unsere demokratische Art der Rechtssprechung

Ich glaube eher an die Jungfräulichkeit einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz.
 
Dem lieben Herrn Administrator scheint man aber nicht helfen zu können. So wie es den Anschein hatte war er nicht einfach in irgendeinerweise angestellt, sondern hat gewissermaßen "selbständig" mitgearbeitet. Und wenn man absichtlich bei vollem Bewusstsein, in eigener Regie, gegen die Gesetze verstößt, dann hat man es verdient in den Knast zu gehen. Das Urheberrecht kann ja schlecht, böse, unfair ... was auch immer sein, aber man braucht es in irgendeiner Form trotzdem. Künstler haben auch ein Recht auf Entlohnung ihrer Arbeit. Da kann man es noch so gut meinen, verboten ist verboten.

mfg benediktibk
 
Ich muss benediktibk Recht geben. Liest man nur die Überschriften der Urteile erscheinen diese wirklich etwas merkwürdig. Geht man ins Detail sieht das Ganze anders aus:

Bafög: Unwissenheit schützt nicht und gerade einem Studenten ist zuzutrauen, dass er eine zuverlässige Einkommensquelle (aka Zinsen) als angebenswürdig erkennt.

Kino.to: Ach, wenn ich nur mit besten Absichten handle, werden Straftaten zu Heldentaten? Mir erscheint diese "ich will H4-Empfängern Kino nach Hause bringen" etwas komisch, weil zum einen 90% der Benutzer KEINE H4-Empfänger sein dürften und zum anderen hätte er das Geld, welches er durch die Werbung eingenommen hat, ja (von mir aus abzüglich der Infrastrukturkosten) an die Filmindustrie oder H4-Fördervereinen spenden können.

20Cent-Killer (Bild..): Der Mörder war Minderjährig und Minderjährige bekommen ihre Strafe, sofern sie nicht vorbestraft sind, fast immer auf Bewährung. Ob das nun sinnvoll ist und man nicht auch bei Minderjährigen härter vorgehen sollte kann gerne diskutiert werden, aber in Deutschland ist es eher "in" die den Täter zum Opfer seines Umfeldes zu machen - Kuschelpädagogik. Ein autoritärer Erziehungsstil genießt hier ungefähr soviel Ansehen, wie Bänker, FDP, GEZ und Ordnungsamtmitarbeiter zusammen.
 
20Cent-Killer (Bild..): Der Mörder war Minderjährig und Minderjährige bekommen ihre Strafe, sofern sie nicht vorbestraft sind, fast immer auf Bewährung. Ob das nun sinnvoll ist und man nicht auch bei Minderjährigen härter vorgehen sollte kann gerne diskutiert werden, aber in Deutschland ist es eher "in" die den Täter zum Opfer seines Umfeldes zu machen - Kuschelpädagogik. Ein autoritärer Erziehungsstil genießt hier ungefähr soviel Ansehen, wie Bänker, FDP, GEZ und Ordnungsamtmitarbeiter zusammen.

Gewissermaßen hast du recht, nur wird er mit 19 Jahren eigentlich nach Heranwachsendenstrafrecht (weiß nicht genau ob das der korrekte Begriff ist, hoffe es ist klar was ich meine) verurteilt. Und eigentlich lautet der Strafbestand dann "(Schwere) Körperverletzung mit Todesfolge". Und da finde ich es unfassbar, wenn solche Urteile ausgesprochen werden.
Das sind Dinge, bei denen ich mir einfach nur wünsche, dass sich so etwas wirklich mal rächt. (in welcher Form auch immer)

Der Administrator hat sicherlich eine Strafe verdient. Ob es jetzt zwangsläufig 3 Jahre Gefängnis sein müssen bezweifle ich aber, da ich glaube, dass viel schlimmere Vergehen und Verbrechen mit geringeren (Haft-)Strafen bestraft werden. Seine Haltung bezüglich des Motivs halte ich für eine Ausrede mit der er sich wenigstens etwas Gnade erschleichen wollte.
 
Gewissermaßen hast du recht, nur wird er mit 19 Jahren [...]

