end4win hat gesagt.:
Du kannst nicht jemanden für zu schnelles Fahren härter bestrafen,
weil er nicht anständig einparken kann. Sonst kannste den Rechtsstaat in die Tonne klopfen.
Vor Gericht bekommt man Recht nicht Gerechtigkeit.
Da gebe ich Dir völlig recht - aber ich habe ja auch nie verlangt das er härter bestraft wird. Mir geht es darum
das die Angelegenheit juristisch aufgearbeitet wird, denn der Lügenbaron bestreitet die Vorwürfe ja im Grunde bis heute - als Beschuldigter ist das natürlich sein gutes Recht, aber dann besteht - so wie ich das sehe - eben auch das öffentliche Interesse das diese Angelegenheiit endgültig juristisch geklärt wird.
Du sagtest in Deinem letzten Post der Fall Kasper wurde "nur" mit einem Strafbefehl geahndet - das ist korrekt, aber ein Strafbefehl
ist eine rechtskräftige Verurteilung. Ich denke niemand erwartet das der Lügebaron eine Zeit lang in den Bau geht, was afaik mögliche Höchststrafe für Urheberrechtsverletzungen ist, aber ein Strafbefehl und eine Geldbuße sind ein durchaus realistisch Strafmaß - eben genau wie im Fall Kasper.
Warum sollte dem Lügenbaron das erspart bleiben? Der
Causa Guttenberg haftet von Anfang an der Geruch der Sonderbehandlung an: Aufgrund seines lediglich durchschnittlichen Abschlusses hätte er auf regulärem Weg gar nicht zu Promotion zugelassen werden dürfen - aber ein "CSU naher" Professor verschafft ihm eine Sondergenehmigung. Seine Arbeit ist, laut Ansicht zahlreicher Gutachter, in einem solchen Ausmaß ein Plagiat, dass es selbst bei einer oberflächlichen Überprüfung als Täuschungsversuch hätte enttarnt werden müssen - weder der Doktorvater, noch der Zweitprüfer, der zufälligerweise ein CSU-Mitglied ist, scheinen die Arbeit also kritisch geprüft zu haben. Statt dessen haben sie die Arbeit mit der bestmöglichen Ausnahme-Bewertung
Summa cum Laude bewertet - eine Bewertung die viele Juristen auch anhand der Qualität der Arbeit in Frage stellen...
Und jetzt sucht die Staatsanwaltschaft nach Präzedenzfällen um kein Verfahren eröffnen zu müssen - obwohl es Präzedenzfälle gibt das die Staatsanwaltschaft in solchen Fälle durchaus Verfahren eröffnet hat.
Der Spiegel weiß dazu
folgendes zu berichten:
Wie Münchner Strafverteidiger berichten, ist die bayerische Justiz auf der Suche nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingestellt wurden, weil kein öffentliches Interesse bestand. Das bayerische Justizministerium wies den Verdacht der Einflussnahme auf die Ermittlungen zurück. Bei der Staatsanwaltschaft Hof hieß es, man werde zunächst den genauen Sachverhalt ermitteln, danach feststellen, ob er strafbar sei und erst dann ein öffentliches Interesse prüfen.
Einerseits will man erst den Sachverhalt ermitteln und die strafbarkeit feststellen und erst dann das öffentliche INteresse überprüfen - andererseits sucht man bereits nach Präzedenzfällen um kein Verfahren eröffnen zu müssen.... Klingt das nur in meinen Ohren widersprüchlich?
end4win hat gesagt.:
Ich fürchte da gibt es noch mehr als genug davon und der Rest vergisst schnell.
Einerseits hast Du recht, andererseits wird ihn von nun an der Makel des überführten Lügners anhaften - nicht zuletzt weil er bis heute bewusste Täuschung leugnet, die Uni-Kommission aber genau zu diesem Ergebnis gekommen ist. Kanzler wird der nicht mehr - falls er sich überhaupt noch zur Rückkehr auf die große politische Bühne entschließt (was mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher erscheint).
Übrigens berichtet die FAZ das die Uni die Ergebnisse notfalls auch gegen KTzGs Willen veröffentlichen will (wobei das Ergebnis ja eh schon in aller Munde ist):
Absichtlich abgeschrieben: Uni Bayreuth bleibt hart - Guttenberg - Politik - FAZ.NET