Ist der Lügenbaron noch tragbar?

Ist zu Guttenberg noch tragbar?

  • Der Mann ist ein Betrüger und als Politiker untragbar!

    Abstimmungen: 21 41,2%
  • Der Mann ist ein Lügner & muss zumindest zurücktreten!

    Abstimmungen: 12 23,5%
  • Der hat doch nur geschummelt und kann ruhig weitermachen...

    Abstimmungen: 3 5,9%
  • Der Mann taugt immer noch zum Bundeskanzler!

    Abstimmungen: 14 27,5%
  • Häh? Wer ist zu Guttenberg? (keine Meinung)

    Abstimmungen: 1 2,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    51
@LX Ich hatte es schon getippt, aber ich mach ja seinen Anwalt. :wink:

@tarantoga
Was glaubst du warum er alle seine Ämter aufgegeben hat, bei den Umfrageergebnissen?
Seine Anwälte werden ihm schon gesagt haben was er jetzt zutun hat, um noch einigermassen
rechtlich unbeschadet aus der Nummer raus zu kommen.
Sie werden ihm auch geraten haben sich nicht allzusehr an der Aufklärung zu beteiligen,
da er vermutlich mehr Schaden als Nutzen davon gehabt hätte. Ausserdem könnte
alles vor Gericht gegen ihn verwendet werden. Von daher würde ich auch
lieber mal die Klappe halten.

Zur rechtlichen Beurteilung habe ich auch was gefunden.
Urheberrechtsverletzung, Betrug und vieles mehr - ZDF.de

Du kannst sauer auf ihn sein wie du willst, er hat eigentlich nur Urheberrechtsverletzungen
begangen und dies sind Antragsdelikte.
Selbst bei Kasper wurde das ganze mit einem simplen Strafbefehl aus der Welt
geschafft.

Gruss
 
end4win hat gesagt.:
Was glaubst du warum er alle seine Ämter aufgegeben hat, bei den Umfrageergebnissen?
Wenn man nach seinen eigenen Worten geht, dann hat er auf die Ämter verzichtet um der Staatsanwaltschaft ihre Arbeit zu ermöglichen...;)
Und was die Unfrageergebnisse betrifft, diese Zeiten dürften vorbei sein - ich bezweifle das der Lügenbaron immer noch so beliebt ist. Es hat eine Weile gedauert, aber mittlerweile ist bei den meisten Menschen angekommen, dass es sich nicht nur um eine "linke" Kampagne gehandelt hat, sondern das der Mann ganz bewusst und wiedertholt getäuscht und gelogen hat...
Auch die Berichterstattung über sein jetziges Verhalten, dürfte dazu beitragen den Menschen die Augen über ihn zu öffnen: Immerhin hat er der Uni öffentlich seine aktive Mitarbeit versprochen - tatsächlich hat er nicht einmal den Termin zu seiner mündlichen Stellungnahme eingehalten...:rolleyes: Dafür gehen seine Anwälte jetzt gegen eine Veröffentlichung vor - denn der Inhalt des Gutachtes entlarvt natürlich eine weitere Lüge von ihm, hatte er doch bis zuletzt eine bewusste Täuschung geleugnet, auch ganz offiziell vor dem Bundestag...
Wer ihn jetzt noch für einen ehrlichen Politiker und einen guten Anwärter auf ein Spitzenamt hält, dem ist einfach nicht mehr zu helfen...;)