Telepolis - Bafög, Kino.to und 20 Cent -> Bewährungsstrafe für den 20-Cent-Killer - Hamburg - Bild.de
Am 12. Juni 2009 am Bahnhof Harburg. Onur K. (heute 19) und Berhan I. (20) schnorren Dachdecker Thomas M. um 20 Cent an. [...]
Ich halte es für wahrscheinlich, dass der Täter zum Tatzeitpunkt erst 17 war.

[...] da ich glaube, dass viel schlimmere Vergehen und Verbrechen mit geringeren (Haft-)Strafen bestraft werden. Seine Haltung bezüglich des Motivs halte ich für eine Ausrede mit der er sich wenigstens etwas Gnade erschleichen wollte.
Ich denke, dass die Höhe mit dem verursachtem Schaden begründet wird. Bedenkt man die vielen täglichen Nutzer und rechnet pro Film dursch. 6 Euro (3 DVD-Verleih/ 10 Euro Kinobesuch) Schaden, summiert sich das bestimmt auf einen dreistelligen Millionenbetrag.
 
Ich denke, dass die Höhe mit dem verursachtem Schaden begründet wird. Bedenkt man die vielen täglichen Nutzer und rechnet pro Film dursch. 6 Euro (3 DVD-Verleih/ 10 Euro Kinobesuch) Schaden, summiert sich das bestimmt auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Das ist die Milchmädchenrechnung der Filmindustrie. Man kann einfach nicht rechnen, dass jeder der dort "illegal" etwas gesehen hat, auch ins Kino gegangen wäre oder sich die DVD gekauft hätte. Oder was ist, wenn diejenigen sich später bspw. die DVD gekauft haben? Passiert mir selbst oft genug, von irgend einem Kumpel ein paar Filme bekommen, irgendwann mal angesehen und wenn er mir gefallen hat, hab ich meist die DVD im Regal stehen.
 
Bafög: Unwissenheit schützt nicht und gerade einem Studenten ist zuzutrauen, dass er eine zuverlässige Einkommensquelle (aka Zinsen) als angebenswürdig erkennt.

Zumal im Antrag explizit nach solchen Einkünften gefragt wird.

Zur schweren Körperverletzung:
Wenn keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann und er zu dem nicht alleiniger Täter
war, also letzendlich nicht nachgewiesen werden kann wer für die tötlichen Schläge
verantwortlich war, wird es immer wieder solche Urteile geben.
Sie sind nur gefühlt ungerecht, weil eben nur bestraft werden kann was nachgewiesen werden
kann.

Kino.to
Für das Strafmass dürften hier in erster Linie der profesionelle und kommerzielle Charakter
der Straftat gewesen sein. Es ist ja schon was anderes gewesen wie Filesharing.
Der entstandene Schaden dürfte erst im zivilrechtlichen Teil zum Tragen kommen.

Rechtssprechung hat gar nichts mit gefühlter Gerechtigkeit zu tun.
Im Gegenteil meist fühlen sich Täter und Opfer ungerecht behandelt. :wink:

Gruss
 
Ich halte es für wahrscheinlich, dass der Täter zum Tatzeitpunkt erst 17 war.

Ich glaube ein bisschen rechnen kann ich auch noch. Mir ist sehrwohl bewusst gewesen, dass er zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war. Aber auch dann müsste bei einer Straftat mit Todesfolge auf jeden Fall das Heranwachsendenstraftrecht greifen.

Wie dem auch ist, ich halte das Urteil für zu milde. Das sehe ich übrigens bei den meisten dieser in Mode gekommen Bahnhofschlägereien der letzen Jahre so.
 
Zumal im Antrag explizit nach solchen Einkünften gefragt wird.

