Ist der Lügenbaron noch tragbar?

Ist zu Guttenberg noch tragbar?

  • Der Mann ist ein Betrüger und als Politiker untragbar!

    Abstimmungen: 21 41,2%
  • Der Mann ist ein Lügner & muss zumindest zurücktreten!

    Abstimmungen: 12 23,5%
  • Der hat doch nur geschummelt und kann ruhig weitermachen...

    Abstimmungen: 3 5,9%
  • Der Mann taugt immer noch zum Bundeskanzler!

    Abstimmungen: 14 27,5%
  • Häh? Wer ist zu Guttenberg? (keine Meinung)

    Abstimmungen: 1 2,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    51
Seltsam... wie man mittlerweile in den Medien erfahren konnte hat bisher kein Autor der abgeschriebenen Werke Anzeige erstattet, auch wenn bereits 100 Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Guttenberg eingegangen sind. Wenn die nun laufenden Ermittlungen also in's Leere gehen, weil die Staatsanwaltschaft im Fall einer Anklage sich auf das "besondere öffentliche Interesse" berufen müsste, das seit der Niederlegung aller politischen Ämter durch Guttenberg nicht mehr gegeben sein dürfte, sollte man sich evtl. mal die Frage stellen, warum die Autoren keine Anzeige erstatten.
 
... man kann fast alle probleme mit geld erschlagen ... es kommt nur auf die menge an ...
 
bitmuncher hat gesagt.:
Seltsam... wie man mittlerweile in den Medien erfahren konnte hat bisher kein Autor der abgeschriebenen Werke Anzeige erstattet, auch wenn bereits 100 Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen gegen Guttenberg eingegangen sind.
Die Mehrheit der Anzeigen betrifft Urheberrechtsverletzungen, doch es gibt auch Anzeigen wegen Betrugs, immerhin besteht seine Dissertation zu über 80% aus Plagiaten, und der Bundestag wird wohl auch untersuchen müssen, inwiefern er den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags missbraucht hat - da könnte also noch ein Verfahren wegen Untreue drohen.
Laut Informationen des Stern wird die Uni Bayreuth sich in ihrem abschliessenden Urteil der Meinung von Prof. Lepsius anschliessen und feststellen, dass die Dissertation eine vorsätzliche Collage aus Plagiaten ist (bei dem Umfang der Plagiate wäre jede andere Einschätzung auch absurd) - danach werden Gerichte zu befinden haben, ob diese vorsätzliche Täuschung den Straftatbetand eines Betrugs erfüllt.

bitmuncher hat gesagt.:
Wenn die nun laufenden Ermittlungen also in's Leere gehen, weil die Staatsanwaltschaft im Fall einer Anklage sich auf das "besondere öffentliche Interesse" berufen müsste, das seit der Niederlegung aller politischen Ämter durch Guttenberg nicht mehr gegeben sein dürfte, sollte man sich evtl. mal die Frage stellen, warum die Autoren keine Anzeige erstatten.
Wie GrafZahl schon sagte, ist nicht ganz auszuschliessen, dass Betroffene "privat" entschädigt wurden, aber es spielt sicher auch eine Rolle das die meisten Betroffenen wenig Lust verspüren sich mit einer reichen, weit verzweigten & mächtigen Dynastie anzulegen, die darüberhinaus noch die Rückendeckung der CDU/CSU geniesst...:rolleyes: Außerdem dürfte den Betroffenen kein finanzieller Schaden entstanden sein - daher reicht es ihnen vermutlich, dass KGT seine akademische & politische Glaubwürdigkeit verloren hat.
Das ein "öffentliches Interesse" besteht, hat die Staatsanwaltschaft aber afaik bereits festgestellt.
 
Aber immerhin ist bis jetzt weder unsere Demokratie noch der Wissenschaftsstandort Deutschland untergegangen *weiter die Daumen drück, dass das auch nicht passiert*
 
Das ein "öffentliches Interesse" besteht, hat die Staatsanwaltschaft aber afaik bereits festgestellt.