end4win hat gesagt.:
Du kannst sauer auf ihn sein wie du willst, er hat eigentlich nur Urheberrechtsverletzungen
begangen und dies sind Antragsdelikte.
Ich bin keineswegs sauer auf ihn - ich fühle mich bestättigt. Mir war seine Popularität immer ein Rätsel, da ich persönlich ihn schon lange für einen Blender gehalten habe - nicht weil ich ein Hellseher bin, sondern weil die Copy&Paste-Affäre ja nicht das erste Mal war, dass der Lügenbaron durch "freie Interpretation der Wahrheit" aufgefallen war - einige der anderen Fälle, z. B. das "Tuning" seiner Vita und die angebliche witschaftliche Erfahrung durch die Leitung des "Familienunternehmens", waren von Journalisten ja schon lange vorher aufgedeckt worden...
Was mich aber, zugebenermaßen, ziemlich irritiert hat, war die Art wie man seitens der CDU auf die Vorwürfe reagiert hat - Jürgen Habermas, einer der weltweit renomiertesten Soziologen & Philosphen der Gegenwart, hat das in einem Gastbeitrag in der Sueddeutschen schön beschrieben:
Und nicht Guttenberg, sondern die Regierungschefin selbst hat (in den Worten der FAZ) "die halbe Republik und fast die ganze CDU zum Lügen gebracht", als sie den öffentlich überführten Plagiator aus Rücksicht auf dessen Beliebtheit im Amt behielt. Kühl kalkulierend hat sie für ein paar Silberlinge, die sie an den Wahlurnen dann doch nicht hat einstreichen können, das rechtsstaatliche Amtsverständnis kassiert. Ein Großer Zapfenstreich hat die Normalität dieser Praxis auch noch besiegelt.
 
Da gebe ich dir durchaus Recht, aber dies sind eben Dinge die mit den Urheberrechtsverletzungen
nichts zu tun haben. Du kannst nicht jemanden für zu schnelles Fahren härter bestrafen,
weil er nicht anständig einparken kann. Sonst kannste den Rechtsstaat in die Tonne klopfen.
Vor Gericht bekommt man Recht nicht Gerechtigkeit.

Wer ihn jetzt noch für einen ehrlichen Politiker und einen guten Anwärter auf ein Spitzenamt hält, dem ist einfach nicht mehr zu helfen..

Ich fürchte da gibt es noch mehr als genug davon und der Rest vergisst schnell.

Gruss
 
end4win hat gesagt.:
Du kannst nicht jemanden für zu schnelles Fahren härter bestrafen,
weil er nicht anständig einparken kann. Sonst kannste den Rechtsstaat in die Tonne klopfen.
Vor Gericht bekommt man Recht nicht Gerechtigkeit.
Da gebe ich Dir völlig recht - aber ich habe ja auch nie verlangt das er härter bestraft wird. Mir geht es darum das die Angelegenheit juristisch aufgearbeitet wird, denn der Lügenbaron bestreitet die Vorwürfe ja im Grunde bis heute - als Beschuldigter ist das natürlich sein gutes Recht, aber dann besteht - so wie ich das sehe - eben auch das öffentliche Interesse das diese Angelegenheiit endgültig juristisch geklärt wird.
Du sagtest in Deinem letzten Post der Fall Kasper wurde "nur" mit einem Strafbefehl geahndet - das ist korrekt, aber ein Strafbefehl ist eine rechtskräftige Verurteilung. Ich denke niemand erwartet das der Lügebaron eine Zeit lang in den Bau geht, was afaik mögliche Höchststrafe für Urheberrechtsverletzungen ist, aber ein Strafbefehl und eine Geldbuße sind ein durchaus realistisch Strafmaß - eben genau wie im Fall Kasper.
Warum sollte dem Lügenbaron das erspart bleiben? Der Causa Guttenberg haftet von Anfang an der Geruch der Sonderbehandlung an: Aufgrund seines lediglich durchschnittlichen Abschlusses hätte er auf regulärem Weg gar nicht zu Promotion zugelassen werden dürfen - aber ein "CSU naher" Professor verschafft ihm eine Sondergenehmigung. Seine Arbeit ist, laut Ansicht zahlreicher Gutachter, in einem solchen Ausmaß ein Plagiat, dass es selbst bei einer oberflächlichen Überprüfung als Täuschungsversuch hätte enttarnt werden müssen - weder der Doktorvater, noch der Zweitprüfer, der zufälligerweise ein CSU-Mitglied ist, scheinen die Arbeit also kritisch geprüft zu haben. Statt dessen haben sie die Arbeit mit der bestmöglichen Ausnahme-Bewertung Summa cum Laude bewertet - eine Bewertung die viele Juristen auch anhand der Qualität der Arbeit in Frage stellen...
Und jetzt sucht die Staatsanwaltschaft nach Präzedenzfällen um kein Verfahren eröffnen zu müssen - obwohl es Präzedenzfälle gibt das die Staatsanwaltschaft in solchen Fälle durchaus Verfahren eröffnet hat.
Der Spiegel weiß dazu folgendes zu berichten:
Wie Münchner Strafverteidiger berichten, ist die bayerische Justiz auf der Suche nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingestellt wurden, weil kein öffentliches Interesse bestand. Das bayerische Justizministerium wies den Verdacht der Einflussnahme auf die Ermittlungen zurück. Bei der Staatsanwaltschaft Hof hieß es, man werde zunächst den genauen Sachverhalt ermitteln, danach feststellen, ob er strafbar sei und erst dann ein öffentliches Interesse prüfen.
Einerseits will man erst den Sachverhalt ermitteln und die strafbarkeit feststellen und erst dann das öffentliche INteresse überprüfen - andererseits sucht man bereits nach Präzedenzfällen um kein Verfahren eröffnen zu müssen.... Klingt das nur in meinen Ohren widersprüchlich?