Also muss jeder, der Bafög beantragt erstmal alle seine Verwandten abklappern und nachfragen, ob diese evtl. irgendwelche Sparguthaben für einen angelegt haben, auf die man nach deren Tod ggf. Zugriff bekommt? Und wenn sowas existiert, muss man dann vermutlich auch noch von diesen verlangen, dass sie dieses Sparguthaben auflösen, damit man Bafög bekommen kann, weil das ja sonst bei der Berechnung angerechnet wird und dazu führen kann, dass man kein Bafög bekommt. Sie können das ja nach der Ausbildung (zu ziemlich sicher schlechteren Konditionen beim derzeitigen Finanzmarkt) wieder anlegen. :rolleyes:

Abgesehen davon war es weder Einkommen noch Vermögen zum Zeitpunkt des Antrags, da der Beschuldigte auf dieses Guthaben keinen Zugriff hatte und es bis zum Tod des Grossvaters Eigentum von selbigem ist. Mit einem guten Anwalt dürfte der 29-Jährige erfolgreich dagegen klagen können. Fraglich ist nur, ob er sich diesen leisten kann, wenn er auf Bafög angewiesen ist.
 
Wie dem auch ist, ich halte das Urteil für zu milde. Das sehe ich übrigens bei den meisten dieser in Mode gekommen Bahnhofschlägereien der letzen Jahre so.
FACK! Aber dann kommen dir diverse Leute, dass man solche Leute erst recht verliert, wenn man sie ins Gefängnis packt. Wie gesagt, die Täter als Opfer ihres Umfeldes, für das ja sowieso der Staat verantwortlich ist - man sollte solchen Leuten eine Entschädigung zugestehen...

@bitmuncher:
Bewährungsstrafe für Student - Harte Strafe für Bafög-Betrug - München & Region - sueddeutsche.de
Er habe nicht gewusst, dass dieses Guthaben für das Bafög relevant sei, zumal er auf das Geld keinen Zugriff habe. Nur die Zinsen bekommt er bislang ausgezahlt.
 
Gut, wenn er davon Geld bekam, hätte er diese Zinseinnahmen mit angeben müssen.

Aber schauen wir uns doch einfach mal ein paar andere Urteile unserer Justiz an um ihre Gerechtigkeit etwas besser zu verdeutlichen:

Der Helfer von kino.to bekam also 3 Jahre Haft ohne Bewährung.

Die seelische Unversehrtheit einer Frau ist weniger Wert als ein paar Daten im Internet bzw. die finanziellen Interessen einer Industrie, die jährlich Milliarden umsetzt: Prozess in Bremen - Gruppen-Vergewaltigung: Freispruch für sechs Männer? - Polizei - Hamburg - Hamburger Abendblatt Die Schuld der Männer war wohl zweifellos und alle waren daran beteiligt, es fehlte nur die Aussage der Geschädigten, die aber nicht verhandlungsfähig war. Spielt es da wirklich eine Rolle wer nun im Detail was mit ihr angestellt hat?

Auch das Leben eines 18-Jährigen ist weniger Wert:
Bewhrungsstrafe folgte auf Totschlag - Radevormwald - Lokales - Remscheid: Remscheider General-Anzeiger / rga-online ...weil wir hier zu Hause sind!

Genauso ist das Leben eines Babys weniger Wert: Baby aus Fenster geworfen - Haftbefehl - Mutter wird Totschlag vorgeworfen - Berlin Aktuell - Berliner Morgenpost - Berlin

Und wenn man Polizist ist, darf man auch morden ohne dafür in den Knast zu wandern: Bewährungsstrafe für Polizisten wegen tödlichem Nahschuss auf flüchtenden Straftäter - Recht - haufe.de

Fassen wir also zusammen: Geld ist mehr Wert als Menschenleben. Das ist die Sicht der Gerichte heutzutage. Aber es beschreibt eigentlich auch ganz gut unsere Gesellschaft.

Und für all jene, die hier immer auf dem Jugendstrafrecht rumpochen. Auch nach diesem sind wesentlich höhere Strafmaße möglich wie z.B. Urteil: Haftstrafe für 14-Jährige nach Totschlag an Mutter - Aus aller Welt - FOCUS Online - Nachrichten zeigt. Aber hier muss ich xrayn Recht geben... das Problem sind jene, die diese Jugendlichen als "Opfer ihrer Umwelt" darstellen. Man sollte aber nicht vergessen, dass auch zu lasche Strafen durchaus ein Einfluss ihrer Umwelt sind, so dass immer mehr Jugendliche bei Gewaltdelikten davon ausgehen, dass ihnen ja nichts passiert, ausser vielleicht eine Bewährungsstrafe, die aber keineswegs als sonderlich schlimm angesehen wird.
 
