlinkten Gesetzestext entnehmen das öffentliche relevante Daten auch gesperrt, anstatt gelöscht werden können und das gesperrte Daten wissenschaftlich genutzt werden können:Dass den Akten „kein bleibender historischer Wert beizumessen gewesen sei, hat sich als nicht stichhaltig erwiesen“, sagte Henke weiter. Personen, die beim sogenannten Englandspiel dabei waren, als die Nationalsozialisten in den niederländischen Widerstand einbrachen, oder als NS-Männer jüdische Synagogen anzündeten, seien historisch betrachtet durchaus wertvoll.
Wissenschaftliches Interesse steht also über dem Interesse des Betroffenen - denn für wissenschaftliche Zwecke dürfen die Daten sogar ohne die Einwilligung des Betroffenen benutzt werden. Genau deswegen verlangen die Historiker in Zukunft vor der Vernichtung von Aken hinzugezogen zu werden:( 8 ) Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt werden, wenn
1. es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und[...]
Quelle: Geheimdienst-Skandal: BND vernichtete Personalakten früherer SS-Leute - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINEDie Kommission habe den BND nun aufgefordert, keine Unterlagen mehr ohne Rücksprache mit dem Historikergremium zu vernichten.