end4win hat gesagt.:
Ich fürchte da gibt es noch mehr als genug davon und der Rest vergisst schnell.
Einerseits hast Du recht, andererseits wird ihn von nun an der Makel des überführten Lügners anhaften - nicht zuletzt weil er bis heute bewusste Täuschung leugnet, die Uni-Kommission aber genau zu diesem Ergebnis gekommen ist. Kanzler wird der nicht mehr - falls er sich überhaupt noch zur Rückkehr auf die große politische Bühne entschließt (was mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher erscheint).

Übrigens berichtet die FAZ das die Uni die Ergebnisse notfalls auch gegen KTzGs Willen veröffentlichen will (wobei das Ergebnis ja eh schon in aller Munde ist):
Absichtlich abgeschrieben: Uni Bayreuth bleibt hart - Guttenberg - Politik - FAZ.NET
 
Wenn du dir jetzt deine Posts nochmal durchliest, fällt dir vielleicht auf,
dass du eigentlich nicht die Urheberrechtsverletzung geahndet haben willst,
sondern dass er kein umfassendes Geständnis abgelegt hat, dass er für die
Zulassung und Bewertung reichlich Vitamin B genutzt hat, dass er ein reiner
Politikdarsteller war und dass er eine Rückkehr in die Politik nicht ausgeschlossen
hat. Das Urheberrecht scheint mir hier für dich nur ein Placebo zu sein.

Dafür ist das Strafrecht nicht zuständig, dies muss die Gesellschaft machen,
die Informationen dazu haben wir.

Natürlich prüft der Staatsanwalt auch Fälle wo kein öffentliches Interesse gesehen
wurde, oder glaubst du er möchte sich nachher sagen lassen einen politisch motivierten Prozess
iniziert zu haben?
Aber warten wir doch einfach mal ab, vielleicht kommt ja bald die Meldung, dass
die Ermittlungen gegen ein Bussgeld eingestellt wurden oder Guttenberg einen
Strafbefehl akzeptiert hat.