Hat sie meines Wissens nach noch nicht, denn bisher laufen noch die Ermittlungen und es wurde bisher noch nicht einmal festgelegt ob eine Sachnähe der Anzeigen in Hof zu den Anzeigen in Berlin vorliegt, was eine Zusammenführung der Anklagen ermöglichen würde. Und solange keine Anklage erhoben wurde, kann die Feststellung eines besonderen öffentlichen Interesses nicht getroffen werden. Wenn sie das jetzt bereits getan hat, wäre das der erste Verfahrensfehler, den man nutzen könnte um der Staatsanwaltschaft Befangenheit vorzuwerfen. Das besondere öffentliche Interesse zu begründen dürfte der Staatsanwaltschaft auch ziemlich schwer fallen, denn Guttenberg hat seine Ämter nicht auf Basis seines Doktortitels erhalten und hat sich meines Wissens nach auch nie auf diesen Berufen um zu begründen warum er für diese Ämter besonders geeignet sei. Es ist dadurch also kein erheblicher Schaden entstanden. Hinzu kommt, dass ein besonderes öffentliches Interesse durch einen Täter-Opfer-Ausgleich, Bußgeldzahlungen usw. beseitigt werden kann, wozu Herrn zu Guttenberg bisher keine Möglichkeit gegeben wurde.
 
Besteht den überhaupt öffentliches Interesse?
In der Regel bekommt jeder Raubmordkopierer die Gelegenheit sich mit den Urhebern
aussergerichtlich zu einigen.
Viel interessanter sind doch die Umstände wie es zu dem Doktortitel kam und die
zugehörigen "Synergieeffekte".
Wieso wurde er zur Doktorarbeit zugelassen?
Warum wurde diese offensichtlich schlampig geprüft und trotzdem mit der Höchstnote
bewertet?
Welche Gelder und Zugeständnisse sind hier zwischen der Uni und dem Werbeträger Guttenberg
geflossen und gemacht worden?

Hier besteht für mich mehr Interesse an einer öffentlichen Aufklärung, wie an der
Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen. Den hier stellt sich die Frage für
jeden.
Was kostet ein Doktortitel in Deutschland und was ist er in Zukunft noch wert?

Gruss
 
Viel interessanter sind doch die Umstände wie es zu dem Doktortitel kam und die zugehörigen "Synergieeffekte".
Wieso wurde er zur Doktorarbeit zugelassen?
Warum wurde diese offensichtlich schlampig geprüft und trotzdem mit der Höchstnote bewertet?

full-ACK!

Die Uni stellt sich mir hier auch ein wenig sehr als Opfer dar...

Sämtliche Medien zerfleischen Guttenberg - aber wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass er als mittelmäßiger Absolvent dann plötzlich eine 1A Doktorarbeit leistet und niemand auch nur im geringsten überprüft hat, ob das wirklich von ihm sein kann - das hinterfragt komischerweise niemand...

Zumindestens von Seiten des Freistaats Bayern wird es da sicherlich freiwillig auch keine all zu gründlichen Überprüfungen geben - ich könnte wetten, dass da noch einige CSU-Leute mit drin verwickelt sein werden... die haben das mit der christlichen Nächstenliebe halt irgendwie fehlinterpretiert... ;)
 
bitmuncher hat gesagt.:
Hat sie meines Wissens nach noch nicht, denn bisher laufen noch die Ermittlungen und es wurde bisher noch nicht einmal festgelegt ob eine Sachnähe der Anzeigen in Hof zu den Anzeigen in Berlin vorliegt, was eine Zusammenführung der Anklagen ermöglichen würde. Und solange keine Anklage erhoben wurde, kann die Feststellung eines besonderen öffentlichen Interesses nicht getroffen werden.