Wie dem auch ist, ich halte das Urteil für zu milde. Das sehe ich übrigens bei den meisten dieser in Mode gekommen Bahnhofschlägereien der letzen Jahre so.

Und ich tu mich immer schwer ein Urteil anzuzweifeln, von dem ich nur die Pressemeldung kenne.
Den dort zählt in der Regel die Schlagzeile sonst nichts. Allerdings wird Körperverletzung
im Verhältnis zu Eigentumsdelikten wirklich zu Milde bestraft.

Gruss
 
Abgesehen davon war es weder Einkommen noch Vermögen zum Zeitpunkt des Antrags, da der Beschuldigte auf dieses Guthaben keinen Zugriff hatte und es bis zum Tod des Grossvaters Eigentum von selbigem ist.

Genauso sieht es aus. Was das Bafögamt alles als "Vermögen" anrechnet, da könnte man fast schon Denken, die wollen einen extra Steine in den Weg legen und verhindern das man sich weiterbildet.

Ich hatte damals mit 16 eine Lehre als FI AE begonnen und mich bereits früh um einen Bausparvertrag gekümmert, welcher auf 10 Jahre festgelegt ist. Der Staat hatte sogar noch damit geworben, dass man sich früh um solche Sachen kümmern sollte. Je eher desto besser.

Als ich dann nach der Lehre mein Abitur nach holen wollte, habe ich dann Bafög beantragt. Mal eben festhalten: Das Bafög auf dem zweiten Bildungsweg ist dafür da um berufstätige während der Schulzeit zu entlasten und die Möglichkeit zu geben, gar nicht oder max. Teilzeit zu arbeiten ( je nach dem welche Ansprüche man hat ).

Bekommen sollte ich 600€. Der Bausparvertrag wurde mir allerdings mit angerechnet und so bekomme ich nur 177€ pro Monat. Laut Logik des Bafögamtes habe ich genug "Vermögen" um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Nur kann ich eben auf dieses "Vermögen" gar nicht zugreifen - selbst wenn ich wollte. Sprich ich muss doch arbeiten gehen neben der Schule um leben zu können. Die 177 Euro reichen gerade mal für Essen und trinken. Die Wohnung, Strom, Telefon, Schulmaterialien und Sprit damit ich überhaupt zur Schule komme will aber auch noch finanziert werden.

Hätte ich mal als jugendlicher mein ganzes Geld verprasst, dann hätte ich jetzt keine Probleme und einen 4- statt 14 Stundentag...
 
Zuletzt bearbeitet:
bitmuncher hat gesagt.:
Und wenn man Polizist ist, darf man auch morden ohne dafür in den Knast zu wandern[...]
Bei Fefe gibt es diesbezüglich eine interessante Reihe, in der er immer wieder über extreme Fälle von Körperverletzung im Amt und Amtsmissbrauch berichtet, bei denen die Täter in Uniform nicht nur idR ungeschoren davon kommen, sondern wo die Opfer häufig noch als Angeklagte vor Gericht landen...:rolleyes:

Andererseits ist auch das Leben eines Polizisten scheinbar nicht viel Wert, Gewaltdelikte gegen Polizisten werden überraschend milde bestraft und sogar bei Tötungsdelikten kann man als Gangster schon einmal frei gesprochen werden: BGH-Urteil - Polizistenmord: Empörung über Freispruch für Hells-Angels-Rocker - Panorama - Berliner Morgenpost - Berlin