Gruss
 
end4win hat gesagt.:
Wenn du dir jetzt deine Posts nochmal durchliest, fällt dir vielleicht auf,
dass du eigentlich nicht die Urheberrechtsverletzung geahndet haben willst,
sondern dass er kein umfassendes Geständnis abgelegt hat
Eigentlich ist mein beharren auf der Tatsache das der Lügenbaron "bewusste Täuschung" bis heute öffentlich leugnet, Teil meiner Argumentation warum ein öffentliches Interesse an einer juristischen Aufarbeitung besteht...;)

Aber ich bin natürlich kein Jurist und kann daher nur schwer berurteilen ob das auch im juristischen Sinne eine schlüssige Argumentation ist - allerdings gibt es heute einen Beitrag von dem Medienrechtler Butz Peters im Spiegel zu lesen, der ein öffentliches Interesse ausdrücklich bejaht und dessen, juristisch fundierte, Argumentation gar nicht so weit von meiner laienhaften Interpretation abweicht. In dem Artikel finden sich erst einmal die rechtlichen Grundlagen für ein "berechtigtes öffentliches Interesse":
Ein Blick in die Richtschnur, an der sich Staatsanwaltschaften bei ihrer Arbeit zu orientieren haben: Die RiStBV, die "Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren" der deutschen Justizminister besagen, dass "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung" bei Verletzung des geistigen Eigentums in der Regel zu bejahen sein wird, "wenn eine nicht nur geringfügige Schutzrechtsverletzung vorliegt".
Dazu schreibt Peters weiter:
Passagenweise kupferte der Freiherr aus der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", der "Neuen Züricher Zeitung" und von anderswo ab. Plagiate wurden auf 70 Prozent der insgesamt 393 Seiten geortet. Kein Hauch von Geringfügigkeit.
Und es geht auch nicht um eine Schutzrechtsverletzung, sondern um weit mehr als ein Dutzend: Es ist keine Doktorarbeit bekannt, bei der sich jemand mit einer derartigen Chuzpe am geistigen Eigentum anderer vergriff.
Allein damit sind also praktisch schon die juristischen Bedingungen für ein "berechtigtes öffentliches Interesse" gegeben. Aber Peters betont das die Bedingungen wegen der "Mannigfaltigkeit des Lebens nur Anleitung für den Regelfall" nur Richtlinien für die Staatsanwaltschaft sind und das gerade die Mannigfaltigkeit der Causa Guttenberg, den Fall einzigartig macht und jede Menge weiterer Gründe für ein berechtigtes öffentliches Interesse liefert:
Noch nie musste ein deutscher Minister zurücktreten, weil er sich in einer schlicht unvorstellbaren Weise mit fremden Federn schmückte. Noch nie stand ein Abgeordneter im Verdacht, wissenschaftliche Expertisen von einem Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages als seine eigenen geistigen Früchte ausgegeben zu haben, um sich den Doktortitel zu erschwindeln.
Und auch noch nie log ein deutscher Bundesminister dermaßen, um seinen Doktorhut zu retten: Als der Plagiatsvorwurf bekannt wurde, bezeichnete er ihn vor laufenden Kameras als "abstrus" - und fügte geradezu nach Gutsherrenart hinzu, er wäre "gerne bereit zu prüfen, ob bei über 1200 Fußnoten und 475 Seiten vereinzelt Fußnoten nicht oder nicht korrekt gesetzt sein sollten", um dies bei einer Neuauflage zu berücksichtigen.
[...]
Und schließlich unterzeichneten noch nie über 60.000 Menschen einen Brief an die Bundeskanzlerin, in dem sie ihr Unverständnis für das Herunterreden der Plagiatsvorwürfe erklärten.
Als Fazit warnt der Medienrechtler davor das öffentliche Interesse in dem Fall zu verneinen:
Wissenschaftliche Standards in dieser Republik stehen auf dem Spiel - wie will man den Akademikernachwuchs zu sauberen wissenschaftlichen Arbeiten anhalten, wenn die Staatsanwaltschaft im Fall Guttenberg zu dem Ergebnis kommt, an einer Ahndung gäbe es kein "öffentliches Interesse"?
Tatsächlich glaubt Peters sogar das der Lügenbaron sich nicht einmal juristisch gegen die Veröffentlichung des Untersuchungsergebnisses der Uni Bayreuth wehren kann. Dazu sagt er:
Wer im Scheinwerferlicht einem Millionenpublikum erklärt, gegen ihn erhobene Plagiatsvorwürfe seien "abstrus" und zu keinem Zeitpunkt habe er "bewusst getäuscht", kann kein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass der Beweis des Gegenteils zur Geheimsache erklärt wird.
Quelle: Plagiatsaffäre: Warum öffentliches Interesse am Fall Guttenberg besteht - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL
 