Klingt nachvollziehbar. Ich war mir schon beim posten nicht 100prozentig sicher und hab deswegen vorsichtshalber afaik geschrieben. Eigentlich dachte ich das irgendwo gelesen zu haben - aber ich habe Unmengen von Artikeln zu den Thema gelesen, da kann ich auch was in den falschen Hals gekriegt haben...;)

end4win hat gesagt.:
Viel interessanter sind doch die Umstände wie es zu dem Doktortitel kam und die
zugehörigen "Synergieeffekte".
Wieso wurde er zur Doktorarbeit zugelassen?
Warum wurde diese offensichtlich schlampig geprüft und trotzdem mit der Höchstnote
bewertet?
Das sind in der Tat gute Fragen! Die Uni steht, meiner Meinung nach, in keinem guten Licht da und ich finde sie schuldet uns eine lückenlose Aufklärung der Causa Guttenberg.
Bemerkenswert fand ich auch die kürzlich veröffentlichte gemeinsame Erklärung des Doktorvates und des Zweitprüfers - sinngemäß sagten sie so etwas wie: Vor 4 Jahren gab es noch gar nicht die Technik für eine elektronische Plagiatsprüfung und Gogle wäre noch nicht "fein justiert" gewesen... WTF!?
Meiner Meinung nach, haben sich beide als Dotkorväter, bzw. Zweitprüfer, disqualifiziert und entweder ihre akademische Glaubwürdigkeit oder ihre Urteilskraft verloren.

end4win hat gesagt.:
Hier besteht für mich mehr Interesse an einer öffentlichen Aufklärung, wie an der
Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen. Den hier stellt sich die Frage für
jeden.
Am meisten interessiert mich die Frage der Untreue, also inwiefern der Lügenbaron den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages und damit Steuergelder für private Zwecke missbraucht hat. Dieses eklatante Fehlverhalten eines Bundestagsabgeordneten, geht meiner Meinung nach in der öffentlichen Diskussion unter und damit steigt das Risiko, dass die Regierungskoaltion die Aufklärung dieser Angelegenheit mit ihrer Mehrheit verschleppt, bzw. verhindert...

beavisbee hat gesagt.:
Zumindestens von Seiten des Freistaats Bayern wird es da sicherlich freiwillig auch keine all zu gründlichen Überprüfungen geben - ich könnte wetten, dass da noch einige CSU-Leute mit drin verwickelt sein werden...
Nicht unwahrscheinlich - der Prof, der dem Lügenbaron die Sondergenehmigung zugeschanzt hat, gilt als "CSU-Nah" und der Zweitprüfer ist CSU Mitglied...;)

Edit:
Für den Doktorvater wird die Sache sogar noch peinlicher, laut GuttenPlag hat der Lügenbaron auch 29 Fragmente aus dessen Werk Europäische Verfassungslehre abgeschrieben - der Mann erkennt also noch nicht einmal wenn aus seiner eigenen Arbeit plagiert wird...:rolleyes:
Und der Lügenbaron bekommt 10 Punkte für extreme Dreistigkeit - beim eigenen Doktorvater abzukupfern, ist so frech, dass hat schon wieder Stil...:D

Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/politik/...m-eigenen-doktorvater-abgeschrieben-1.1069659
 