Über das eigentliche Thema dieses Threads, Gerechtigkeit in der Justiz, hab ich auch schon oft mit Juristen diskutiert. Das Lieblingsargument der Juristen ist, dass es nicht die Aufgabe der Justiz sei Gerechtigkeit zu schaffen, sondern Recht zu sprechen - also die klar definierten, allgemeinen Regeln der Gesetzesbücher auf konkrete Einzelfälle anzuwenden. Dem schieben sie meist nach, dass es auch einfach unmöglich ist Urteile zu fällen, die allgemein als gerecht empfunden werden - es wird immer gegensätzliche Ansichten geben. Und eine Justiz, die versucht immer den von der Mehrheit als gerecht empfundenen Konsens zu finden, wäre eine Willkürjustiz. Ich gestehe dieses Argument fruchtet bei mir - lieber ärgere ich mich über Urteile, die ich als ungerecht empfinde, als das ich mit einer Rechtsprechung lebe, die nicht an klar definierte Gesetze gebunden ist, sondern willkürlich mal so und mal so entscheidet...8o

Allerdings sollten die Juristen die hier angesprochene Gewichtung von Eigentumsdelikten und Gewaltdelikten noch einmal dringend überdenken!

Wuwei hat gesagt.:
Was das Bafögamt alles als "Vermögen" anrechnet, da könnte man fast schon Denken, die wollen einen extra Steine in den Weg legen und verhindern das man sich weiterbildet.
Dafür gibt es noch wesentlich mehr Verdachtsmomente, immerhin wird Deutschlands Bildungspolitik schon fast traditionell von internationalen Studien und Organisationen heftig kritisiert, denn in kaum einem anderen vergleichbaren Land ist es z. B. für Kinder aus "bildungsfernen" Schichten ähnlich schwer, sich fort- und weiterzubilden um die soziale Leiter emporzuklettern. Wie dieser Vergleich der OECD und der Bertelsmann Stiftung zeigt:
Hinsichtlich der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit liegt Deutschland im OECD-Vergleich sogar auf dem vorletzten Platz.
Eine der besten Methoden Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden sind Bildung & Qualifikationen, aber wenn Arbeitslose sich mittels eines Bildungsgutscheins weiterbilden oder qualifizieren wollen, liegt ein wahrer Hürdenlauf vor ihnen - lieber bezahlt das Amt 100 sinnlose zweiwöchige Bewerbertrainings hintereinander, als eine zweijährige Umschulung mit qualifizierendem Abschluss zu finanzieren...:rolleyes:

Dazu kommen Defizite in der Bildung von Kindern und Jugendlichen:
Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen hängt stark mit ihrem jeweiligen sozioökonomischen Hintergrund zusammen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder aus einem sozial schwachen Umfeld durch Bildung befähigt werden, am gesellschaftlichen Wohlstand teilzuhaben, ist in Deutschland geringer als in vielen anderen OECD-Staaten.


Die Investitionen in frühkindliche Bildung, einem der Schlüsselfelder zur Gewährleistung gleicher Lebenschancen, sind zudem noch stark ausbaufähig.
So wie im Mittelalter der Stand der Eltern den eigenen Stand bestimmte, bestimmt heute im wesentlichen das Bildungsniveau der Eltern den eigenen Werdegang...:rolleyes:
Unsere Politiker führen dafür seit Jahren die unterschiedlichsten Ausreden an, aber Fakt ist nun einmal in anderen Ländern, selbst in wirtschaftlich schwächeren Ländern, klappt das eben sehr viel besser.
Entweder sind unsere Politiker und Verantwortlichen völlig unfähig (ok- das will ich mal nich völlig ausschliessen ;) ) oder sie haben wenig Interesse daran diesen Status quo zu ändern.

Quellen:
BGH-Urteil - Polizistenmord: Empörung über Freispruch für Hells-Angels-Rocker - Panorama - Berliner Morgenpost - Berlin
OECD-Vergleich: Studie kritisiert Ungerechtigkeit in Deutschland - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE
 
Zuletzt bearbeitet:
Die seelische Unversehrtheit einer Frau ist weniger Wert als ein paar Daten im Internet bzw. die finanziellen Interessen einer Industrie, die jährlich Milliarden umsetzt: Prozess in Bremen - Gruppen-Vergewaltigung: Freispruch für sechs Männer? - Polizei - Hamburg - Hamburger Abendblatt Die Schuld der Männer war wohl zweifellos und alle waren daran beteiligt, es fehlte nur die Aussage der Geschädigten, die aber nicht verhandlungsfähig war. Spielt es da wirklich eine Rolle wer nun im Detail was mit ihr angestellt hat?