Auch hier gilt mal wieder 2 Experten - 2 Meinungen, 2 Philosophen - 3 Meinungen. :D

Ich denke öffentlich wurde das ganze zur genüge durchgekaut und mit seinem Rückzug
aus seinen öffentlichen Ämtern hat er mehr gemacht als jedes Gericht verlangen könnte.

Zu Guttenplag hab ich schon mal einen Kommentar abgegeben:
Wenn die den Duden entdecken, kommen die auf 100%.
Soll heissen ein Staatsanwalt könnte sich nur auf Passagen beziehen, die
eindeutig abgekupfert sind und auch eine gewisse geistige Höhe haben, um auch
als Auszug aus einem Werk noch schutzwürdig zu sein.
Hier muss auch zwischen den Anforderungen einer Doktorarbeit und den Anforderungen
des Urheberrechts unterschieden werden. Was für eine Doktorarbeit nicht in Ordnung ist,
muss unter Urheberrechtsaspekten noch lange nicht strafwürdig sein.

Wissenschaftliche Standards in dieser Republik stehen auf dem Spiel - wie will man den Akademikernachwuchs zu sauberen wissenschaftlichen Arbeiten anhalten, wenn die Staatsanwaltschaft im Fall Guttenberg zu dem Ergebnis kommt, an einer Ahndung gäbe es kein "öffentliches Interesse"?

Dies sagt es meiner Meinung sehr deutlich es geht nicht um Urheberrecht und
für die Wahrung der wissenschaftlichen Standards hätte man ihm die eidesstattliche Erklärung
abverlangen müssen. Dann wäre ein besonderes öffentliches Interesse kein Problem.

Gruss
 
end4win hat gesagt.:
Auch hier gilt mal wieder 2 Experten - 2 Meinungen, 2 Philosophen - 3 Meinungen.
Die Diskussion hat sich wohl eh erledigt - wie SpiegelOnline meldet, hat sich eines der Opfer entschlossen persönlich Anzeige gegen den Lügenbaron zu erstatten:
Doktoraffäre: Erstes Plagiatsopfer will Guttenberg anzeigen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - UniSPIEGEL

Damit würde es dann in jedem Fall zu einem Verfahren kommen...:D

Edit:
end4win hat gesagt.:
Dies sagt es meiner Meinung sehr deutlich es geht nicht um Urheberrecht und
für die Wahrung der wissenschaftlichen Standards hätte man ihm die eidesstattliche Erklärung
abverlangen müssen.
Die "eidesstaatliche Erklärung" hat weder mit den wissenschaftlichen Standards, noch mit dem Urheberrecht zu tun. Wenn Autoren bei Plagiaten erwischt werden, die eine eidesstaatliche Erklärung abgegben haben, kommt lediglich ein weiterer Tatbestand, nämlich ein Eidesdelikt, hinzu und im Falle einer Verurteilung würde dadurch das Strafmaß heraufgesetzt.
Die Dissertation des Lügenbarons enthielt "nur" eine ehrenwortliche Erklärung und hat damit afaik keine strafrechtliche Relevanz...;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit:

Die "eidesstaatliche Erklärung" hat weder mit den wissenschaftlichen Standards, noch mit dem Urheberrecht zu tun. Wenn Autoren bei Plagiaten erwischt werden, die eine eidesstaatliche Erklärung abgegben haben, kommt lediglich ein weiterer Tatbestand, nämlich ein Eidesdelikt, hinzu und im Falle einer Verurteilung würde dadurch das Strafmaß heraufgesetzt.
Die Dissertation des Lügenbarons enthielt "nur" eine ehrenwortliche Erklärung und hat damit afaik keine strafrechtliche Relevanz...;)

Wenn diese aber vorhanden ist besteht öffentliches Interesse zu klären ob dagegen
verstossen wurde, ergo zu klären ob Urheberrechtsverstösse begangen wurden. :rolleyes:

Da es jetzt ein juristisches Nachspiel hat hoffe ich du bist zufrieden und fürchte dass es
vielen nicht genügen wird und wir noch viel zu dem Thema zu lesen bekommen.