Zuletzt bearbeitet:
Update:
Die Uni Bayreuth hat ihre Untersuchungen zur Dissertation von KTzG abgeschlossen und will nur noch letzte "redaktionelle Änderungen" am Abschlussbericht vornehmen - wie bei dem Umfang der Plagiate auch nicht anders zu erwarten, kommt die Kommission wohl zu dem Schluss KTzG habe absichtlich getäuscht. In einem Artikel der Sueddeutschen heißt es dazu:
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung kommt sie zu dem Urteil, dass Guttenberg mit Absicht gehandelt haben muss. Ausmaß und Art der Plagiate in Guttenbergs Doktorarbeit ließen keinen anderen Schluss zu. Die Gutachter können sich dabei auf einschlägige Urteile von Verwaltungsgerichten stützen, die schon in weniger schweren Fällen von vorsätzlichem Handeln ausgingen.
Desweiteren heißt es in dem Artikel, dass die Uni Bayreuth wohl gerade mit den Anwälten des Plagiators ringt, da diese versuchen eine Veröffentlichung des Gutachtens zu verhindern. Seitens der Uni zeigt man sich irritiert, hatte der Ex-Minister doch bei seinem Rücktritt gesagt es sei ihm "ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen".
Die Realität sah aber wohl anders aus, denn die FAZ weiß zu berichten, dass der Freiherr auch einer Anhörung ferngeblieben ist, auf der er sich vor der Kommission zu der Affäre äußern sollte...:rolleyes:
Verhängnisvoll, aus Sicht des Lügenbarons, könnte aber eine andere Äußerung von ihm sein, denn er hatte nicht nur seine Beteiligung an der Aufklärung versprochen, sondern auch mit Blick auf strafrechtliche Ermittlungen erklärt, es liege "im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse" wenn die Ermittlungen "zeitnah" durchgeführt werden könnte - die Uni interpretiert das so, dass KTzG damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung und dem Abschlussbericht anerkannt hat.
In jedem Fall hat auch die Staatsanwaltschaft Hof bereits angekündigt das Gutachten der Kommission in ihre Ermittlungen einzubeziehen.
Der Lügenbaron hat ja bis heute nur "handwerkliche Fehler" eingeräumt, jede Absicht aber bestritten - in dem Artikel der Sueddeutschen heißt es dazu:
Dass Guttenbergs Dissertation zu weiten Teilen aus einer Collage fremder Texte besteht, ist freilich ohnehin bekannt. Und Plagiatsexperten haben längst dargelegt, dass in diesem Fall eine vorsätzliche Täuschung unterstellt werden muss.
Und zum beharrlichen Leugnen des Lügenbarons heißt es:
Gutachter werten das als Schutzbehauptung. So habe Guttenberg - offenbar in der Schlussphase seiner Dissertation - seitenlang aus Papieren des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestag abgeschrieben. Eine solche Übernahme könne nicht unbewusst geschehen sein.
Uni Präsident Rüdiger Bormann betonte gegenüber der FAZ auch das öffentliche Interesse der Angelegenheit:
Dies sei von besonderer Bedeutung für die Bewertung von wissenschaftlichem Fehlverhalten im Wissenschaftssystem. Es gebe ein erhebliches öffentliches Interesse, zumindest das Resultat der Kommissionsarbeit zu kommunizieren, heißt es an der Universität Bayreuth.
Deshalb hat Bormann den Lügenbaron schriftlich dazu aufgefordert seine Vorbehalte gegen eine Veröffentlichung aufzugeben und bezog sich dabei ausdrücklich auf KTzGs Ankündigung mit der Uni zusammenzuarbeiten...
In der Sueddeutschen heißt es dazu:
"Auf das Wort verlasse ich mich", sagte Uni-Präsident Rüdiger Bormann am Freitag.
Wenn der Mann da mal nicht zu optimistisch ist - das Wort des Lügenbarons scheint nicht allzuviel Wert zu sein...:rolleyes:
Immerhin bleibt die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft sich der Ansicht der Uni Bayreuth anschließt und ein "erhebliches öffentliches Interesse" feststellt...:D
 
Immerhin bleibt die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft sich der Ansicht der Uni Bayreuth anschließt und ein "erhebliches öffentliches Interesse" feststellt...:D

Die Ermittlungen gehe eher in die Richtung festzustellen, dass kein öffentliches Interesse besteht.

Die Plagiatsaffäre um Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wird nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ möglicherweise keine strafrechtlichen Folgen haben. Die bayerische Justiz suche derzeit nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurden, berichtete das Blatt.
Plagiats-Affäre: Guttenberg-Ermittlungen könnten eingestellt werden - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE
 
bitmuncher hat gesagt.:
Die Ermittlungen gehe eher in die Richtung festzustellen, dass kein öffentliches Interesse besteht.
Yo - hab's auch gerade gelesen...:rolleyes: Ich muss sagen das kam auch gänzlich unerwartet: Die bayrische Staatsanwaltschaft sucht nach Gründen kein Verfahren gegen einen bayrischen Aristokraten und prominenten CSU-Mitglied eröffnen zu müssen - wer hätte das ahnen können?

