Diesmal beschäftigt sich das TdW mit dem Leistungsschutzrecht, auf dessen Einführung sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition schon im Koalitionsvertrag geeinigt hatte. Nach dem Gesetzentwurf vom August diesen Jahres, wären fast nur noch Suchmaschinen von diesem Gesetz betroffen. Demnach würden Suchmaschinen wie z. B. Google zur Kasse gebeten, wenn sie nicht nur Links zu Artikeln anzeigen würden, sondern längere Auszüge oder komplette Artikel.
Schwarz-gelb argumentiert, dass so eine Lücke geschlossen würde und Verleger damit endlich den gleichen Schutz wie z. B. Tonträgerhersteller geniessen würden. Außerdem solle so ein Beitrag gegen das Zeitungssterben geleistet werden.
Kritiker halten das bestehende Urheberrecht für völlig ausreichend und verweisen auch auf die wechselseitig vorteilhafte Beziehung zwischen Suchmaschinen und Zeitungsverlagen, da durch Google & Co auch Leser, bzw. Kunden, zu den Online-Publikationen der Verlage geleitet würden und ganz allgemein die Auffindbarkeit von Presseerzeugnissen im Web erleichtert würde.
Besonders heftige Kritiker, wie z. B. das natürlich nicht gerade objektive Unternehmen Google, sehen im Leistungsschutzrecht sogar eine Gefahr für das freie Web und eine Art Zensur, da z. B. die Auflistung von Suchergebnissen für bestimmte Presseerzeugnisse durch die Verlage untersagt werden könnte. Laut Google würde die Informationsvielfalt leiden und es wäre für User künftig schwieriger gesuchte Informationen im Web zu finden.
Bedeutend unaufgeregter, aber ebenfalls ablehnend äußerte sich das Max Plack Institut für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht und die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht in einem gemeinsamen Statement, dass man hier als PDF einsehen kann.
Das TdW stellt daher heute die Frage: Ist das Leistungsschutzrecht hilfreich, sinnlos oder gar eine Bedrohung?
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
https://www.google.de/campaigns/dei...&utm_medium=hpp&utm_campaign=11282012deinnetz
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf
Schwarz-gelb argumentiert, dass so eine Lücke geschlossen würde und Verleger damit endlich den gleichen Schutz wie z. B. Tonträgerhersteller geniessen würden. Außerdem solle so ein Beitrag gegen das Zeitungssterben geleistet werden.
Kritiker halten das bestehende Urheberrecht für völlig ausreichend und verweisen auch auf die wechselseitig vorteilhafte Beziehung zwischen Suchmaschinen und Zeitungsverlagen, da durch Google & Co auch Leser, bzw. Kunden, zu den Online-Publikationen der Verlage geleitet würden und ganz allgemein die Auffindbarkeit von Presseerzeugnissen im Web erleichtert würde.
Besonders heftige Kritiker, wie z. B. das natürlich nicht gerade objektive Unternehmen Google, sehen im Leistungsschutzrecht sogar eine Gefahr für das freie Web und eine Art Zensur, da z. B. die Auflistung von Suchergebnissen für bestimmte Presseerzeugnisse durch die Verlage untersagt werden könnte. Laut Google würde die Informationsvielfalt leiden und es wäre für User künftig schwieriger gesuchte Informationen im Web zu finden.
Bedeutend unaufgeregter, aber ebenfalls ablehnend äußerte sich das Max Plack Institut für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht und die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht in einem gemeinsamen Statement, dass man hier als PDF einsehen kann.
Das TdW stellt daher heute die Frage: Ist das Leistungsschutzrecht hilfreich, sinnlos oder gar eine Bedrohung?
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
https://www.google.de/campaigns/dei...&utm_medium=hpp&utm_campaign=11282012deinnetz
http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf
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