Ja, wenn die Frage nicht geklärt werden konnte, ob es sich um sexuelle Nötigung,
Vergewaltigung oder einvernehmlichen Sex gehandelt hat, der eventuell erst im nüchternen
Zustand dann nicht mehr so einvernehmlich empfunden wurde. Hier ist die Aussage des
Opfers nun einmal entscheidend. diese wurde nicht gemacht, weder im Vorfeld noch bei der
Verhandlung.
Mit diesem Urteil hat sie immer noch die Möglichkeit eine Wiederaufnahme zu erwirken (§362STPO),
wenn sie zu einer Aussage fähig ist, dazu hat sie 20 Jahre Zeit.

Wollt ihr jetzt, dass Aufgrund von Vermutungen Leute ins Gefängnis kommen. :rolleyes:

Hier sind nicht Gerichte, sondern der Gesetzgeber für das Strafmass verantwortlich.
Zudem war es ein einziger Schlag der ursächlich für den Tod war. Jeder Kampfsportler
wird dir erklären können, dass dafür keine übermässige Gewalt nötig ist, man muss nur
den richtigen Punkt treffen mit oder ohne Absicht.

Hier meinst du wohl das kurze Stück am Ende des Artikels, da in diesem Fall ja
noch kein Urteil gesprochen wurde. Ich weiss nicht wie verzweifelt man sein muss
um sein eigenes Kind zu töten, aber das Gericht sah offensichtlich ein schwere Ausnahmesituation.
Die Urteile in solchen Fällen sind in der Regel deutlich höher.
Und wenn man Polizist ist, darf man auch morden ohne dafür in den Knast zu wandern: Bewährungsstrafe für Polizisten wegen tödlichem Nahschuss auf flüchtenden Straftäter - Recht - haufe.de

Hier Mordabsicht zu unterstellen ist schon heftig :rolleyes:
Wenn man versucht zu fliehen, wenn ein Polizist einen mit gezogener Waffe festnehmen
will, ist man am Tatverlauf nicht ganz unschuldig.

Und ja ich bin durchaus einer von jenen, die der Meinung sind, dass gerade bei
jugendlichen Ersttätern nicht gleich der grosse Hammer ausgepackt werden muss und
Dass man nur in dem Rahmen bestraft wird was einem bewiesen wurde und hier eben
Motiv und Tathergang berücksichtigt werden.
Ein weiterer Umstand, dass gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden Urteile
gefällt werden, die zur Bewährung ausgesetzt werden können, dürfte dem Umstand
geschuldet sein, dass sich diese Täter oft noch in der Ausbildung befinden und eine Unterbrechung/Abbruch
sich erheblich auf den weiteren Lebensverlauf auswirken würde und somit eine zusätzliche
Bestrafung darstellen würde. Hier sind es eben diese 2 Jahre, darüber ist eine Bewährungsstrafe
nicht möglich.

Gruss
 
Hier ist die Aussage des
Opfers nun einmal entscheidend. diese wurde nicht gemacht, weder im Vorfeld noch bei der
Verhandlung.
Wenn eine solche Aussage in Form einer Zeugenaussage bei der Polizei nicht vorgelegen hätte, wäre es nicht zur Verhandlung gekommen.