Gruss
 
Update:
Jetzt ist es sozusagen offiziell: Die Uni Bayreuth hat in ihrem Abschlußbericht ausdrücklich festgestellt das die Dissertation des Lügebarons zahlreiche Plagiate enthält und es sich dabei definitiv um bewusste & vorsätzliche Täuschung handelt. Gleichzeitig wurde bestättigt das ein erstes Plagiats-Opfer einen Strafantrag gegen den Lügenbaron gestellt hat.
In der Folge dieser Nackenschläge scheint man selbst bei der CSU mittlerweile zu realisieren, dass der Lügenbaron politisch untragbar geworden ist. So findet sich in dem oben verlinkten SZ-Artikel diese aufschlussreiche Aussage von Ex-CSU-Generalsekretär Thomas Goppel über eine mögliche Rückkehr des Lügenbarons in die Politik:
"Das ist im Prinzip vorbei", sagte Goppel im Deutschlandfunk. "Ich glaube allen Ernstes, dass man in einer solchen Geschichte mit einem solchen Ergebnis mit solchen Vorgaben nicht davon reden kann, dass man morgen in der Politik wiederkommt."
Allerdings habe ich möglicherweise auch Hinweise auf eine neue Plagiatsaffäre gefunden, denn ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass die SZ sich großzügig aus diesem Thread bedient hat! In ihrem Artikel Das Elend des talentierten Herrn Guttenberg, in dem die SZ darlegt warum er nicht nur als Akademiker, sondern auch als Politiker ein Blender war, taucht praktisch kein Argument auf, dass nicht lange vorher schon in diesem Thread genannt wurde...
Hier mal zwei Beispiele:
Er hat diese grundstürzende Reform übers Knie gebrochen: Er hat die Wehrpflicht zu hastig abgeschafft; er hat sie ausgesetzt, schon bevor es das Gesetz und ordentliche Vorbereitungen dafür gab; er hat von Freiwilligen schwadroniert, welche die Wehrpflichtigen ersetzen könnten - es gibt sie bis heute nicht; er hat versprochen, dass die Reform Einsparungen bringt - das Gegenteil ist der Fall.
Bei Guttenberg, das ist das Elend dieses talentierten Mannes, siegte der Selbstdarstellungsdrang immer wieder über die Vernunft: So war es bei der Doktorarbeit; so war es in der Kundus-Affäre, als er, um selber gut dazustehen, seinen Generalinspekteur und seinen Staatssekretär vor die Tür setzte. So war es, als er in der Gorch-Fock-Affäre den Kommandanten absetzte. Und als er zurücktreten musste, waren daran nicht seine Fehler schuld, sondern die "dramatische Verschiebung der Aufmerksamkeit" - weg vom Krieg in Afghanistan hin auf seine Doktorarbeit. Er tat so, als seien an seiner Täuschung die Medien schuld.
Das alles wurde so, oder so ähnlich, in diesem Thread doch schon lange gesagt - man sieht also das Habo ist nicht nur in IT-Themen führend, es ist auch journalistisch so auf der Höhe das selbst renomierte Zeitungen wie die Sueddeutsche hier Anregungen für ihre Artikel stibitzen...:D
 
Die nächste Plagiatsaffäre wird sich eher um Koch-Mehrin ranken. Und sonst wurden alle hier dargebrachten Argumente bereits zuvor von anderen Medien veröffentlicht.
 
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