Aber Spaß beiseite: Ich bin schon der Meinung das ein öffentliches Interesse besteht - immerhin besteht durchaus die Möglichkeit das der Lügenbaron in die Politik zurückkehrt. Ganz abgesehen davon das er, da er ja nach dem Gutachten der Uni-Kommission vorsätzlich getäuscht hat, als amtierender Minister den Bundestag und die Öffentlichkeit bewusst belogen hat - ich finde schon das da ein öffentliches Interesse besteht...X(
Und dann wäre da ja auch immer noch die Sache mit dem Missbrauch des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags...
 
Ehrlich, könntest du mal die Strafverfolgung von dem Amt, welches er inne hatte,
trennen und mir dann erklären, wo du ein strafrechtlich relevantes Öffentliches Interesse siehst?

Er hat den Titel nicht für anwaltliche Arbeit genutzt und sich so einen Vorteil
gegenüber konkurrierenden Anwälten erschlichen.
Wo soll bitte der Schaden des Gemeinwohles sein, der für ein rechtliches öffentliches Interesse erforderlich ist?

Hier sollte man jetzt nicht ein Präzidensfall schaffen, der vielleicht später ganz
anderen in die Hände spielt. Wenn die Betroffenen kein Interesse an einer Strafverfolgung
haben wieso du, welchen Schaden hattest du?

Gruss
 
Das öffentliche Interesse ist dadurch gegeben, dass er mit Steuergeldern, die nunmal das Volk zahlt, sich einen Doktortitel erschlichen hat. Schliesslich hat er dafür den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Anspruch genommen, der durch Steuergelder finanziert wird und der nicht für private Zwecke verwendet werden darf. Allerdings wird ein findiger Jurist diesen Fall ordentlich in Paragraphen zerlegen und die Daten des wissenschaftlichen Dienstes als öffentlich und somit als nicht urheberrechtlich geschützt definieren. Damit kann die Nutzung des wissenschaftl. Dienstes von der Strafverfolgung wegen Urheberrechtsverletzungen entkoppelt und in einem getrennten Prozess behandelt werden und schon ist kein öffentliches Interesse bei den Urheberrechtsverletzungen mehr gegeben, solange die Urheber nicht selbst klagen.
 
Exakt, dies sind rechtlich zwei verschiedene Vergehen.

[Satire]
Übrigens würde ein findiger Jurist vermutlich den wissenschaftlichen Dienst mit
auf die Anklagebank holen, weil der seine Quellen unter Umständen nicht ausreichend
dokumentiert hat und so Guttenberg erst zum Plagiator gemacht hat.
[\Satire]

Trotzdem sollte man sich hüten das Strafrecht aus politischen Gründen zu missbrauchen.

Gruss
 
end4win hat gesagt.:
Er hat den Titel nicht für anwaltliche Arbeit genutzt und sich so einen Vorteil
gegenüber konkurrierenden Anwälten erschlichen.
Aber er hat den Titel auf Wahlplakaten benutzt und sich somit im Wahlkampf einen unrechmäßigen Vorteil vor den anderen Kandidaten erschlichen.

end4win hat gesagt.:
Wo soll bitte der Schaden des Gemeinwohles sein, der für ein rechtliches öffentliches Interesse erforderlich ist?
Der Schaden für's Gemeinwohl liegt, wie bitmuncher bereits feststellte, unter anderem im Missbrauch von Steuergeldern begründet.