Hier sind nicht Gerichte, sondern der Gesetzgeber für das Strafmass verantwortlich.
Zudem war es ein einziger Schlag der ursächlich für den Tod war. Jeder Kampfsportler wird dir erklären können, dass dafür keine übermässige Gewalt nötig ist, man muss nur den richtigen Punkt treffen mit oder ohne Absicht.
Deiner Meinung nach macht es also einen Unterschied ob ich jemanden zusammenschlage und dabei mehrfach auf seinen Kopf eintrete wobei dann ein oder mehrere Tritte theoretisch tödlich waren? Im übrigen habe ich lange genug Kampfsport gemacht um zu wissen, dass auch ein einzelner Schlag tödlich sein kann. Hier wurde aber jemand zusammengeschlagen und selbst am Boden liegend wurde noch auf ihn eingetreten. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich jemanden dauerhaft schädige oder gar umbringe ist bei einem am Boden liegenden Opfer, das nicht mehr in der Lage ist entsprechende Muskelpartien anzuspannen oder Bereiche des Körpers durch Arme und Beine zu schützen, verdammt hoch. Daher galt in meiner Jungend noch: Wenn jemand am Boden liegt ist die Prügelei vorbei. Heutzutage wird aber fleissig weiter auf das Opfer eingetreten.

Hier Mordabsicht zu unterstellen ist schon heftig :rolleyes:
Wenn man versucht zu fliehen, wenn ein Polizist einen mit gezogener Waffe festnehmen
will, ist man am Tatverlauf nicht ganz unschuldig.
Wenn du die Berichterstattung um diesen Fall verfolgt hättest, wüsstest du, dass von einem Fluchtversuch nicht die Rede sein kann. Allein schon die Tatsache, dass es ein Nahschuss war, also ein Schuss der im Prinzip aufgesetzt war, zeigt wohl recht deutlich, dass der Polizist andere Möglichkeiten gehabt hätte (z.B. Autotür aufreissen und den Verdächtigen rausziehen).

Und ja ich bin durchaus einer von jenen, die der Meinung sind, dass gerade bei jugendlichen Ersttätern nicht gleich der grosse Hammer ausgepackt werden muss und Dass man nur in dem Rahmen bestraft wird was einem bewiesen wurde und hier eben Motiv und Tathergang berücksichtigt werden.
Ein weiterer Umstand, dass gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden Urteile gefällt werden, die zur Bewährung ausgesetzt werden können, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass sich diese Täter oft noch in der Ausbildung befinden und eine Unterbrechung/Abbruch
sich erheblich auf den weiteren Lebensverlauf auswirken würde und somit eine zusätzliche Bestrafung darstellen würde. Hier sind es eben diese 2 Jahre, darüber ist eine Bewährungsstrafe nicht möglich.

Dann gebe ich dir mal den Rat in Berlin Neukoelln zu sogenannten Intensivtätern zu gehen und diese mal zu fragen was sie bisher an Strafen bekommen haben und was für Delikte ihnen zur Last gelegt wurden. Da hört man dann so nette Dinge wie mehrfache schwere Körperverletzung, Raub usw. und die Strafmaße lagen immer bei Bewährungsstrafen. Da ist es wohl kaum verwunderlich, dass eine drohende Strafe kaum noch abschreckend wirkt. :rolleyes: Das ist übrigens in anderen Teilen Deutschlands nicht anders:

Intensivtäter verurteilt: Bewährungsstrafe für Emre S. | RP ONLINE
Prozess: Gnade für den Intensivtäter - taz.de
Zwei Jahre auf Bewährung für Intensivtäter - Norderstedt - Region - Hamburger Abendblatt
 
Wow... Wow... also ich fand den Tatort ja schon immer schlecht, aber der von heute haut dem Fass den Boden aus. Da könnte man ja gleich zeigen, wie Nazis Juden vergasen und Leichen verbrennen.
1a Beispiel für erfolgreiche Polizeiarbeit, auf die Opfer dreingeschlagen bis zum geht nicht mehr, eine junge Frau mit Klaustrophobie, die jahrelang in einem Bunker vergewaltigt und gefesselt wurde (mit Handschellen), wird am Ende von Frau Kommisarin und Kollegin MIT HANDSCHELLEN abgeführt innen Knast.
Schlussszene wie 12 jährige pubertierende Mädel und Bub.

Ich fühl mich irgendwie schmutzig weil ich mir einen Teil dieses Kotgerinsels von ehemaligen Pornodrehbuchautoren angeschaut habe. Um es El Fefe auszudrücken: w-i-d-e-r-l-i-c-h

Und natürlich gleichzeitig eine tolle Demonstration, wie unser Ermittlungs- und Justizsystem funktionieren kann. Bravo, bravo.
Im heimischen Kino gabs eine Menge Zwischenrufe.
 