Übrigens hat die Staatsanwaltschaft Göttingen im vergleichbaren Fall des CDU-Politikers Andreas Kasper sehr wohl ein öffentliches Interesse festgestellt und ein Verfahren eröffnet das mit einer rechtskräftigen Verurteilung endete. Kaspers Dissertation war ebenfalls nachträglich als Plagiat eingestuft worden und sein Titel war ebenfalls nachträglich aberkannt worden. In dem verlinkten Wikipedia-Artikel findet man dazu diese Passage:
Zusätzlich leitete die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ein. Obwohl kein Geschädigter gegen Kasper Strafanzeige erstattet hatte, berief sich die Staatsanwaltschaft auf ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, da Kasper ein hohes Amt bekleidete. Sie warf ihm vor, „auf mehreren Seiten Passagen aus den Schriften anderer Autoren übernommen zu haben, ohne sie als wörtliches Zitat zu kennzeichnen.“ Ein diesbezüglich eingeholtes Gutachten hatte die Doktorarbeit „auf etlichen Seiten als ‚Flickenteppich aus den Texten anderer Autoren‘“ identifiziert.[6] Im Januar 2010 wurde gegen Kasper ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätze (9.000 Euro) erlassen, wogegen er keinen Einspruch erhob.[2]
Der Lügenbaron war immerhin Bundestagsabgeordneter als er sich sein Titel durch eine "Collage von Plagiaten" erschlich und dabei auch noch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags missbrauchte...
 
In wie weit dies mit dem wissenschaftlichen Dienst weiter geht liegt in der Hand
des Bundestages bzw. seines Präsidenten. Doch dann müssen sich noch mehrere
Abgeordnete warm anziehen, der hat sich erst beschwert, dass Arbeiten des
Dienstes häufig ohne Nachfrage und Gehnehmigung veröffentlicht werden.
Meines Wissens sind da aber keine fixen Regularien niedergelegt, wie Verstösse
gehandhabt werden.

Der Fall Kasper war dann doch eine ganz andere Nummer.
Zum einen hatte er meines Wissens die berühmte eidesstattliche Versicherung
abgegeben und zum anderen Fachartikel als Doktor abgegeben, die ebensfalls
zum Teil nicht von ihm stammten. auch dass er versucht hat den Doktortitel
per Gericht wiederzubekommen, mit der Begründung die Doktorväter hätten ihn
auf Mängel in der Zitierweise hinweisen müssen, dürfte da eine Rolle gespielt haben.

[Satire]
Wer glaubt schon einem Wahlplakat :D
[\Satire]
Vorallem wer macht sein Kreuz wegen dem Dr., dann doch eher wegen dem
von und zu.

Gruss
 
end4win hat gesagt.:
Doch dann müssen sich noch mehrere
Abgeordnete warm anziehen, der hat sich erst beschwert, dass Arbeiten des
Dienstes häufig ohne Nachfrage und Gehnehmigung veröffentlicht werden.
Gut so! Wer sein Amt missbraucht sollte auch, ohne Ansehen der Person oder der Partei, dafür bestraft werden.

end4win hat gesagt.:
Der Fall Kasper war dann doch eine ganz andere Nummer.
Der Punkt ist das die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an dem Verfahren allein in der Tatsache begründet sah, dass es sich bei Kasper um einen Politiker & Amtsinhaber handelte. Immerhin hast Du ein öffentliches Interesse an einem Verfahren in Frage gestellt und das Beispiel zeigt eben, dass Staatsanwälte in ähnlichen Fällen durchaus schon ein besonderes öffentliches Interesse festgestellt haben...
 
end4win hat gesagt.:
Guttenberg hat aber kein Amt mehr
Solange er im Amt war konnte gar kein Verfahren eröffnet werden, weil Minister Immunität geniessen - deshalb sagte er in seiner Rücktrittsrede wörtlich:
Zum anderen habe ich zugleich Respekt vor all jenen, die die Vorgänge zudem strafrechtlich überprüft sehen wollen. Es würde daher nach meiner Überzeugung im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse liegen, wenn auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen etwa bzgl. urheberrechtlicher Fragen nach Aufhebung der parlamentarischen Immunität - sollte dies noch erforderlich sein - zeitnah geführt werden könnten.
Und jetzt soll eine strafrechtliche Überprüfung plötzlich nicht mehr nötig sein, weil er zurückgetreten ist? Aber ohne diesen Rücktritt wäre ein Verfahren doch gar nicht möglich gewesen! Das ist bizarr...:rolleyes:

Edit:
Sehr lesenswerst ist auch dieser Artikel in der Sueddeutschen zu diesem Thema.
 
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