Wenn eine solche Aussage in Form einer Zeugenaussage bei der Polizei nicht vorgelegen hätte, wäre es nicht zur Verhandlung gekommen.

Zeugenaussagen bei der Polizei sind vor Gericht nicht verwertbar und müssen dort wiederholt
werden. Dürfte mit der Trennung von Exekutive und Jurislative zusammenhängen und daher
sinnvoll sein. Auch Ermittlungsfehler der Exekutive kannst du der Jurislative nicht vorwerfen.

Ansonsten denke ich, dass den Richtern durchaus mehr Informationen zur Urteilsfindung vorliegen,
wie dem Zeitungsleser.
Ja, der Tathergang, Motiv und die Sozialprognose des Täters finde ich durchaus wichtig
für das Strafmass, dass hier und vor allem in der Kontrolle der Bewährungsauflagen
Fehler passieren, macht das System insgesamt nicht schlecht und liegt oft genug
an Personalmangel. Manchmal sogar an fehlenden, geeigneten Einrichtungen.

Ich bin auch der Meinung, dass sich die wenigsten Gewalttäter sich über die Konsequenzen
ihrer Tat vorab Gedanken machen, bzw. diese ihnen in dem Moment egal sind.
Die Todesstrafe in anderen Ländern dürfte als Beweis für diese These hoffentlich genügen.
Zudem sind Haftstrafen nicht als Rachemittel der Opfer/Gesellschaft an den Tätern gedacht,
sondern haben inzwischen eher die Aufgabe erzieherisch zu wirken und die Gesellschaft vor
aktuell gefährlichen Tätern zu schützen.

Mich erschreckt eigentlich immer wieder, wie mit ein paar ausgesuchten Fällen,
die eventuell Schwächen im System aufzeigen, für eine härtere Bestrafung oder Überwachung
plädiert werden kann. Selbst wenn diese höheren Strafen nachgewiesenermassen
überhaupt keine abschreckende Wirkung haben.

So meine Meinung habe ich jetzt genug vertreten. :wink:

Gruss

@enkore
Für nächsten Sonntag und zum Nachdenken.
https://www.youtube.com/watch?v=9QENcN-srE0
(Danke an xrayn für den Link der passt gerade)
 
Zwei Punkte:

1.
Rechtsprechung passiert aufgrund von Beweisen, nicht aufgrund von Vermutungen. Auch wenn der Typ auf der Anklagebank total fies dreinschaut, keinen Respekt zeigt und so aussieht, als würde er auf der Straße jeden zusammenschlagen (so in etwa sind i.d.R. die Täterbeschreibungen in der Presse)... solange nix bewiesen ist, kann er nicht bestraft werden. Im Gegenteil, sofern Zweifel an der Beweisführung bestehen, müssen diese höher gewichtet werden als die vermutete Schuld - auch bei üblen Gewaltverbrechen.

Dabei kann einem schon das Messer in der Hose aufgehen, aber das ist nunmal Grundlage eines Rechtsstaates. Wer will, kann sich ja mal den Klassiker "Die 12 Geschworenen" anschauen, um das Prinzip zu veranschaulichen ;)


2.
Ein Richter würde kirre werden, wenn er zur Berechnung des Strafmaßes für seinen Fall für schwere Körperverletzung noch die verhängten Strafen in gänzlich sachfremden Fällen (Filesharing, Steuerhinterziehung etc.) heranziehen würde. Insofern ist die Aussage, dass die Justiz nicht für Gerechtigkeit sorgt, sondern lediglich Recht spricht, schon korrekt. Im Prinzip muss ein Richter für ein faires Verfahren jeden Fall wieder von ganz neuem betrachten und darf sich nicht von anderen Fällen beeinflussen lassen. Ansonsten hat der Angeklagte, der nach dem barbarischen Kindsmord dran ist, ganz schön schlechte Karten, egal was ihm zur Last gelegt wird.
 
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